- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Anwältinnenbüro Leipzig ein FAQ zum Equal… mehr
Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben
Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben
Trotz besserer Bildungsabschlüsse von Mädchen und Frauen ist der Arbeitsmarkt noch immer stark geschlechtshierarchisch segregiert. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt insbesondere der Gender Pay Gap, der noch immer bei 18 Prozent liegt. Der Gender Care Gap indiziert den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. Er liegt bei 52,4 Prozent. Das bedeutet, Frauen verwenden durchschnittlich täglich mehr als doppelt so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, machen längere Erwerbsunterbrechungen und sind überrepräsentiert in vielen Formen prekärer und atypischer Beschäftigung. In Führungspositionen sind sie dagegen unterrepräsentiert. Deutliche Rückschlüsse auf den Stand der Gleichstellung lassen auch der Gender Pension Gap und der Gender Overall Earnings Gap sowie der Digital Gender Gap zu. Im europäischen Ländervergleich schneidet Deutschland bei diesen Indikatoren besonders schlecht ab.
All diese Gaps belegen empirisch, dass die Verwirklichungschancen für Frauen und nichtbinäre Personen noch nicht gleich sind, da Rahmenbedingungen – auf individueller, betrieblicher und gesamtgesellschaftlicher Ebene – die individuellen Entscheidungen begründen, verstärken und perpetuieren, die sodann auf die Rahmenbedingungen verstärkend zurückwirken. Die Gaps werden gespeist aus diesem Wechselspiel, dem zu entkommen es zunächst des Ausbaus geschlechtergerechter Erwerbsbedingungen bedarf. Sofern dies gelingt und damit zum Beispiel der Gender Pay Gap geschlossen wird, wird dies Auswirkungen auf den Gender Care Gap und den Gender Pension Gap haben.
Wenig effektive Regelungen
Der Gesetzgeber hat mit dem Entgelttransparenzgesetz und dem Führungspositionengesetz sowie den Verbesserungen im Bereich Teilzeitarbeit wenig effektive Regulierungen beschlossen. Wie Regulierungen gestaltet sein können, die maßgeblich zur Geschlechtergerechtigkeit in der Erwerbsarbeit beitragen können, hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) mit einer Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft sowie für ein Wahlarbeitszeitgesetzes erarbeitet. Die Gesetzesvorschläge zielen darauf, die deutschen Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben.
Forderungen des djb
In diesem Zusammenhang fordert der djb unter anderem:
- eine gesetzliche Pflicht, Diskriminierungen zu erkennen und abzubauen. Hierzu müssen die Entgeltregelungssysteme von Arbeitgebern und Tarifvertragsparteien auf Diskriminierungspotenziale analysiert werden;
- die Verbesserung der Rechte der Interessenvertretungen von Beschäftigten (Gewerkschaften, Betriebs-/Personalräte);
- die Einrichtung von Verbandsklagemöglichkeiten;
- eine Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit, der sogenannten Vätermonate, zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung der Geschlechter;
- die Schaffung eines bürokratiearmen Wahlarbeitszeitgesetztes, welches Mechanismen schafft, die unter Einbeziehung von Betriebsräten und Gewerkschaften Interessen von Arbeitnehmer*innen und Unternehmen in Ausgleich bringen;
- die Gewährleistung einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung durch ein Wahlarbeitszeitgesetz, welches Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf Arbeitszeitänderung zusichert;
- ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, welches aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht wird und auch in Klein- und Mittelbetrieben Gleichstellungsfortschritte verspricht.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
- Gemeinsam erarbeitet von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dem Anwältinnenbüro Leipzig und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Ansp… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den Unwillen, gegen die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern konsequent… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum oben genannten Referentenentwurf und äußert sich… mehr
Pressemitteilung: Als Unternehmerin (k)ein Kind? Selbstständige brauchen gleichwertigen Mutterschutz
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis… mehr
- Gleichwertiger Mutterschutz für Selbstständige steht seit mehr als einem Jahrzehnt auf der politischen Agenda, insbesondere von Seiten der… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert seiner Ehrenpräsidentin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit zum 90. Geburtstag. Dr. Lore Maria… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 73. Deutschen Juristentages 2022 eine Stellungn… mehr
- Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 2. August… mehr
- „Der Gender Pay Gap liegt noch immer bei 18 Prozent. Dies zeigt nur allzu eindrücklich, dass unsere bisherigen antidiskriminierungsrechtlichen… mehr
- „Die neue Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag wichtige Ziele gesteckt, insbesondere im Hinblick auf Entgeltgleichheit, Gewaltschutz,… mehr
djb in der Presse
- Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt an, die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umzusetzen. "Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig", erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie war am 02.08.2022 abgelaufen. Link zur Webseite öffnen