Bundesvorstand


Struktur und Aufgaben des Bundesvorstands ergeben sich aus der Satzung des djb: Der Bundesvorstand besteht aus dem Präsidium, den Vorsitzenden der (ständigen) Kommissionen, dem Vorstand des Regionalgruppenbeirats sowie bis zu zwei Beisitzerinnen von denen mindestens eine (derzeit sind es beide) die Vertreterin der Mitglieder in Ausbildung ist.

Der Bundesvorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit nicht satzungsgemäß die Mitgliederversammlung oder andere Satzungsorgange zuständig sind. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, regelmäßig sind es zwischen drei und fünf Sitzungen pro Jahr. Das Präsidium trifft sich - ggf. virtuell - auch zwischen den Bundesvorstandssitzungen. Außerhalb der Sitzungen werden Entscheidungen per E-Mail abgestimmt.