Die Istanbul-Konvention (IK) verpflichtet alle unterzeichnenden Staaten, wirksam gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen – so auch die Ukraine und Deutschland. Khrystyna Kit, Vorsitzende der Assoziation Ukrainischer Juristinnen „JurFem“ und Valentina Chiofalo sowie Rebekka Braun vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) werden in dieser Veranstaltung über die erheblichen politischen und strukturellen Herausforderungen der praktischen Umsetzung diskutieren. Wie steht es um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Ukraine, die sich seit Jahren im Ausnahmezustand eines andauernden Angriffskriegs befindet? Welche Daten gibt es zu häuslicher Gewalt und welche Erkenntnisse liegen über sexualisierte Gewalt im Krieg vor? Wie weit ist Deutschland im Vergleich bei der Umsetzung? Was leistet das Gewalthilfegesetz und wo liegen seine Schwächen? Und welche europäischen Verpflichtungen bestehen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt aufgrund der EU-Gewaltschutzrichtlinie?
Auf Einladung der Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, der Strafrechtskommission, der Kommission Europa- und Völkerrecht im djb, der Deutschen Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) und der EAF Berlin (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft) kommt JurFem mit Vertreterinnen aus Deutschland ins Gespräch.
Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein – beim feministischen Austausch über Landesgrenzen hinweg, mit Einblicken in aktuelle rechtspolitische Entwicklungen und die praktische Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Veranstaltung bietet Raum für Austausch, Information und die gemeinsame Diskussion konkreter Handlungsbedarfe.
Eine Simultanübersetzung Deutsch–Ukrainisch wird zur Verfügung stehen.
Veranstaltungsort: virtuell
Datum: Dienstag, 01.07.2025
Uhrzeit: 17:00
Anmeldung: Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten. Wir bitten um Anmeldung bis zum 1. Juli 2025, 12:00 Uhr über das folgende Formular. Der Link wird erst kurz vor der Veranstaltung versendet.