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Diskriminierung in der juristischen Ausbildung
Diskriminierung in der Ausbildung
Diskriminierungen in der juristischen Ausbildung sind für Studentinnen und Referendarinnen alltäglich und haben viele Facetten: Die Ausbildungsfälle enthalten häufig sexistische Stereotype und stellen Frauen überwiegend in der Rolle der Hausfrau, der Angestellten oder des Opfers dar, wie eine Studie der Universität Hamburg belegt. Gleiches gilt für andere marginalisierte Gruppen: Sofern sie in Ausbildungsfällen überhaupt auftauchen, dann meist in stigmatisierenden Kontexten, z.B. als kriminelle Migranten.
Mangelnde Repräsentation in Lehre und Ausbildungsfällen
Dass Frauen in herausgehobenen Positionen in einem Ausbildungsfall vorkommen, ist ebenso selten wie in der Realität der juristischen Lehre. Der Anteil weiblich besetzter juristischer Lehrstühle liegt bei nur rund 15 Prozent, wenngleich seit über zehn Jahren mehr Frauen als Männer Jura studieren. Auch die überwiegende Zahl der Lehrwerke und Kommentare sind von Männern verfasst. Studierenden fehlen so weibliche Vorbilder, Förderinnen und Prüferinnen.
Diskriminierung in den Staatsexamina
Besonders besorgniserregend ist, dass in den juristischen Staatsexamina Frauen und People of Color in den Prüfungen schlechter abschneiden als weiße Männer. In den mündlichen Prüfungen gilt dies jedoch nur, wenn keine Frau in der Prüfungskommission sitzt. Das durchschnittlich schlechtere Abschneiden im Examen hat weitreichende Folgen sowohl für den individuellen beruflichen Werdegang als auch für die gesamtgesellschaftliche Verteilung von Macht. Denn in kaum einem anderen Fach ist die Examensnote so entscheidend für die beruflichen Perspektiven.
Keine Diversitykompetenzen in den Lehrplänen
Exklusionsmechanismen spiegeln sich auch in den Lehrplänen wider: Feministische Perspektiven sind ebenso desiderat wie die Vermittlung von Gender- und Diversitykompetenzen. Es gilt nicht als notwendig, sich als angehende*r Jurist*in kritisch mit Sexismus, Rassismus oder Homophobie auseinanderzusetzen und die eigene Verortung im System zu reflektieren. Im Gegenteil: Jurastudierenden wird ein (illusorisches) Selbstverständnis von Objektivität mittels juristischer Expertise mit auf den Weg gegeben. Jura berührt aber wie kaum ein anderes Fachgebiet grundlegende Gerechtigkeitsfragen.
Forderungen des djb
Der djb fordert unter anderem:
- Gender- und Diversity-Kompetenzen in der juristischen Ausbildung als Kernkompetenz zu etablieren
- Stärkere Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen in der Lehre
- eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial
- Diskriminierungsschutz und Qualitätssicherung in den juristischen Prüfungen
Leitfäden für eine gendersensible juristische Lehre
Mittlerweile haben mehrere juristische Fakultäten die Befunde zu stereotypen Darstellungen in juristischen Ausbildungsfällen (s.u.) zum Anlass genommen, Leitfäden zur gender- und diversitysensiblen Fallgestaltung herauszugeben. Die höchst hilfreichen Handreichungen der verschiedenen Fachbereiche finden sich hier:
Jura der Universität Hamburg I
Jura der Universität Hamburg II
Jura der Goethe-Universität Frankfurt
Gender Tool Box der Freien Universität Berlin
Fernuniversität Hagen[SG2]
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