Im Kampf gegen Hass und andere Formen digitaler Gewalt war Deutschland Vorreiter: Der djb hat das (zunächst) umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Anfang an begrüßt. Erstmals definierte das NetzDG "Soziale Netzwerke" und nahm sie in die Pflicht, sorgte für konkrete Handlungs- und Löschpflichten, kurze Bearbeitungsfristen sowie Zustellungsbevollmächtigte im Inland. Durch Berichtspflichten versuchte das NetzDG zudem mehr Transparenz im Umgang mit Gewalt im Netz zu erreichen. Für die Betroffenen – vor allem Frauen und Menschen aus der LGBTQIA* Community – ein Meilenstein.
Der jetzt beschlossene Digital Services Act (DSA) sorgt für neue, erstmals EU-weite Regeln für Soziale Medien, Plattformen und Suchmaschinen. Wir, die Kommission Digitales des djb, fühlen dem DSA auf den Zahn: Wann gilt was für welche Betreiber*innen im Netz? Was sind „illegale Inhalte“ im Sinne des DSA (denn dieser lässt das bewusst offen)? Wer ist in welchem EU-Land für die Umsetzung zuständig? Welche Ansprüche haben Betroffene und können sie diese einfach und effektiv durchsetzen? Wir ordnen die Neuerungen ein und bewerten sie aus feministisch-juristischer Sicht.
Begrüßt werden die Teilnehmer*innen von RAin Anke Stelkens, Vorsitzende der djb-Kommission Digitales. RAin Anke Stelkens gibt einen kurzen Überblick zur Einbettung des DSA in die europäische Digital- und Datenstrategie.
Danach wird RAin Verena Haisch, stellvertretende Vorsitzende der djb-Kommission Digitales, den DSA und die aktuelle Situation bei der Umsetzung in Deutschland vorstellen.
Die Veranstaltung moderiert RAin Theresia Rasche, ebenfalls Mitglied der djb-Kommission Digitales. Es wird Raum für Fragen und Diskussion geben.
Diese Einladung finden Sie auch hier als PDF-Datei zum Download.
Anmeldung
Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder des djb. Diese werden gebeten, sich bis zum 22. Mai, 13.00 Uhr über das folgende Formular anzumelden. Wir werden Ihnen am Tag der Veranstaltung, ca. zwei Stunden vor Beginn, die Zoom-Einwahldaten per E-Mail zusenden.