Pressemitteilung: 13-04


Mehr Gleichbehandlung für eingetragene Lebenspartnerschaften: Bundesverfassungsgericht bestätigt auch bei den Sukzessivadoptionen die Position des Deutschen Juristinnenbundes

Pressemitteilung vom

Entscheidung vom 19.2.2013:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20130219_1bvl000111.html

 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der erste Senat wieder einmal gleichgeschlechtlichen Beziehungen den Rücken stärkt.

Diesmal ging es um die sog. Sukzessivadoption, also die Frage, ob eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner das Adoptivkind der anderen Lebenspartnerin oder des anderen Lebenspartners adoptieren kann. Nach derzeitiger Rechtslage sind Stiefkindadoptionen nur bei leiblichen Kindern möglich.

Das hat das Bundesverfassungsgericht heute als verfassungswidrig angesehen, da dadurch sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartnerinnen und -partner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt werden. Nach seinen Feststellungen belegen die "ganz überwiegende Zahl der sachverständigen Stellungnahmen", dass Nachteile für das Kindeswohl in Lebenspartnerschaften nicht zu erwarten sind.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: "Es ist für jedes Kind gut, wenn ein zweiter Elternteil nicht nur sozial-familiär, sondern auch rechtlich vorhanden ist, insbesondere mit Blick auf sorge-, unterhalts- und erbrechtliche Beziehungen."

Damit sieht sich der djb bestätigt: Dessen Juristinnen hatten in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2012 darauf hingewiesen, dass die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes in diesem Punkt nicht verfassungskonform sind.