Finanzen und Jahresberichte
Gemeinnützigkeit
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Er ist nach § 3 Br. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Der djb fördert nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/640/51221 vom 8. Mai 2023 für die Jahre 2019 bis 2021 im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO)
Der djb ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Der djb ist berechtigt, für Mitgliedbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Finanzierung
Der djb finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen für Projekte und Veranstaltungen. Die größten Posten auf der Ausgabenseite sind die Kosten für
- Vereins- und Mitgliederverwaltung
- Geschäftsstelle inkl. Personalkosten
- djb-Veranstaltungen (Kongresse, Seminare, Online-Cafés usw.)
- Publikationen (djbZ, Newsletter u.a.) und Webseite
- Kampagnen und Projekte (z.B. 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen)
- Erstattung von Übernachtungs-, Fahrt- und Sachkosten für ehrenamtlich Tätige
- Selbstverwaltung Landesverbände und Regionalgruppen
- Stipendium, Wissenschaftspreis
Selbstverwaltung
Nach einem vom Bundesvorstand alle zwei Jahre zu beschließenden Schlüssel erhalten die Landesverbände und Regionalgruppen einen Teil der eingehenden Beiträge zur Selbstverwaltung (Zuweisungen).
Kostenerstattung für ehrenamtliche Arbeit
Ehrenamtlich für den Verband tätigen Mitgliedern werden Beförderungs-, Übernachtungs- und Sachkosten erstattet. Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt.