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Rechte von Migrantinnen
Rechte von Migrantinnen
Alle Benachteiligungen, mit denen der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sich beschäftigt, betreffen ebenso oder sogar stärker Migrantinnen – sei es hinsichtlich politischer Teilhabe, Gewalt oder sozialer Sicherung. Insbesondere geflüchtete Frauen sind in Deutschland aber auch spezifischen Diskriminierungen und Gefahrenlagen ausgesetzt.
Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten
In Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften besteht ein hohes Risiko für geflüchtete Frauen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen zu sein. Gründe sind unter anderem fehlende abschließbare Zimmer und Sanitäranlagen sowie die in der Enge und Prekarität häufig aufgeladene, aggressive Stimmung. Es fehlt dort zudem an Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote in den jeweiligen Sprachen. Entsprechende Fortbildungen für Mitarbeitende sind nicht hinreichend institutionalisiert.
Diese Situationen sind unvereinbar mit dem Gebot einer menschenwürdigen Existenzsicherung und einer angemessenen Gewaltschutzprävention. Der effektive und vollumfängliche Schutz vor Gewalt – für alle Frauen – wird nicht zuletzt von der Istanbul-Konvention gefordert, die auch in Deutschland verbindlich gilt und umzusetzen ist.
Geflüchtete müssen dezentral in abgrenzbaren Wohneinheiten untergebracht werden. Familien benötigen eine eigene Nasszelle und eine Kochmöglichkeit. Auch Alleinstehende benötigen eigenständige Appartements oder Zimmer.
Wohnsitzauflage
Durch die 2016 geschaffene und 2019 ohne jegliche Überprüfung ihrer Auswirkungen entfristete Wohnsitzauflage verschärft sich die Lage für gewaltbetroffene und aus anderen Gründen besonders schutzbedürftige geflüchtete Frauen nochmals. Denn damit sind sie verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Jahren in einem zugewiesenen Bundesland oder Bezirk zu wohnen. Dies ist besonders problematisch, da der Zugang zu Frauenhäusern und Gewaltschutzeinrichtungen sowie andere spezifische Bedarfe von vulnerablen Personen nicht in allen Bundesländern gleichermaßen gedeckt werden. Auch wird die Flucht vor einem Gewalttäter durch die Wohnsitzauflage erheblich erschwert.
Eine Überprüfung der Wohnsitzauflage mit besonderem Augenmerk auf ihre menschen und grundrechtlichen Auswirkungen, insbesondere für Frauen ist dringend geboten.
Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden Gesundheits- und existenzsichernde Leistungen für Geflüchtete gravierend eingeschränkt. Unter anderem wurde eine Art Duldung zweiter Klasse eingeführt, die den Zugang zu Ausbildung und Arbeit versagt und die Versorgung in Sammelunterkünften auf Sachleistungen reduziert. Vulnerable Personen, darunter beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen, sind besonders betroffen, da sie häufig von sich aus nicht in der Lage sind, Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Die Neuregelungen verstoßen aus Sicht des djb gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.
Gesetze zur Bekämpfung von Kinder- und Mehrehen
Die 2017 und 2018 in Kraft getretenen Gesetze zur Bekämpfung von Kinder- und Mehrehen geben zwar vor, die betroffenen Frauen zu schützen, sie bergen faktisch jedoch mehr Risiken als Chancen. Die Frage der Wirksamkeit einer geschlossenen Ehe sollte der Selbstbestimmung jeder einzelnen mündigen Frau vorbehalten sein, wie dies ohnehin bereits im deutschen Eheaufhebungsrecht vorgesehen war. Eine bevormundende Aufhebung der betreffenden Ehen von Amtswegen ist kein aufgeklärter und humanitärer Weg. Tatsächlich bewirken beide Gesetze vor allem eine erhebliche Verschlechterung der Situation von Frauen in polygamen beziehungsweise minderjährig geschlossenen Ehen und damit das Gegenteil des Intendierten. Die ungewollte Änderung des Status als „unverheiratet“ kann für manche Frauen verheerende persönliche, aufenthaltsrechtliche und ökonomische Konsequenzen haben.
Forderungen des djb
Zur Verbesserung und Durchsetzung der Rechte von Migrantinnen fordert der djb unter anderem:
- die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten aus Aufnahmeeinrichtungen in abgrenzbaren Wohneinheiten;
- eine Prüfung der Wohnsitzauflage unter Berücksichtigung der europarechtlichen Anforderungen sowie der besonderen Auswirkungen für Frauen;
- die Gewährleistung der Kostenübernahme für Lebensunterhalt und Frauenhäuser für Frauen, die sich außerhalb dem Bundesland ihrer Wohnsitzauflage aufhalten;
- eine grundlegende Reform des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes;
- die Gewährleistung von gesundheits- und existenzsichernden Leistungen für Geflüchtete;
- die Abschaffung der Gesetze zur Bekämpfung von Kinder- und Mehrehen.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur… mehr
- Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat am 22. September 2020 ihren Vorschlag für eine Reform des Gemeinsamen Asylsystems der EU vorgelegt.… mehr
- ----- als pdf zum download ----- Der Referentenentwurf sieht eine Entfristung der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG vor. Die im August 2019… mehr
djb in der Presse
- Fast 300 afghanische Richterinnen aus Angst vor Vergeltung durch die Taliban untergetaucht. Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund in Berlin ist in großer Sorge um die afghanischen Kolleginnen. Link zur Webseite öffnen