Pressemitteilung: 12-25


djb: Auch Kinder über 12 Jahre brauchen Unterhalt

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert anlässlich der heutigen Sitzung des Bundestags zum Unterhaltsvorschussgesetz die Abgeordneten auf, Kinder alleinerziehender Elternteile finanziell besser zu stellen. „Das geplante Gesetz stellt einen Rückschritt dar“, so die Präsidentin des djb, Ramona Pisal.

Das Unterhaltsvorschussgesetz dient nicht den Kindern, sondern führt bestenfalls zu verbesserten Einnahmen der Unterhaltsvorschusskassen. Denn die bisherige Möglichkeit, dass der Antrag noch für den Vormonat gestellt werden konnte, soll entfallen. Dies spart dem Staat Geld.

Das Unterhaltsvorschussgesetz verschärft zwar die Situation für den Unterhaltspflichtigen durch umfangreichere Vermögensauskunftspflichten. Die Gelder, die zusätzlich in die Staatskasse fließen, werden aber an die Kinder nicht weitergegeben.

Was für „arme“ Kinder wichtig wäre, fehlt.

Weder wird der Leistungszeitraum, für den der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, über die bisherigen 72 Monate noch über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus verlängert. Die Zahlungen bis zum 14. Geburtstag der Kinder zu erstrecken, war im schwarz-gelben Koalitionsvertrag noch Konsens.