Pressemitteilung: 13-02


Quote für Aufsichtsräte und Vorstände rechtlich geboten

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßte anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rechtsausschuss am gestrigen 16. Januar 2013 die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion zur gesetzlichen Quotenregelung – so wie jede Gesetzesinitiative, die das Ziel realisiert, die gesetzlich vorgeschriebene Gleichstellung umzusetzen.

Die im Jahr 2001 getroffene Vereinbarung der damaligen Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit ist gescheitert. Freiwillige Regelungen führen nicht zum Ziel. Die Zahl der Frauen in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichtsräten ist weiterhin sehr niedrig. Gesetzliche Vorgaben in Form einer Quotenregelung sind daher notwendig. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen im Grundgesetz, in der EU-Grundrechtecharta, im EU-Vertrag und auch in den EU-Richtlinien.

Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, eine Mindestquote von 40 % zu Gunsten von Frauen sowohl in Vorstands- als auch in Aufsichtsratsgremien ab 2015 einzuführen. Die erste Stufe soll ab 1. Januar 2013 bei der Neubesetzung in Aufsichtsräten im Umfang von 30 %, und bei Vorstandspositionen im Umfang von 20 % erfolgen. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass für den Fall, dass keine Frau für die Position gefunden wird (gewählt oder bestellt), der Platz unbesetzt bleiben muss. Die Feststellung der Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates bei einer länger als zwölf Monate andauernden Unterbesetzung ist eine geeignete Sanktion, um die Quote durchzusetzen.

Zusätzlich fordert der djb die Aufnahme einer Regelung in der Vorschrift des § 161 AktG zur Richtigkeit der Entsprechenserklärung und zu den Rechtsfolgen bei einer unrichtigen Entsprechenserklärung.

Erforderlich sind außerdem weitergehende Berichtspflichten (Einfügung des § 289 b HGB „Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien“ entsprechend dem gemeinsamen Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/11139) und Sanktionsmöglichkeiten (Änderung des § 10 KStG dergestalt, als keine Abzugsfähigkeit für Aufwendungen der Mitglieder des Aufsichtsrates bei Gesellschaften bestehen, die gegen die Quotenregelung (§ 96 AktG) verstoßen).

Dazu ausführlich: djb-Stellungnahme 13-1 zur BT-Anhörung am 16.1.2013 im Rechtsausschuss.