Pressemitteilung: 09-08


Zur Tarifauseinandersetzung zwischen Erzieherinnen und Erziehern / ver.di und den kommunalen Arbeitgebern

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt und unterstützt die Forderungen von ver.di nach einer besseren tariflichen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten.

Den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers in Kindertagesstätten üben ganz überwiegend Frauen aus. Die beruflichen Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, die Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist wissenschaftlich belegt. Dennoch liegt die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher erheblich unter der Vergütung, die in von Männern dominierten Bereichen des kommunalen öffentlichen Dienstes für gleichwertige Arbeit gezahlt wird.

Spätestens seit der Entscheidung des EuGH 1976 im Fall Defrenne steht fest, dass Arbeitnehmerinnen einen rechtsverbindlichen Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihre männlichen Kollegen für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist auch für die Tarifvertragsparteien verbindlich. Er wird vom Europäischen Gerichtshof schon lange zu den gemeinschaftsrechtlich verbürgten Grundrechten gezählt. Da seine Verwirklichung jedoch nicht zum Nulltarif zu bekommen ist, wird insbesondere der Grundsatz gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit – auch und gerade in Tarifverhandlungen – immer noch viel zu oft missachtet. Dies ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich inakzeptabel.

Wenn die Arbeitgeber sich dieser Einsicht in Tarifverhandlungen jedoch verschließen, ist ein Streik letztlich das einzige Mittel, mit dem die Erzieherinnen und Erzieher ihrer Forderung nach Entgeltgleichheit Nachdruck verleihen können und sollten. Denn die Tarifvertragsparteien können dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit aufgrund der Verbindlichkeit von Tarifverträgen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen in einer Branche erheblich wirksamer zur Durchsetzung verhelfen als alle anderen Akteure.

Ansprechpartnerin:

Prof. Dr. Marlene Schmidt
geschaeftsstelle@djb.de