Pressemitteilung: 01-08


zur Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft

Pressemitteilung vom

Die Vereinbarung vom 2. Juli 2001 ist eine herbe Enttäuschung für alle erwerbstätigen Frauen, die der Koalitionsvereinbarung vertraut und auf gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft gewartet haben. Stattdessen: Empfehlungen der Spitzenverbände an ihre Mitglieder, die keinerlei rechtliche Verbindlichkeit haben; dazu sollen die Bemühungen der Unternehmen im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüft werden, ohne verbindliche Maßstäbe für die Unternehmen zu setzen.

„Kann eine Regierung es sich leisten, bei 15,9 Millionen erwerbstätigen Frauen den Verfas-sungsauftrag zur Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern so zu missachten?" erklärte die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes Prof. Dr. Ursula Nelles.

Die Vereinbarung, in der die Bundesregierung sich verpflichtet hat, keine Initiativen für ein Gesetz zu entfalten, sofern die Empfehlungen erfolgreich umgesetzt werden, offenbart ein zweifelhaftes Demokratieverständnis. Durch eine solche unverbindliche Vereinbarung wird das Recht des dafür legitimierten Parlaments unterlaufen, die für eine Gesellschaft wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen.

Bonn, den 3. Juli 2001

 

Ansprechpartnerin:

Vors. Richterin am LAG Ingrid Weber

Berlin (Telefon: 030/8611517 (p) oder 030/90171-347 (d))