Pressemitteilung: 01-06


zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Familienförderung. djb fordert Nachbesserungen für Frauen und Familien durch ein schlüssiges Konzept des Kinderlastenausgleichs

Pressemitteilung vom

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Familienförderungsgesetzes

Der djb begrüßt die angekündigte Entscheidung der Bundesregierung, das Kindergeld für erste und zweite Kinder um 30 DM zu erhöhen. Er bedauert, dass durch die gleichzeitig vorgesehene Anhebung der Freibeträge um insgesamt 1400 DM besser verdienende Eltern überproportional gefördert werden. Der Schwerpunkt der Reform 2002 zur Neuordnung des Familienleistungsausgleichs sollte vielmehr auf der Erhöhung des Kindergeldes liegen.

Auch das Kindergeld soll den besonderen Betreuungs- und Erziehungsbedarf des Kindes berücksichtigen. Hierfür ist die geplante Erhöhung immer noch zu knapp bemessen. Auch ist nicht einsichtig, warum die Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs nur beim ersten und zweiten Kind zur Anhebung des Kindergeldes führt. Der djb hält deshalb eine Anhebung um mindestens 50 DM pro Kind für angemessen.

Bei berufstätigen Eltern sollten die tatsächlich anfallenden Kosten für Kinderbetreuung weitgehend steuerfrei gestellt werden. Der vorgesehene Betrag für abzugsfähige Aufwendungen ist jedoch mit 3000 DM zu gering bemessen. Sie sollen zudem nur abzugsfähig sein, soweit sie den Betreuungsfreibetrag von DM 3024 DM übersteigen. Dadurch würden Familien mit geringen Einkommen und Betreuungskosten unter 3024 DM wiederum leer ausgehen. Mit dem Wegfall des Sonderausgabenabzugs für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse (18 000 DM) verschlechtert sich überdies die steuerrechtliche Lage der Familien, die die Kinder durch Dritte zu Hause betreuen lassen. Zusätzlich wird die 2Chance vertan, die private Kinderbetreuung aus dem "grauen" Markt der Schwarzarbeit heraus zu holen.

Schließlich berücksichtigt die Bundesregierung den erhöhten finanziellen Bedarf allein erziehender Eltern nicht. Diese Eltern, sollen die Erhöhung des Kindergeldes für ihre Kinder durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrags gleichsam selbst finanzieren. Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting mit seinen einseitigen Begünstigungen unverändert beibehalten wird. Damit sind Alleinerziehende – unter denen Frauen die größte Gruppe bilden – die Verliererinnen und Verlierer der geplanten Reform.

Nach Ansicht des djb erfordert der Familienleistungsausgleich ein schlüssiges, stärker an den realen Bedürfnissen von Familien orientiertes, intelligentes Förderungskonzept, um zu gewährleisten, dass Frauen und Familien tatsächlich zu "Gewinnern" der Familienpolitik werden. Das läge auch im Interesse eines Gemeinwesens, das vor gravierenden demografischen Herausforderungen steht.

 

Bonn, den 31. Mai 2001

Prof. Dr. U. Rust
Vorsitzende Kommission
Familienlastenausgleich
Ansprechpartnerin:
Dr. Margarete Schuler-Harms