Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Wandel der Familie von der klassischen Kernfamilie Vater - Mutter - Kind hin zu vielfältigen Familienformen - ausgelöst durch veränderte Lebenswirklichkeiten -, ist nicht mehr aufzuhalten.
Familie i. S. des Art 6 Abs.2 S1 GG ist die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern. Familie ist da, wo Kinder sind; gleichgültig, ob es sich um leibliche Kinder, um Adoptivkinder, Stief- oder Pflegekinder oder um nichteheliche Kinder handelt, ob sie aus einer oder mehreren Ehen
hervorgegangen sind. Sie liegt auch vor bei unverheirateten Paaren.
Das aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert stammende BGB, das gerade im Erbrecht kaum Reformen durchlaufen hat, hält hierfür keine adäquaten erbrechtlichen Lösungen bereit. Hatte im vergangenen Jahrhundert die Absicherung und Ausbildung der Kinder Priorität, stellt sich aktuell eher die Frage, ob der überlebende Ehegatte, in der Regel noch immer die Ehefrau, im Erbfall ausreichend geschützt ist oder es einer neuen Blickrichtung bedarf?
Mit unseren europäischen Nachbarn wollen wir über den „Tellerrand“ schauen und Reformbedarfe ausloten, vorrangig im Hinblick auf die (rechtliche) Absicherung der überlebenden Ehepartnerin.
Ihre
Ri’inOLG Brigitte Meyer-Wehage
Prof. Dr. Katharina Lugani
Den Flyer finden Sie hier.
Teilnahmegebühren
Tagungsbeitrag 75 €, für ReferendarInnen ermäßigt 35 €.
Studierende und DoktorandInnen können kostenfrei teilnehmen.
Die Veranstaltung bietet 5 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO).
Anmeldung
Bitte füllen Sie hier das Anmeldeformular aus! Die Einwahldaten werden nach der Anmeldung und Entrichtung des Tagungsbeitrags zur Verfügung gestellt.
Programm
09:15 Uhr
Begrüßung
Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Prof. Dr. Maria Wersig, Berlin
Prof. Dr. Katharina Lugani, HHU Düsseldorf und Ri’inOLG Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission für Zivil, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im djb
09:30–10:30 Uhr
Die Ehefrau, die Kinder und die Quote – ist das geltende Erb- und Pflichtteilsrecht noch zeitgemäß?
Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Dr. Stephanie Herzog, Würselen anschließend Diskussion
Pause: 15 Min.
10:45–11:45 Uhr
Die Erbschaftssteuer und ihre Folgen für Ehepartner
Referent: Prof. Dr. Burkhard Hock, Hochschule Fulda anschließend Diskussion
Pause: 15 Min.
12:00–13:00 Uhr
„Meine Kinder, Deine Kinder, unsere Kinder“ - die Patchworkfamilie und der Streit ums Erbe
Referentin: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin Renate Maltry, München
anschließend Diskussion
13:00–13:45 Uhr Mittagspause
13:45–15:15 Uhr
Diskussionsrunde: „Heim und Herd“ – Das Erbrecht der Ehefrau in Europa
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Meusburger-Hammerer, Dornbirn, Österreich Rechtsanwalt Martin Hartner, Rom, Italien,
Avocate au Barreau de Paris, Attorney-at-Law New York Edith Aupetit, LLM., Köln
Prof. (Universität Antwerpen) Dr. Harry Willekens, Universität Hildesheim
Moderation: Ri’inOLG Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Katharina Lugani
Abschlussstatement:
15:15–15:45 Uhr
Ist das „große Nachlassgericht“ überfällig?
Referentin: Ri’inOLG Brigitte Meyer-Wehage
15:45–16:00
Schlussworte
Kontakt
Prof. Dr. Katharina Lugani
Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Institut für Rechtsfragen der Medizin, Juristische Fakultät, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsstraße 1, D-40225 Düsseldorf · Gebäude: 24.81, Raum: 02.43, Tel.: +49 211 81-11429, Fax: +49 211 81-11450, E-Mail: ls.lugani@hhu.de, www.jura.hhu.de/dozenten/lugani