Regionalgruppenbeirat


Auf Bundesebene werden die Regionalgruppen durch den Regionalgruppenbeirat vertreten. Er setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin aller Regionalgruppen. Er hat u.a. die Aufgabe, den Informationsaustausch zu gewährleisten und Anregungen und Empfehlungen für die Verbandsarbeit zu geben. Aus seiner Mitte wird alle zwei Jahre ein Vorstand aus drei Personen gewählt. Die Mitglieder des dreiköpfigen Vorstands des Regionalgruppenbeirats gehören dem Bundesvorstand an und vertreten dort die Interessen der Regionalgruppen. Gleichzeitig erhält der Bundesvorstand Informationen über Erfolge und Probleme der Mitglieder vor Ort.

Bei den jährlichen Treffen des Regionalgruppenbeirats tauschen sich die Mitglieder über ihre Erfahrungen, Erfolge und Probleme bei der Arbeit vor Ort aus und erhalten auf diese Weise vielfältige Anregungen für die eigene Tätigkeit.