Pressemitteilung: 08-05


djb warnt vor einem Betreuungsgeld

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bekräftigt seine Ablehnung einer monatlichen Zahlung aus Steuermitteln für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können. „Ein solches Vorhaben ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch bildungs-, familien- und frauenpolitisch fragwürdig. Das Betreuungsgeld mit seiner direkten Steuerungsfunktion ist staatlicher Dirigismus - während die öffentliche Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen, die man nutzen kann oder auch nicht, Freiraum für die individuellen Präferenzen lässt“, sagte die Präsidentin, Rechtsanwältin Jutta Wagner, gestern in Berlin anlässlich der verlautbarten Einigung der zuständigen Bundesministerin von der Leyen mit Bundesminister Steinbrück.

Der djb sieht keinen sachlichen Grund, gerade im Betreuungsbereich die Nichtinanspruchnahme staatlich geförderter Infrastruktur finanziell zu fördern. Auch der Ausbau und Betrieb anderer staatlicher Infrastuktur (von Schwimmbädern bis zu Bibliotheken) ist schließlich nicht mit einem finanziellen Bonus für solche Personen verbunden worden, die sich gegen eine Nutzung dieser Infrastruktur entscheiden.

Familienpolitisch ist das Betreuungsgeld geradezu unsinnig. Es begünstigt einseitig ein Familienmodell, bei dem ein Elternteil (zumeist die Mutter) auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder wenigstens teilweise verzichtet. Außerdem verteuert das Betreuungsgeld einen Kita-Platz künstlich, weil in der finanziellen Logik der Familie ein Betreuungsplatz im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes neben den regulären Gebühren auch das entgangene Betreuungsgeld „kosten“ würde. Damit stellt man die Gestaltungsfreiheit der Familien nicht etwa her, sondern konterkariert sie. Der Respekt vor der familiären Kompetenz in der Frage der „richtigen“ Betreuung würde zugunsten des staatlichen Steuerungsanspruchs vollends über Bord geworfen: denn einerseits würde die Betreuung des zwei- und dreijährigen Kindes in der Familie finanziell gefördert, andererseits wird nach geltendem Recht die Betreuung des Kindes zwischen drei und sechs Jahren in einer Kindertageseinrichtung steuerlich begünstigt.

Das Betreuungsgeld setzt Anreize gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die (zumeist) erziehende Mutter wird durch das Betreuungsgeld künstlich verteuert. Damit wird auch die Verwirklichung tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht gefördert, sondern behindert. Zugleich wirkt dies gegen die Übernahme von Erziehungsverantwortung durch die Väter.

Auch erziehungs- und bildungspolitisch lässt sich ein Betreuungsgeld nicht begründen. Selbst unter den Experten der frühkindlichen Erziehung ist nicht ausgemacht, dass und wann die Betreuung durch die eigenen Eltern (oder durch andere Personen) derjenigen in einer Kita vorzuziehen ist. Sicher ist aber, dass ein Teil der Kinder zur Entwicklung der sprachlichen und sozialen Kompetenzen einer solchen ergänzenden Betreuung bedarf. Der finanzielle Anreiz des Betreuungsgeldes stünde einer solchen Förderung zum Schaden der Kinder entgegen.