Reproduktive Gerechtigkeit


Reproduktive Gesundheit und eine selbstbestimmte Familien- und Nachwuchsplanung bleiben Kernthemen feministischer Rechtspolitik und sind in Deutschland weiterhin nur unzureichend gesichert.

Schwangerschaftsabbruch

Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen sich ungewollt schwangere Personen einer diskriminierenden und entmündigenden Pflichtberatung unterziehen. Darüber hinaus ist die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, defizitär. 

Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar. Deswegen bedarf es einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der schwangeren Person orientiert.

Bis 2022 wurden Ärzt*innen in § 219a StGB kriminalisiert, wenn sie öffentlich über die von ihnen praktizierten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert haben. Der djb hat durch zahlreiche Stellungnahmen und Sachverständigenanhörungen in den vergangenen Jahren wesentlich zur Abschaffung dieser Vorschrift beigetragen.

Dennoch sehen sich Ärzt*innen und ungewollt schwangere Personen weiterhin mit Angriffen und Belästigungen durch selbsternannte „Lebensschützer*innen“ konfrontiert.

Der djb fordert insbesondere:

  • die Abschaffung der §§ 218 StGB ff. und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert
  • Verbesserung der Versorgungslage für schwangere Personen vor, während und nach der Schwangerschaft.  
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“

 

Reproduktive Selbstbestimmung und Reproduktionsmedizin

Der djb nimmt auch die selbstbestimmte Familienplanung durch Reproduktionsmedizin und Gametenspenden in den Blick. Wichtige Gesichtspunkte sind dabei gleichberechtigter Zugang und Kostenübernahme zu reproduktiver Unterstützung insbesondere auch für queere Paare.

Aktuell werden die polarisierenden und ethisch brisanten Fragen der Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft in einer kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe bearbeitet. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Entscheidung der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag 2021, die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft in einer Kommission überprüfen zu lassen. Nach Einsetzung der Kommission der Bundesregierung will die Arbeitsgruppe eine Position für den Verein erarbeiten.

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung von Abstammungs- und… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) begrüßt, dass der Referent*innenenentwurf (RefE) bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat aus aktuellem Anlass eine Stellungnahme zu einem neuen Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer möglichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich in seinem Policy Paper für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des… mehr 

A.   Erfordernis einer djb-Position zum Schwangerschaftsabbruch Angesichts der internationalen Entwicklungen ist erneut eine Debatte um den… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Ankündigung des Bundesjustizministers, das Abstammungsrecht für sogenannte Zwei-Mütter-Familien… mehr 

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des… mehr 

djb in der Presse


Wie eng die Vorgaben sind, zeige auch ein Vergleich mit den USA, erklärt Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund im Gespräch mit ntv.de. So sorgte die Entscheidung des Supreme Courts, das bundesweite Recht zum Schwangerschaftsabbruch zu kippen, weltweit für Kritik.  Link zur Webseite öffnen

Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist keine rein juristische Frage, sagt Rechtsprofessorin Liane Wörner. In einer Kommission prüft sie, ob sich ein Abbruch außerhalb des Strafrechts regeln ließe. Der Deutsche Juristinnenbund hat schon einen konkreten Vorschlag zur Legalisierung gemacht. Link zur Webseite öffnen

Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch des Deutschen Juristinnenbundes (djb) begrüßte das Gesetz gegenüber der taz. Link zur Webseite öffnen

Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, erwartet vom Eckpunktepapier, dass es die Diskriminierung beseitigt, „ohne neue Differenzierungen in das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung einzuführen“, etwa was die Art der Samenspende angeht.  Link zur Webseite öffnen

Wie wird reproduktive Selbstbestimmung grund- und menschenrechtlich geschützt? Was plant die Ampelkoalition in diesem Bereich? Wie sind Gehsteigbelästigungen aktuell in Deutschland geregelt und welche Reformpläne hat die Bundesregierung? Wie könnte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts aussehen? Über diese und weitere Fragen spricht Fiona uner anderem mit Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Link zur Webseite öffnen

Die Bundesregierung lässt prüfen, ob es richtig ist, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen. Eine dafür beauftragte Kommission nimmt den Paragraf 218 genauer unter die Lupe. Unter den Rechtswissenschaftlerinnen sind viele Mitglieder des feministischen Deutschen Juristinnenbundes, der sich dafür ausspricht, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Link zur Webseite öffnen

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, Protestaktionen durch Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen. Was lässt sich tun, um unfreiwillig Schwangere besser zu schützen? Für Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund (djb) ist klar: freiwillige Schwangerschaftsabbrüche müssen aus dem Strafrecht raus.  Link zur Webseite öffnen

Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei der Streichung von Paragraf 218 StGB? Und wie könnte eine neue gesetzliche Regelung aussehen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann mit der Verfassungsrechtlerin und djb-Kommissionsvorsitzenden Anna Katharina Mangold. Die Ärztin Kristina Hänel erklärt außerdem, auf welche medizinischen Faktoren bei einer Änderung Rücksicht genommen werden muss. Link zur Webseite öffnen

An diesem Freitag nun tritt die Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on zusammen, die sich im Auftrag der Bundesregierung mit der Zukunft des deutschen Abtreibungsverbots beschäftigen soll, djb-Präsidentin Maria Wersig ist Teil der Kommission. Link zur Webseite öffnen

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist nun besetzt, vergangene Woche wurden ihre 18 Mitglieder der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine dieser Expert*innen ist die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat im Dezember vergangenen Jahres eine Stellungnahme vorgelegt, in der eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wurde. Link zur Webseite öffnen

Über den Abtreibungsparagraphen 218 wird schon lange diskutiert. Eine geplante Kommission zur Neuregelung der Abtreibung nimmt nun Form an - erste Namen sind gerade bekannt geworden. Die zu klärenden Fragen sind dabei so schwierig wie die Positionen vielfältig. In der Folge erzählt Ulf Buermeyer, was ihm am Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes gefällt. Link zur Webseite öffnen

Die Ampel überlegt, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Eine Kommission soll in Kürze die Entkriminalisierung durchspielen. Nun stehen nach SPIEGEL-Informationen deren Mitglieder fest. Unter ihnen ist etwa die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Maria Wersig. Link zur Webseite öffnen

SPD, Grüne und FDP prüfen, wie man den Schwangerschaftsabbruch regeln könnte, wenn der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde. Bereits im Dezember 2022 hatte der Deutsche Juristinnenbund in einem Papier erarbeitet, wie eine Alternative zur aktuellen Regelung für Schwangerschaftsabbrüche aussehen könnte. Darin schlagen sie eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz vor, mit einer längeren Frist für den Abbruch als bislang, angelehnt an den Zeitpunkt, an dem ein Fötus eigenständig lebensfähig ist. Link zur Webseite öffnen

Dass der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch verbannt werden soll, hat die Ampel bereits im Koalitionsvertrag ankündigt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat das zum Anlass genommen, um in einer Arbeitsgruppe ein Papier zu erarbeiten. Die Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe, die Strafrechtlerin Céline Feldmann, sagt: Man könnte Schwangerschaftsabbrüche durchaus auch im Sozialrecht verankern, konkret im Schwangerenkonfliktgesetz. Link zur Webseite öffnen

Potsdamer Landgerichtspräsidentin Pisal geht in den Ruhestand. Von 2011 bis 2017 war sie Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Im Namen des djb forcierte sie mit dem Bündnis „Nein heißt Nein“ einen Paradigmenwechsel im Strafrecht: Seit Juli 2016 sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar. Link zur Webseite öffnen

Geht es nach Lisa Paus, ist nach dem Informationsverbot durch Paragraf 219 bald auch Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Geschichte. Juristin Céline Feldmann hat für den Deutschen Juristinnenbund gemeinsam mit Kolleginnenein ein Papier erarbeitet, das eine Alternative zur aktuellen Regelung skizziert. Link zur Webseite öffnen

Die Juristinnen und djb-Mitglieder Feldmann und Chiofalo schlagen vor, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Was würde sich ändern? Link zur Webseite öffnen

Die geplante Kommission zum Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) verzögert sich. Der Deutsche Juristinnenbund (djb), der am Donnerstag ein Papier mit Vorschlägen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGBs vorstellen wird, spricht sich für ein baldiges Einsetzen der Kommission aus. Link zur Webseite öffnen

Bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag war der einzige Tagesordnungspunkt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sowie zwei das Werbeverbot betreffende Anträge der Unionsfraktion und der Fraktion „Die Linke“. Insgesamt elf Sachverständige hörten die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses und der mitberatenden Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend dabei an. Mit dabei waren Inga Schuchmann und Leonie Steinl vom djb. Link zur Webseite öffnen

Im Tagesspiegel ordnet djb-Präsidentin Professorin Maria Wersig den Gesetzentwurf zur Streichung von §219a StGB ein und macht klar, dass es weiterer Schritte bedarf, um reproduktive Rechte vollumfänglich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

djb-Präsidentin Professorin Dr. Maria Wersig äußert sich im Gespräch mit NTW zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Link zur Webseite öffnen

Von Sorgearbeit über Ehegattensplitting bis hin zu Schwangerschaftsabbrüchen: Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Juristinnenbunds, spricht im Interview darüber, wie die Politik Themen vernachlässigt, die vor allem die weibliche Hälfte der Bevölkerung betreffen. Link zur Webseite öffnen