Pressemitteilung: 11-09


djb warnt vor Bindung des Rückkehrrechts für Zwangsverheiratete an Fristen

Pressemitteilung vom

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/4401, 13.1.2011) sieht vor, das Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete an Fristen zu binden. Davor warnt der Deutsche Juristinnenbund (djb) nachdrücklich. Die Einführung von Fristen verhindert in der Realität die Rückkehr Zwangsverheirateter nach Deutschland.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Heraufsetzung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre für das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Ehegatten ist problematisch. Die Heraufsetzung der Frist bedeutet faktisch den Zwang zum Ausharren in Ehen, in denen Zwangsverheiratete beispielsweise Psychoterror wie Erniedrigung und Unterdrückung ausgesetzt sind. Ein solcher Psychoterror kann strafrechtlich nicht erfasst werden. Er ist selten beweisbar, kann die Opfer aber gleichwohl bis hin zu einem psychischen Zusammenbruch zerstören.

Der zum Schutz der Opfer von Zwangsverheiratung vorgesehene neue Straftatbestand wird dem Phänomen "Zwangsverheiratung" nicht gerecht. Er erfüllt außerdem nicht die an einen Straftatbestand zu stellenden Anforderungen der Bestimmtheit des strafrechtlich zu erfassenden Handelns. Weiterhin schützt er nicht vor dem Zwang zur Eingehung in Deutschland nicht rechtsgültiger, in anderen Kulturen jedoch anerkannter eheähnlicher Verbindungen.

Die vorgesehenen Regelungen widersprechen schließlich auch der nationalen Strategie der Bundesregierung für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland: Ein Eckpfeiler der Strategie ist Sozialer Zusammenhalt, u.a. mit dem Ziel "integrieren statt ausgrenzen".

Der djb hat zum Gesetzentwurf am 10.3.2011 ausführlich Stellung genommen. Die djb-Stellungnahme wurde auch veröffentlicht als Ausschussdrucksache 17(4)185 des BT-Innenausschusses zur Öffentlichen Anhörung 14.3.2011