- 15. Mai 2007 Eine Familienpolitik, die alle Kinder fördert, statt Familien splittet 15 Verbände wenden sich zum Internationalen Tag der Familie und… mehr
Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert. Diese ist Voraussetzung dafür, dass Frauen ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können – mit oder ohne neben der Erwerbsarbeit zu erbringender unbezahlter Sorgearbeit. Wir beschränken uns nicht auf Frauen in Führungspositionen – so wichtig dies auch ist. Unser Anspruch ist, dass durch Regulierungen den Interessen und Bedürfnissen von Frauen auf allen Arbeitsplätzen und in allen Beschäftigungsbereichen Rechnung getragen wird.
Trotz besserer Bildungsabschlüsse von Mädchen und Frauen ist der Arbeitsmarkt noch immer stark geschlechtshierarchisch segregiert. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt insbesondere der Gender Pay Gap, der noch immer bei 18 Prozent liegt. Der Gender Care Gap indiziert den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. Er liegt bei 52,4 Prozent. Das bedeutet, Frauen verwenden durchschnittlich täglich mehr als doppelt so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, machen längere Erwerbsunterbrechungen und sind überrepräsentiert in vielen Formen prekärer und atypischer Beschäftigung. Deutliche Rückschlüsse auf den Stand der Gleichstellung lassen auch der Gender Pension Gap und der Gender Overall Earnings Gap sowie der Digital Gender Gap zu. Im europäischen Ländervergleich schneidet Deutschland bei diesen Indikatoren besonders schlecht ab.
All diese Gaps belegen empirisch, dass die Verwirklichungschancen für Frauen und nichtbinäre Personen in der Erwerbsarbeit noch nicht gleich sind. Die gesamtgesellschaftlichen, betrieblichen und auch die privaten Strukturen wirken auf die individuellen Entscheidungen ein, begründen, verstärken und perpetuieren sie, die wiederum auf die äußeren Strukturen zurückwirken. Die Gaps werden gespeist aus diesem Wechselspiel, dem zu entkommen es vor allem des Ausbaus geschlechtergerechter Erwerbsbedingungen bedarf. Gelingt es etwa, den Gender Pay Gap zu schließen, wird das Auswirkungen auf den Gender Care Gap und den Gender Pension Gap haben.
Um echte Gleichstellung im Erwerbsleben zu erreichen, ist die Überwindung diskriminierender Strukturen in Unternehmen ein entscheidender Schlüssel.
Bisherige Gleichstellungsgesetze reichen nicht aus
Alle bisherigen Gesetze mit dem Anspruch, die Gleichstellung der Geschlechter herzustellen, tragen einen Makel, der entscheidend zu ihrer mangelnden Effizienz führt. Denn sie gewähren lediglich Individualansprüche, d.h. sie setzen darauf, dass die einzelnen diskriminierten Individuen ihren Anspruch auf Gleichbehandlung selbst durchsetzen. Dem stehen jedoch besonders im Kontext des Erwerbslebens sowohl individuelle als auch strukturelle Barrieren im Weg. Die Durchsetzung scheitert in vielen Fällen an der verständlichen Zurückhaltung der Betroffenen, ganz auf eigenes Risiko den Rechtsweg zu beschreiten – oft verbunden mit mangelnden Ressourcen und der begründeten Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Hinzu kommt, dass ein gerichtlich durchgesetzter Erfolg nur für die Klägerin gilt, nicht für gleichermaßen betroffene Kolleginnen. Als eine von 100 Organisationen im zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ hat der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) im Januar 2023 eine umfassende Ergänzungsliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und eine Stellungnahme mit elf zentralen Forderungen vorgestellt.
Der gleiche Makel haftet dem 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetz an. Es regelt in komplizierter Form Auskunftsansprüche einzelner Beschäftigter über die Entgeltstrukturen im Unternehmen und hat folglich, wie vom djb im Gesetzgebungsverfahren vorausgesagt und nun durch die Ergebnisse der Evaluation belegt, keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit geleistet.
Das Führungspositionengesetz I und II bestimmt gesetzliche Quoten für Aufsichtsräte und Führungskräfte und ist insofern durchaus ein Fortschritt, weil es an den unternehmerischen Strukturen ansetzt. Der Anwendungs- und Wirkungsbereich ist jedoch eng begrenzt und trägt der Vielzahl an Unternehmensarten und Beschäftigteninteressen nicht ausreichend Rechnung. Quoten sind zwar wichtige Instrumente zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, aber nur, wenn sie mit anderen Instrumenten verknüpft sind, die darauf abzielen, die Strukturen in den Unternehmen ganzheitlich zu verändern.
Es braucht daher einen gesetzlichen Impuls. Die Unternehmen selbst müssen dazu verpflichtet werden, dass Beschäftigte im Erwerbsleben gleiche Verwirklichungschancen haben, unabhängig von der Branche, der Betriebsgröße und analogen oder digitalen Geschäftsmodellen. Die Unternehmen werden angehalten, Beschäftigungsbedingungen, Personalentscheidungen, Arbeitszeitregime und Entgeltregelungssysteme auf Diskriminierungsrisiken hin zu analysieren und mittels selbstentwickelter Gleichstellungsmaßnahmen abzubauen. Der Staat hat dabei eine aktivierende, moderierende und prüfende Rolle.
Der djb fordert unter anderem:
- ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das nach dem Regulierungsmodell der regulierten Selbstregulierung die Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen herstellen kann;
- die Schaffung von Transparenz unternehmerischen Gleichstellungshandelns insbesondere durch effektive Berichtspflichten;
- die Gewährleistung einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung durch ein Wahlarbeitszeitgesetz, welches Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeitszeiten zusichert, die ihren Bedürfnissen entsprechen, ohne die Unternehmen zu überfordern;
- die Stärkung und den Ausbau der Rechte der Interessenvertretungen von Beschäftigten (Gewerkschaften, Betriebs-/Personalräte);
- die Einrichtung von Verbandsklagemöglichkeiten;
- eine Ausweitung der nicht übertragbaren Elternzeit, der sogenannten Vätermonate, zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung der Geschlechter
Materialien der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht:
Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft (2025)
Überblick über das Gleichstellungsgesetz (2025)
Überblick über die Handlungshinweise für Unternehmen (2025)
Infoblatt „Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen“ (2023)
Powerpoint-Präsentation „Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen“ (2023)
Gleichstellungs-Check für Klein- und Mittelbetriebe (2019)
Langfassung der djb-Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes (2015)
Kurzfassung der djb-Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes (2015)
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
- Nachdem der Referentenentwurf zum FGG-Reformgesetz in der Fassung vom 14. Februar 2006 zunächst eine Streichung des § 1696 BGB vorsah – bei… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Thema „Bekämpfung der Zwangsverheiratungen“, die ihm der… mehr
- I. Allgemeines Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wie auch der Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP beruhen auf der Prämisse, dass das… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt den Vorschlag des Hessischen Sozialministeriums zur Verlängerung des Landesgleichberechtigungsgesetzes.… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt den Entwurf. Nach Auffassung des djb ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Berufsleben noch… mehr
- Anlässlich der heute stattfindenden öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Elterngeld begrüßt der djb das Konzept eines Elterngeldes als… mehr
- Vorbemerkung In der nachfolgenden Stellungnahme werden die wichtigsten Gesichtspunkte zu dem vorgelegten Elterngeldgesetzentwurf aufgegriffen.… mehr
- Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird am 19. Juni 2006 eine Öffentliche Anhörung zum Thema "Zwangsverheiratung bekämpfen"… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt im Grundsatz die geplante Einführung eines Elterngeldes als Lohnersatzleistung für entgangenes Einkommen im… mehr
- Vorbemerkung Mit dem jetzigen Verfahren wird eine Anhörung der Verbände vor dem parlamentarischen Verfahren durch das BMFSFJ durchgeführt, der… mehr
- Die „2. Bilanz Chancengleichheit - Frauen in Führungspositionen“ vom Februar 2006 macht deutlich, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtung ernst… mehr
djb in der Presse
- Heute ist wieder Equal Pay Day. Er kennzeichnet symbolisch den Gender Pay Gap und macht diese geschlechtsspezifische Gehaltslücke sichtbar. AssCompact spricht im Interview mit Prof. Dr. Isabell Hensel vom Deutschen Juristinnenbund über gerechte Löhne, rechtliche Vorgaben und Lösungsansätze. Link zur Webseite öffnen
- Ein Zusammenschluss aus Verbänden und Personen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft setzt sich für die bessere rechtliche Absicherung zur Vereinbarkeit von Familie und eigenem Betrieb ein. Link zur Webseite öffnen
- "Jedes Jahr dasselbe", schreibt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Pressemitteilung zum Equal Pay Day. Dieser markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um auf das Gehalt zu kommen, das Männer bereits am 31. Dezember erzielt haben. In diesem Jahr ist das der heutige Dienstag, der 7. März. Der Equal Pay Day fällt also fast zusammen mit dem Weltfrauentag, der jährlich am 8. März begangen wird. Link zur Webseite öffnen
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt an, die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umzusetzen. "Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig", erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie war am 02.08.2022 abgelaufen. Link zur Webseite öffnen