Stellungnahme: 16-24


zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bearbeitungsstand 27.10.2016)

Stellungnahme vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der djb bedauert, dass in diesem Gesetzentwurf viele erfolgversprechende Regelungsansätze aus dem Entwurf der Ministerin von Dezember 2015 nicht mehr auftauchen. Vielmehr sind notwendige Rechte auf Transparenz verkürzt und Regelungen aufgenommen worden, die dem bindenden europäischen Recht nicht entsprechen.

Die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes über die Herstellung von Transparenz kann das jetzt vorgestellte Gesetz auch deshalb nicht verbessern, weil das wirkungsvollste Instrument im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ministerin entfallen ist. Das war das betriebliche Entgeltgleichheitsprüfverfahren, verbindlich vorgeschrieben und über ein Zertifizierungsverfahren nachweislich geeignet, diskriminierende Praxen aufzudecken. Nun werden die Arbeitgeber lediglich aufgefordert, mithilfe betrieblicher Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen und die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile sowie deren Anwendung zu überprüfen. Das freiwillige Prüfverfahren kann sogar zu gegenläufigen Ergebnissen führen, denn die Unternehmen dürfen die Methode dieser freiwilligen Prüfung frei wählen und nicht nur unter den zertifizierten Verfahren. So können ungeeignete Prüfverfahren verwendet werden, die dem geltenden Recht nicht entsprechen und nicht geeignet sind, Diskriminierungspotenziale und Diskriminierungen aufzudecken. Unternehmen könnten sich sodann fälschlicherweise einer Diskriminierungsfreiheit rühmen und entstandene Ansprüche von (diskriminierten) Beschäftigten zum Erlöschen bringen, was das Gesetz vorsieht.

Da der Gesetzentwurf somit teilweise sogar mehr Intransparenz schafft und zudem Verhalten zu fördern imstande ist, die Diskriminierungsfreiheit nur vorgaukeln, ist er geeignet, dem Anliegen der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer zu schaden. Er kann der Forderung von Frauen, endlich Entgeltgleichheit durchzusetzen, entgegengehalten werden mit der Behauptung, die Forderung sei mit diesem Gesetz erfüllt. Der Gesetzentwurf bedarf grundlegender Überarbeitung (siehe Rückmeldungen im Einzelnen in der Anlage).

Ramona Pisal
Präsidentin

Prof. Dr. Heide Pfarr
Vorsitzende der Kommission Arbeits-,
Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht