Reproduktive Gerechtigkeit


Reproduktive Gesundheit und eine selbstbestimmte Familien- und Nachwuchsplanung bleiben Kernthemen feministischer Rechtspolitik und sind in Deutschland weiterhin nur unzureichend gesichert.

Schwangerschaftsabbruch

Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen sich ungewollt schwangere Personen einer diskriminierenden und entmündigenden Pflichtberatung unterziehen. Darüber hinaus ist die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, defizitär. 

Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar. Deswegen bedarf es einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der schwangeren Person orientiert.

Bis 2022 wurden Ärzt*innen in § 219a StGB kriminalisiert, wenn sie öffentlich über die von ihnen praktizierten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert haben. Der djb hat durch zahlreiche Stellungnahmen und Sachverständigenanhörungen in den vergangenen Jahren wesentlich zur Abschaffung dieser Vorschrift beigetragen.

Dennoch sehen sich Ärzt*innen und ungewollt schwangere Personen weiterhin mit Angriffen und Belästigungen durch selbsternannte „Lebensschützer*innen“ konfrontiert.

Der djb fordert insbesondere:

  • die Abschaffung der §§ 218 StGB ff. und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert
  • Verbesserung der Versorgungslage für schwangere Personen vor, während und nach der Schwangerschaft.  
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“

 

Reproduktive Selbstbestimmung und Reproduktionsmedizin

Der djb nimmt auch die selbstbestimmte Familienplanung durch Reproduktionsmedizin und Gametenspenden in den Blick. Wichtige Gesichtspunkte sind dabei gleichberechtigter Zugang und Kostenübernahme zu reproduktiver Unterstützung insbesondere auch für queere Paare.

Die polarisierenden und ethisch brisanten Fragen der Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft werden im djb in einer kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe bearbeitet. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Entscheidung der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag 2021, die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft in einer Kommission überprüfen zu lassen. Die Arbeitsgruppe hat Anfang April 2024 ein Policy Paper zur Eizellabgabe veröffentlicht.

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


  Frauenmenschenrechte spielen in allen UN-Menschenrechtsverträgen eine wichtige Rolle. Der Menschenrechtsausschuss ist das Gremium unabhängiger… mehr 

I.      Einleitung Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur oben genannten… mehr 

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die… mehr 

----- als pdf zum download ----- A. Forderungen zur effektiven Umsetzung der Istanbul-Konvention Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das… mehr 

„Enttäuschend“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V., Prof. Dr. Maria Wersig, die Ergebnisse der Sondierungsgespräche… mehr 

Mit Blick auf die Sondierungsgespräche und mögliche künftige Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD befürchtet der Deutsche Juristinnenbund… mehr 

1. Ist eine Reform oder die Abschaffung des § 219a StGB verfassungsrechtlich zulässig oder gar geboten? § 219a Strafgesetzbuch (StGB) wurde zuletzt… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) fordern angesichts vermehrter Strafanzeigen gegen Ärztinnen und… mehr 

Mit Blick auf die beginnende zweite Phase der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis  90/Die Grünen stellt die Präsidentin des… mehr 

Leihmutterschaft, Regulierung von Samen- und Eizellspende sowie der Zugang zu Reproduktionstechnologien sind rechtspolitisch kontrovers diskutierte… mehr 

Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) hat gestern im Neuen Schloss Stuttgart den vom 21. –24. September stattfindenden… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung… mehr 

djb in der Presse


Zu den Protestierenden zählen Abtreibungsgegner, die laut Ulrike Lembke vom Deutschen Juristinnenbund den Zugang für ungewollt Schwangere zu "Beratung und medizinischer Versorgung erschweren oder verhindern". Lembke beschreibt sie als "fundamentalistisch orientierte Personen christlichen Glaubens". Link zur Webseite öffnen

Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund begrüßte den „bundeseinheitlichen Schutz“: Bislang habe enorme Rechtsunsicherheit geherrscht, da Behörden und Gerichte der Länder uneinheitliche Regelungen getroffen hätten. „Zum ersten Mal gibt es nun einen einheitlichen präventiven Schutz über Schutzzonen, zudem repressiven Schutz über das Ordnungswidrigkeitenrecht.“ Link zur Webseite öffnen

Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert schon länger eine gesetzliche Neuregelung für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. In einem Positionspapier von 2022 sprach er sich dafür aus, das Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann als Straftat gelten sollen, wenn sie ohne den Willen einer Frau vorgenommen werden.  Link zur Webseite öffnen

Grundsätzlich sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche illegal. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission kommt nun laut Medienberichten zu dem Schluss, dass diese Regelung nicht mehr haltbar ist. Für Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Abbrüche anbieten, ein längst überfälliger Schritt. Link zur Webseite öffnen

Unter vielen Juristinnen gilt das Urteil nach drei Jahrzehnten endgültig als veraltet. "Das ist, wenn wir uns die gesellschaftlichen Entwicklungen, aber auch den Wandel der Rechtsprechung in dieser Zeit ansehen, eine Ewigkeit her", sagt Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund.  Link zur Webseite öffnen

Vor einem Jahr konstituierte sich das vor allem aus Juristen, Medizinern, Psychologen, Soziologen und Ethikern bestehende Gremium. 18 Personen gehören ihm an, 15 davon sind Frauen, darunter die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, und die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig. Der Juristinnenbund hatte bereits ein Gutachten erstellt, wie Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden könnte. Link zur Webseite öffnen

Am Mittwoch debattiert der Bundestag zu sogenannten Gehsteigbelästigungen. Der sei endlich ein Bekenntnis zum Schutz Schwangerer, sagt Céline Feldmann. Link zur Webseite öffnen

Wie eng die Vorgaben sind, zeige auch ein Vergleich mit den USA, erklärt Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund im Gespräch mit ntv.de. So sorgte die Entscheidung des Supreme Courts, das bundesweite Recht zum Schwangerschaftsabbruch zu kippen, weltweit für Kritik.  Link zur Webseite öffnen

Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist keine rein juristische Frage, sagt Rechtsprofessorin Liane Wörner. In einer Kommission prüft sie, ob sich ein Abbruch außerhalb des Strafrechts regeln ließe. Der Deutsche Juristinnenbund hat schon einen konkreten Vorschlag zur Legalisierung gemacht. Link zur Webseite öffnen

Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch des Deutschen Juristinnenbundes (djb) begrüßte das Gesetz gegenüber der taz. Link zur Webseite öffnen

Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, erwartet vom Eckpunktepapier, dass es die Diskriminierung beseitigt, „ohne neue Differenzierungen in das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung einzuführen“, etwa was die Art der Samenspende angeht.  Link zur Webseite öffnen

Wie wird reproduktive Selbstbestimmung grund- und menschenrechtlich geschützt? Was plant die Ampelkoalition in diesem Bereich? Wie sind Gehsteigbelästigungen aktuell in Deutschland geregelt und welche Reformpläne hat die Bundesregierung? Wie könnte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts aussehen? Über diese und weitere Fragen spricht Fiona uner anderem mit Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Link zur Webseite öffnen

Die Bundesregierung lässt prüfen, ob es richtig ist, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen. Eine dafür beauftragte Kommission nimmt den Paragraf 218 genauer unter die Lupe. Unter den Rechtswissenschaftlerinnen sind viele Mitglieder des feministischen Deutschen Juristinnenbundes, der sich dafür ausspricht, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Link zur Webseite öffnen

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, Protestaktionen durch Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen. Was lässt sich tun, um unfreiwillig Schwangere besser zu schützen? Für Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund (djb) ist klar: freiwillige Schwangerschaftsabbrüche müssen aus dem Strafrecht raus.  Link zur Webseite öffnen

Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei der Streichung von Paragraf 218 StGB? Und wie könnte eine neue gesetzliche Regelung aussehen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann mit der Verfassungsrechtlerin und djb-Kommissionsvorsitzenden Anna Katharina Mangold. Die Ärztin Kristina Hänel erklärt außerdem, auf welche medizinischen Faktoren bei einer Änderung Rücksicht genommen werden muss. Link zur Webseite öffnen

An diesem Freitag nun tritt die Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on zusammen, die sich im Auftrag der Bundesregierung mit der Zukunft des deutschen Abtreibungsverbots beschäftigen soll, djb-Präsidentin Maria Wersig ist Teil der Kommission. Link zur Webseite öffnen

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist nun besetzt, vergangene Woche wurden ihre 18 Mitglieder der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine dieser Expert*innen ist die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat im Dezember vergangenen Jahres eine Stellungnahme vorgelegt, in der eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wurde. Link zur Webseite öffnen

Über den Abtreibungsparagraphen 218 wird schon lange diskutiert. Eine geplante Kommission zur Neuregelung der Abtreibung nimmt nun Form an - erste Namen sind gerade bekannt geworden. Die zu klärenden Fragen sind dabei so schwierig wie die Positionen vielfältig. In der Folge erzählt Ulf Buermeyer, was ihm am Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes gefällt. Link zur Webseite öffnen

Die Ampel überlegt, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Eine Kommission soll in Kürze die Entkriminalisierung durchspielen. Nun stehen nach SPIEGEL-Informationen deren Mitglieder fest. Unter ihnen ist etwa die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Maria Wersig. Link zur Webseite öffnen

SPD, Grüne und FDP prüfen, wie man den Schwangerschaftsabbruch regeln könnte, wenn der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde. Bereits im Dezember 2022 hatte der Deutsche Juristinnenbund in einem Papier erarbeitet, wie eine Alternative zur aktuellen Regelung für Schwangerschaftsabbrüche aussehen könnte. Darin schlagen sie eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz vor, mit einer längeren Frist für den Abbruch als bislang, angelehnt an den Zeitpunkt, an dem ein Fötus eigenständig lebensfähig ist. Link zur Webseite öffnen

Dass der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch verbannt werden soll, hat die Ampel bereits im Koalitionsvertrag ankündigt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat das zum Anlass genommen, um in einer Arbeitsgruppe ein Papier zu erarbeiten. Die Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe, die Strafrechtlerin Céline Feldmann, sagt: Man könnte Schwangerschaftsabbrüche durchaus auch im Sozialrecht verankern, konkret im Schwangerenkonfliktgesetz. Link zur Webseite öffnen

Potsdamer Landgerichtspräsidentin Pisal geht in den Ruhestand. Von 2011 bis 2017 war sie Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Im Namen des djb forcierte sie mit dem Bündnis „Nein heißt Nein“ einen Paradigmenwechsel im Strafrecht: Seit Juli 2016 sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar. Link zur Webseite öffnen

Geht es nach Lisa Paus, ist nach dem Informationsverbot durch Paragraf 219 bald auch Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Geschichte. Juristin Céline Feldmann hat für den Deutschen Juristinnenbund gemeinsam mit Kolleginnenein ein Papier erarbeitet, das eine Alternative zur aktuellen Regelung skizziert. Link zur Webseite öffnen

Die Juristinnen und djb-Mitglieder Feldmann und Chiofalo schlagen vor, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Was würde sich ändern? Link zur Webseite öffnen