Geschichte des djb
Im Einsatz für Gleichberechtigung seit fast 75 Jahren
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat seit seiner Gründung in Dortmund im Jahr 1948 die rechtspolitische Debatte im Sinne von Frauen geprägt. Vieles, was heute selbstverständlich ist, wurde unter großem ehrenamtlichen Einsatz unserer Kolleginnen realisiert.
Zu den Pionierinnen des djb gehört Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat für die Aufnahme des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz sorgte. Erste erfolgreiche Kampagnen des djb in den 1950er Jahren richteten sich gegen patriarchale Regelungen wie beispielsweise den Stichentscheid des Vaters im Falle von Meinungsverschiedenheiten der Eltern und die sogenannte Zölibatsklausel. Diese sah vor, dass Beamtinnen nach ihrer Heirat aus dem Dienst entlassen wurden.
Außerdem hat der djb sich dafür eingesetzt, dass die Vergewaltigung in der Ehe 1997 strafbar wurde und das Sexualstrafrecht im Sinne der Forderung „Nein heißt Nein“ im Jahr 2016 reformiert wurde. Die Quote im Ersten Führungspositionengesetz 2015 von 30 Prozent für die Aufsichtsräte der börsennotierten und gleichzeitig voll mitbestimmten Unternehmen wurde über Jahre mit dem djb-Projekt „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ vorbereitet.
Die Kampagne "100 Jahre Frauen in juristischen Berufen" feierte 2022 das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ vom 11. Juli 1922 (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573), das endlich die formalen Hindernisse beseitige und Frauen Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen gewährte.
Mit seiner Ausstellung "Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft" porträtiert der djb 17 Frauen, die viele weitere jüdische oder von den Nationalsozialisten als jüdisch verfolgte Juristinnen der ersten Juristinnengeneration repräsentieren. Drei von ihnen (Dr. Marie Munk, Dr. Margarete Mühsam und Dr. Margarete Berent) gründeten 1914 den Deutschen Juristinnen-Verein e.V. (DJV), als dessen Nachfolgeorganisation sich der djb versteht.
Präsidentinnen des djb
Die Vorsitzenden bzw. Präsidentinnen des djb von 1948 bis heute (bis zum Inkrafttreten der aktuellen Satzung 2001 hieß die Präsidentin 1. Vorsitzende):
- Hildegard Gethmann (1903-1988), Rechtsanwältin und Notarin, Vorsitzende von 1948 bis 1958, Ehrenvorsitzende.
- Dr. Agnes Nath-Schreiber (1904-1975), Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende von 1958 bis 1960.
- Dr. Renate Lenz-Fuchs (1910-2001), Notarin, 1. Vorsitzende von 1960 bis 1963, von 1967 bis 1969 und von 1975 bis 1977, Ehrenvorsitzende.
- Charlotte Graf (1908-1968), Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende von 1963 bis 1965.
- Dr. Hertha Engelbrecht (1922-2012), Regierungsdirektorin, 1. Vorsitzende von 1965 bis 1967, Ehrenvorsitzende.
- Helga-Christa Partikel (geb. 1926), Ministrialrätin a.D., 1. Vorsitzende von 1969 bis 1975.
- Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (geb. 1932), Rechtsanwältin / Senatorin a.D., 1. Vorsitzende von 1977 bis 1981, Ehrenpräsidentin.
- Dr. Annelies Kohleiss (1919-1995), Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht, 1. Vorsitzende von 1981 bis 1983.
- Renate Damm (geb. 1935), Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende von 1983 bis 1989, Ehrenpräsidentin.
- Antje Sedemund-Treiber (geb. 1936), Präsidentin des Bundespatentgerichts i.R., 1. Vorsitzende von 1989 bis 1993, Ehrenpräsidentin.
- Ursula Raue (geb. 1943), Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende von 1993 bis 1997, Ehrenpräsidentin.
- Prof. Dr. Ursula Nelles (geb. 1949), Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 1. Vorsitzende von 1997 bis 2001.
- Margret Diwell (geb. 1951), Rechtsanwältin, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs (2007-2012), Präsidentin von 2001 bis 2005.
- Jutta Wagner (geb. 1949), Rechtsanwältin und Notarin, Präsidentin von 2005 bis 2011.
- Ramona Pisal (geb. 1957), Präsidentin des Landgerichts, Potsdam, Präsidentin von 2011 bis 2017.
- Prof. Dr. Maria Wersig (geb. 1978), Professorin an der Fachhochschule Hannover, Präsidentin seit 2017.