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Bündnis Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung substantieller Gleichheit zwischen den Geschlechtern. Hierfür enthält die Konvention zahlreiche konkrete Anforderungen und Handlungsaufträge.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich im Frühjahr 2018 mit anderen Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung dieser verbindlichen Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des BIK.
In 14 Themenpapieren erläutert der djb exemplarisch Umsetzungsdefizite und Handlungsbedarfe in folgenden Bereichen: Femizide und Trennungstötungen, Frauenschutzhäuser und deren Finanzierung, Verbot von Zwangssterilisationen, Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt sowie Strafzumessung und Unterstützung der Betroffenen.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
- „Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem“, stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof.… mehr
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