Stellungnahme: 11-07


zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts (Kom (2011) 126 eng.) und des Güterrechts eingetragener Partnerschaften

Stellungnahme vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme und begrüßt, dass mit den Verordnungsvorschlägen entscheidende Schritte für mehr Planungs- und Rechtssicherheit für betroffene Paare in der Europäischen Union genommen werden können.

Insbesondere ist es erfreulich, dass eine Regelung für die eingetragenen Partnerschaften gefunden werden konnte, obwohl es dieses Rechtsinstitut bekanntlich nicht in allen Mitgliedstaaten gibt.

Jedoch sieht der djb im Hinblick auf die formellen Anforderungen an die zukünftig mögliche Güterrechtswahl der Paare noch Nachbesserungsbedarf. Insoweit wird Bezug genommen auf die Stellungnahme des djb vom 17. November 2006 zum Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht zu Frage 6 betreffend die Formvorschriften:

Am Schriftformerfordernis sollte nach Meinung des djb – aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit – festgehalten werden. Hierbei sollte, aus Gründen der Sicherheit für beide Ehepartner und auch aus Gründen einer ausführlichen Beratung hinsichtlich der Folgen einer Rechtswahl, darauf geachtet werden, dass an einer notariellen Form oder einer vergleichbaren Regelung festgehalten wird. Es muss gewährleistet werden, dass zum Schutz des schwächeren Partners vor der Güterrechtswahl eine Beratung der Beteiligten erfolgt.

Jutta Wagner
Präsidentin

Dr. Angelika Nake
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien-
und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften