Reproduktive Selbstbestimmung


Reproduktive Selbstbestimmung

Reproduktive Gesundheit und eine selbstbestimmte Familien- und Nachwuchsplanung bleiben Kernthemen feministischer Rechtspolitik und sind in Deutschland weiterhin nur unzureichend gesichert. Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen sich ungewollt schwangere Personen einer diskriminierenden und entmündigenden Pflichtberatung unterziehen. Darüber hinaus ist die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, defizitär. 

Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar. Deswegen bedarf es einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der schwangeren Person orientiert.

Bis 2022 wurden Ärzt*innen in § 219a StGB kriminalisiert, wenn sie öffentlich über die von ihnen praktizierten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert haben. Der djb hat durch zahlreiche Stellungnahmen und Sachverständigenanhörungen in den vergangenen Jahren wesentlich zur Abschaffung dieser Vorschrift beigetragen.

Dennoch sehen sich Ärzt*innen und ungewollt schwangere Personen weiterhin mit Angriffen und Belästigungen durch selbsternannte „Lebensschützer*innen“ konfrontiert.

Forderungen des djb

Der djb fordert insbesondere:

  • die Abschaffung des § 218 StGB und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert
  • Verbesserung der Versorgungslage 
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


 BVerfG, 1 BvL 14/07 vom 7.2.2012, Absatz-Nr. (1 - 62), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120207_1bvl001407.html Der Deutsche Juristinnenbund… mehr 

zur öffentlichen Anhörung des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Bekämpfung von Genitalverstümmelungen“ am Mittwoch,… mehr 

Beschluss des BVerfG vom 9. Januar 2007 Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die bezeichnete Verfassungsbeschwerde nachdrücklich. Zu diesem… mehr 

Der djb begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Referenten-Entwurf (Stand 5. Februar 2004) für ein "Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB"… mehr 

    I. "Sozialtherapeutische Maßnahmen auf den Prüfstand stellen" (BT-Drucks. 15/31)   Die Anfrage zielt ihrem Wortlaut nach dahin, durch Vergabe e… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) möchte sowohl aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen Bedenken gegen die geplante Änderung des… mehr 

Präambel Der ärztliche Behandlungsvertrag soll das Arzt-Patienten-Verhältnis regeln. Nach eingehenden Schätzungen werden in der Bundesrepublik… mehr 

djb in der Presse


Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist nun besetzt, vergangene Woche wurden ihre 18 Mitglieder der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine dieser Expert*innen ist die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat im Dezember vergangenen Jahres eine Stellungnahme vorgelegt, in der eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wurde. Link zur Webseite öffnen

Über den Abtreibungsparagraphen 218 wird schon lange diskutiert. Eine geplante Kommission zur Neuregelung der Abtreibung nimmt nun Form an - erste Namen sind gerade bekannt geworden. Die zu klärenden Fragen sind dabei so schwierig wie die Positionen vielfältig. In der Folge erzählt Ulf Buermeyer, was ihm am Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes gefällt. Link zur Webseite öffnen

Die Ampel überlegt, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Eine Kommission soll in Kürze die Entkriminalisierung durchspielen. Nun stehen nach SPIEGEL-Informationen deren Mitglieder fest. Unter ihnen ist etwa die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Maria Wersig. Link zur Webseite öffnen

SPD, Grüne und FDP prüfen, wie man den Schwangerschaftsabbruch regeln könnte, wenn der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde. Bereits im Dezember 2022 hatte der Deutsche Juristinnenbund in einem Papier erarbeitet, wie eine Alternative zur aktuellen Regelung für Schwangerschaftsabbrüche aussehen könnte. Darin schlagen sie eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz vor, mit einer längeren Frist für den Abbruch als bislang, angelehnt an den Zeitpunkt, an dem ein Fötus eigenständig lebensfähig ist. Link zur Webseite öffnen

Dass der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch verbannt werden soll, hat die Ampel bereits im Koalitionsvertrag ankündigt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat das zum Anlass genommen, um in einer Arbeitsgruppe ein Papier zu erarbeiten. Die Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe, die Strafrechtlerin Céline Feldmann, sagt: Man könnte Schwangerschaftsabbrüche durchaus auch im Sozialrecht verankern, konkret im Schwangerenkonfliktgesetz. Link zur Webseite öffnen

Potsdamer Landgerichtspräsidentin Pisal geht in den Ruhestand. Von 2011 bis 2017 war sie Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Im Namen des djb forcierte sie mit dem Bündnis „Nein heißt Nein“ einen Paradigmenwechsel im Strafrecht: Seit Juli 2016 sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar. Link zur Webseite öffnen

Geht es nach Lisa Paus, ist nach dem Informationsverbot durch Paragraf 219 bald auch Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Geschichte. Juristin Céline Feldmann hat für den Deutschen Juristinnenbund gemeinsam mit Kolleginnenein ein Papier erarbeitet, das eine Alternative zur aktuellen Regelung skizziert. Link zur Webseite öffnen

Die Juristinnen und djb-Mitglieder Feldmann und Chiofalo schlagen vor, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Was würde sich ändern? Link zur Webseite öffnen

Die geplante Kommission zum Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) verzögert sich. Der Deutsche Juristinnenbund (djb), der am Donnerstag ein Papier mit Vorschlägen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGBs vorstellen wird, spricht sich für ein baldiges Einsetzen der Kommission aus. Link zur Webseite öffnen

Bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag war der einzige Tagesordnungspunkt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sowie zwei das Werbeverbot betreffende Anträge der Unionsfraktion und der Fraktion „Die Linke“. Insgesamt elf Sachverständige hörten die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses und der mitberatenden Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend dabei an. Mit dabei waren Inga Schuchmann und Leonie Steinl vom djb. Link zur Webseite öffnen

Im Tagesspiegel ordnet djb-Präsidentin Professorin Maria Wersig den Gesetzentwurf zur Streichung von §219a StGB ein und macht klar, dass es weiterer Schritte bedarf, um reproduktive Rechte vollumfänglich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

djb-Präsidentin Professorin Dr. Maria Wersig äußert sich im Gespräch mit NTW zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Link zur Webseite öffnen

Von Sorgearbeit über Ehegattensplitting bis hin zu Schwangerschaftsabbrüchen: Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Juristinnenbunds, spricht im Interview darüber, wie die Politik Themen vernachlässigt, die vor allem die weibliche Hälfte der Bevölkerung betreffen. Link zur Webseite öffnen