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Europäische und internationale Gleichstellungspolitiken
Europäische und internationale Gleichstellungspolitiken
Geschlechtergerechtigkeit wird zunehmend auf europäischer und internationaler Ebene verhandelt. Insbesondere das Europäische Parlament hat sich dabei häufig als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter erwiesen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gleichstellungspolitiken der EU und die häufig bremsende Rolle Deutschlands in einschlägigen Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch zu begleiten. Dies betrifft alle Arbeitsfelder des djb, beispielsweise die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Anzahl von Frauen in Führungspositionen oder den Grundrechtschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz.
Zudem überprüft der djb die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge wie der UN-Frauenrechtskonvention (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW) und der 2018 in der Bundesrepublik in Kraft getretenen Istanbul-Konvention. Mit der Änderung des Sexualstrafrechts wurde eine wichtige politische Voraussetzung für die Ratifikation der Istanbul-Konvention auch in Deutschland geschaffen. Hieran hat der djb tatkräftig mitgewirkt – ebenso wie das Deutsche Institut für Menschenrechte und viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteur*innen. Doch es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf zur vollumfänglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere bei der Frauenhausfinanzierung, der effektiven Verfolgung von Trennungstötungen und sexualisierter Gewalt, dem Verbot von Zwangssterilisationen und der Opferentschädigung.
Forderungen des djb
In Bezug auf die europäische und internationale Gleichstellungspolitiken fordert der djb unter anderem:
- die Erarbeitung einer zielgerichteten EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit, insbesondere während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft;
- die Verabschiedung der EU-Richtlinie für Frauen in den Aufsichtsräten und die Aufgabe ihrer Blockade durch die Bundesregierung;
- die Ratifikation der Istanbul-Konvention durch die EU und alle Mitgliedsstaaten;
- die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle und eines unabhängigen menschenrechtsbasierten Monitorings zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland;
- die Einhaltung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland: sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, wirksamer Gewaltschutz für geflüchtete Frauen, Sicherstellung eines adäquaten Kindesunterhalts.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
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