Pressemitteilung: 11-05


"Ohrfeige" für den Bundesgerichtshof: Bundesverfassungsgericht erklärt "Dreiteilungsmethode" für verfassungswidrig

Pressemitteilung vom

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie am Freitag bekannt wurde, die sogenannte "Dreiteilungsmethode" gekippt: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat in der Vergangenheit vielfach die Rechtsprechung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht kritisiert, darunter auch die "Dreiteilungsmethode".

Danach sollte schon bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau die zweite Ehefrau einbezogen werden und zusammen mit dem Einkommen des Ehemannes die Basis bilden für den Geschiedenenunterhalt.

Dieser unterhaltsrechtlichen "Dreiecksbeziehung" hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt und dem BGH bescheinigt, mit seiner Rechtsprechung einen Systemwechsel vorzunehmen, der die gesetzgeberischen Grundentscheidungen durch eigene Gerechtigkeits-vorstellungen ersetzt.

Das Bundesverfassungsgericht sieht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip durch das höchste deutsche Zivilgericht verletzt.

Das ist eine echte Ohrfeige für die Rechtsprechung des BGH im Unterhaltsrecht, finden die Juristinnen. Sie hoffen nun, dass dies ein Signal ist, das neue Unterhaltsrecht und seine Auslegung durch die Rechtsprechung auch in anderen Punkten zu überdenken.

Der djb mahnt seit dem letzten Jahr mit einer Unterschriftenaktion an, insbesondere die "Alt-Ehen" zu schützen: Die Frauen, die wegen Ehe und Familie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben und durch das neue Recht und seine Auslegung - für sie unvorhersehbar - benachteiligt werden.