Pressemitteilung: 14-06


Gesetzgeberische Minimallösung verschenkt Chance auf ein modernes Adoptionsrecht

Pressemitteilung vom

Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 30. Januar 2014 vorgelegte Referentenentwurf enttäuscht, weil er lediglich die sogenannte Sukzessivadoption regelt und somit die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dessen Urteil vom 19. Februar 2013 negiert, auch die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner in den Blick zu nehmen.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) stellt dazu fest: „Von den denkbaren Regelungen hat der Referentenentwurf die engste gewählt. Danach soll nur das Gesetz werden, was nach der Entscheidung des BVerfG ohnehin schon gilt: Die Partnerin oder der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann das angenommene Kind ihrer Partnerin oder seines Partners nun auch selbst adoptieren. Diese Minimallösung wird den Vorgaben des Gerichts nicht gerecht.“

Das BVerfG hat ausdrücklich die Frage aufgeworfen, ob andere Unterschiede, die sich im derzeit geltenden Recht bei der Adoption durch Ehepartner und durch eingetragene Lebenspartner ergeben, verfassungsgemäß sind. Eine Antwort darauf lässt der Entwurf vermissen.

Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Referentenentwurf "Sukzessivadoption in Lebenspartnerschaften" finden Sie hier.