JANUAR 2015
Mittwoch, den 21. Januar 2015, Zeit: 19:00 Uhr,
Ort: Buchhändlerkeller, Carmerstr. 1, 10623 Berlin
"35 Jahre Mitgliedschaft im djb, Rückblick und Ausblick in Einem"
Wir werden den Beginn des neuen Jahres zum Anlass nehmen, inne zu halten und zurückzuschauen auf die Entwicklungen der vergangenen vier Jahrzehnte im djb und haben dabei die große Freude, die Kolleginnen Ute Freifrau von Rechenberg und Renate Augstein als Ehrengäste begrüßen zu dürfen. Beide sind seit nunmehr 35 Jahren Mitglied im djb. Wir möchten die Gelegenheit wahrnehmen, uns zusammen mit Ihnen darüber auszutauschen, was in diesen Jahren erreicht wurde und was an großen Aufgaben noch vor uns steht.
Februar 2015
Mittwoch, den 18. Februar 2015, Zeit: 19:00 Uhr,
Ort: Buchhändlerkeller, Carmerstr. 1, 10623 Berlin
"Erfolgsmodell Mediation? – ein Praxisbericht"
Mediation als Konfliktbeilegungsform war in den letzten Jahren in aller Munde – und das längst nicht mehr nur im Familienrecht, sondern immer häufiger in anderen Rechtsgebieten, insbesondere auch im Allgemeinen Zivil- und im Wirtschaftsrecht.
Wir freuen uns, dass Rechtsanwältin und Mediatorin Sabine Hufschmidt uns über Ihre Erfahrungen mit Mediation in der anwaltlichen Berufspraxis berichten wird. Das 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz könnte auf eine gewisse Etablierung des Verfahrens der Mediation hindeuten - aber ob die Mediation als Konfliktbeilegungsverfahren wirklich ein Erfolgsmodell ist, wollen wir mit Ihnen an diesem Abend diskutieren. Die Entwicklung der Mediation in Deutschland in den letzten Jahren soll dabei ebenso Gegenstand der Diskussion sein wie die Frage, welche Tätigkeitsfelder und Marktchancen es für Juristinnen im Bereich der Mediation gibt.
Vorab haben wir am 18. Februar 2015 die Ehre, mit der Kollegin Rechtsanwältin Antje Karin Pieper ein weiteres Mitglied für ihre 35-jährige Mitgliedschaft im djb zu ehren.
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend und darauf, viele von Ihnen – ob mit und ohne Mediationserfahrung – begrüßen zu dürfen, um miteinander zu diskutieren.
März 2015
Mittwoch, den 18. März 2015, Zeit: 19:00 Uhr,
Ort: Buchhändlerkeller, Carmerstr. 1, 10623 Berlin
"Prostituiertenschutzgesetz – Fluch oder Segen?"
Die Frage, ob der Ankauf sexueller Dienstleistungen durch Freier nach dem schwedischen Vorbild auch in Deutschland unter Strafe gestellt werden sollte oder ob die betroffenen Frauen besser durch andere Maßnahmen geschützt werden sollten, wird auch unter Frauen kontrovers diskutiert. Einige sind der Ansicht, dass Prostitution generell verboten und durch konsequente Strafverfolgung bekämpft werden sollte. Andere sind hingegen der Meinung, dass die Legalisierung der Prostitution dem Schutz der Sexarbeiterinnen dient und deshalb weiterhin aufrechterhalten werden sollte. Vielmehr sollte eine weitere Regulierung des Prostitutionsgewerbes erfolgen, um einheitliche und transparente Anforderungen an Betreibende von Prostitutionsstätten, Standards für gute Arbeitsbedingungen und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der im Prostitutionsgewerbe tätigen Frauen zu etablieren.
Wir wollen mit Ihnen weiter diskutieren und freuen uns deshalb sehr, dass die Vorsitzende der Kommission `Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich` Dr. Maria Wersig uns über die Arbeit des für das Thema gebildeten djb Arbeitsstabes sowie den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens berichten wird.
Wir freuen uns auf einen interessanten und konstruktiven Abend zusammen mit Ihnen.
April 2015
Mittwoch, den 15. April 2015, Zeit: 19:00 Uhr,
Ort: Buchhändlerkeller, Carmerstr. 1, 10623 Berlin
"Lohn für gleichwertige Arbeit - (K)eine Selbstverständlichkeit?!"
Referentin: Frau Christel Riedel, Projektleiterin der Initiative Equal Pay Day
Nach einer aktuellen Einkommensstatistik verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt immer noch 22 % weniger als Männer. Der durchschnittliche Bruttolohn pro Stunde von Frauen liegt bei € 15,83, während Männer € 20,20 erhalten. Die Differenz blieb damit im 5. Jahr in Folge unverändert. Am diesjährigen Equal Pay Day am 20. März 2015 erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, sie wolle noch im Jahr 2015 ein Gesetz zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern auf den Weg bringen. Mit diesem Gesetz solle insbesondere mehr Transparenz geschaffen werden, denn nur so könne man überprüfen, ob der Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ eingehalten werde. Der Initiative Equal Pay Day, gegründet in Deutschland im Jahr 2008, ist es zu verdanken, dass sich mittlerweile viele Frauen (und auch Männer) aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen für das Thema Entgeltgleichheit einsetzen und das Anliegen so nunmehr auch Beachtung auf politischer Ebene findet.
Veranstaltungsbericht von Juliane Steffens, Vorstand djb-LV Berlin:
Ein Fünftel des Jahres umsonst?
Können wir Ungleichbehandlung messen? Ja – können wir, erklärt Christel Riedel uns Berliner Juristinnen bei der Veranstaltung „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – (K)eine Selbstverständlichkeit?“ am 15. April im Buchhändlerkeller. Sie geht sogar noch einen Schritt weiter: Alle alltäglichen, besonderen, lohnbezogenen und nicht lohnbezogenen Diskriminierungen bringt diese eine Zahl auf den Punkt: 22 Prozent. Das ist die Lohnlücke, die zeigt, wieviel weniger Bruttostundenlohn Frauen in Deutschland bekommen als ihre männlichen Kollegen.
Christel Riedel ist Projektleiterin der Initiative „Equal Pay Day“, deren Ziel darin besteht, Männern und Frauen, die gleichwertige Arbeit leisten, den gleichen Lohn zu zahlen. Als Riedel übersetzt, was die 22 % Lohnlücke für jede Einzelne von uns bedeuten kann, wird es stiller im Raum. Ein Fünftel des Jahres arbeiten Frauen in Deutschland also umsonst. Noch deutlicher wird es mit dem Blick auf die Vorsorgeleistungen: Die 22 Prozent Lohnlücke wachsen beständig zu einer Rentenlücke von 57 % an.
Was sind die Ursachen dieser Misere? Natürlich die üblichen Verdächtigen wie das Ehegattensplitting, eine dürftige Kinderbetreuung, die oft nicht gleichermaßen beanspruchte Elternzeit und die viel beschworene Teilzeitfalle. Aber Riedel und ihre Mitstreiterinnen wendeten sich in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt „Transparenz“ nicht gegen das Sichtbare und Bekannte, sondern gegen die unsichtbare Entgeltdiskriminierung. Jede von uns könnte theoretisch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt sein – das Problem ist: Wir wissen es nicht. Im Dunkeln tappen wir, weil Deutsche bekanntlich nicht nur Geldthemen meiden, sondern unsere Kollegen erst recht nicht mit uns an der Kaffeemaschine über ihren Gehaltscheck sprechen. Lohnspiegel, die mittlerweile sehr detaillierte branchen- und regionsscharfe Daten liefern, seien ein erster wichtiger Schritt, betont Riedel, und lobt ausdrücklich den Tarifspiegel der Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2275.htm). In anderen Bereichen befördere das Internet jedoch prekäre Beschäftigungsverhältnisse; die Ausweitung von Online-Vermittlungsplattformen für geringbezahlte Tätigkeiten verfolgt Riedel mit Sorge.
Die Diskussion ihre Vortrages legte einen juristischen wunden Punkt der undurchsichtigen Lohnverhältnisse frei: Durch die ohnehin schon geringe Anzahl konkreter – bekannter – Entgeltdiskriminierungen hält sich auch die Zahl der Klägerinnen in Grenzen. Äußerst selten gelinge es daher, einen Fall zu finden, dessen Sachverhalt und Beweislage sich eignen, ihn vor die Arbeitsgerichte zu bringen und „durchzufechten“. Zunächst ist aber der Gesetzgeber an der Reihe, denn er hat schon angekündigt, mit einem „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit“ die Gehaltslücke angehen zu wollen. Die Initiative Equal Pay hat sich jedenfalls für das nächste Jahr zur Aufgabe gemacht, „frauenspezifische Berufe“ aufzuwerten – möglicherweise lässt sich das Fünftel ja gemeinsam dezimieren.
Mai 2015
Mittwoch, den 20. Mai 2015, Zeit: 17:00 Uhr,
Ort: Haftanstalt Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren
"Ein Blick hinter die Mauern!“ - Besichtigung der Haftanstalt Heidering
Unsere Veranstaltung im Mai 2015 bietet Ihnen - im wahrsten Sinne des Wortes - einen Blick hinter die Mauern. Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen unserer Mai-Veranstaltung die Justizvollzugsanstalt Heidering zu besuchen, uns die Lebensverhältnisse der Gefangenen und die Arbeitswelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer geschlossenen Männeranstalt (648 Haftplätze) anzusehen und erklären zu lassen. Die Leiterin der JVA Heidering, Frau Leitende Regierungsdirektorin Anke Stein, wird uns durch die Anstalt führen und in einem anschließenden Gespräch für Fragen zur Verfügung stehen. Dabei wird auch die Gelegenheit bestehen, den Arbeitsplatz Justizvollzug für Juristinnen kennenzulernen, mehr über die Aufgaben einer Anstaltsleiterin und über den Berliner Justizvollzug zu erfahren.
Veranstaltungsbericht von Juliane Steffens, Vorstand djb-LV Berlin:
Ein Blick hinter die Zäune der Justizvollzugsanstalt Heidering
Keine Mauer, sondern eine Doppelzaunanlage umgibt das Gelände der Justizvollzugsanstalt Heidering in Großbeeren. Und darauf sind sowohl Anke Stein, die Leiterin, als auch Susanne Gerlach aus der Senatsverwaltung für Justiz, stolz: „Den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft erkennt man ihren Gefängnissen“, sagt Stein. Die feinmaschigen Zäune sind technisch derart gesichert, dass sie einer Backsteinmauer in Nichts nachstehen, aber: Man kann die Wiesen, Felder und Solarpaneelen fern der Haftanstalt ausmachen.
Anke Stein führt an diesem Mittwoch Nachmittag knapp zwanzig DJB-Mitglieder durch die erst 2013 in Betrieb gegangene Männerhaftanstalt des Landes Berlin in Großbeeren. Vor allem sogenannte „Kurzstrafer“ verbüßen hier ihre Freiheitsstrafen von meist nicht mehr als ein bis zwei Jahren. Auch wenn die Haftanstalt keine besonderen Einrichtungen für zusätzliche Therapiebedürfnisse unterhält, stellt doch die Arbeit mit „dem normalen Durchschnittsgefangenen“ eine besondere Herausforderung dar. In der Kürze der Zeit können die Inhaftierten , die „einen ganzen Strauß von Problemen“ mitbrächten, nur schwer auf ein Leben ohne Straftaten in der Gesellschaft vorbereitet werden, sagt Anke Stein. Die Mitwirkungsbereitschaft dieser Straftäter halte sich oft in Grenzen.
An Angeboten mangelt es in der Einrichtung freilich nicht: Sportplätze, Laufbahn, Mehrzweckhalle, Bibliothek, Computerplätze bieten den insgesamt ca. 650 Männern zahlreiche Möglichkeiten, die Freizeit zu verbringen. Natürlich alles nur nach Anmeldung und für begrenzte Zeitfenster. In geräumigen Werkhallen, einer modernen Großküche und in den Schulräumen wird gearbeitet und gelernt. Spätestens als Stein die Gruppe in die besonders gesicherten Hafträume führt, wird jedem klar, dass die JVA Heidering kein Weiterbildungszentrum, sondern ein Ort ist, an dem Freiheit entzogen wird. Am Ende des Rundganges durch den Gebäudekomplex blicken die Juristinnen noch einmal auf die großzügig verbauten Glaswände, die stets viel Tageslicht einfallen lassen, und die Panoramaufnahmen der Umgebung, die in großen Ringen von der Decke hängen. Auch die Mitarbeitenden, gibt Stein zu verstehen, müssten sich stets vor Augen führen, dass das Ziel ihrer Arbeit sei, den Gefangenen Perspektiven zu vermitteln: „Dies ist der beste Opferschutz, den wir als Gesellschaft leisten können.“
Juni 2015
DIENSTAG, den 30. Juni 2015, Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin
Sommerempfang
Festrednerin:
Dr. Eva Högl, Mitglied des Deutschen Bundestages, Stellvertretende Vorsitzene der SPD-Bundestagsfraktion
Sie erhalten eine persönliche Einladung per Post, Teilnahme nur nach Anmeldung möglich.
Oktober 2015
vierter (!) Mittwoch im Monat, 28. Oktober 2015, Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Buchhändlerkeller, Carmerstr. 1, 10623 Berlin
„Noch immer keine Untätigkeitsbeschwerde in Kindschaftssachen“
Referentin: Ehrenpräsidentin Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Das Thema ist spannend, brisant und hochaktuell. Rechtsanwältin Dr. Peschel-Gutzeit fasst es vorab prägnant zusammen: „Erneut hat der EGMR in Straßburg die Bundesrepublik mit harschen Worten gerügt, weil Deutschland es noch immer nicht geschafft hat, ein Institut zu schaffen, mit welchem Gerichte die monate- und jahrelang nichts tun, endlich „auf Trab“ gebracht werden können. So hatte der EGMR bereits im Jahre 2010 ausgeführt, Deutschland sei im Verlauf der letzten 50 Jahre in mehr als 40 Entscheidungen des Gerichtshofs gerügt worden, weil der Gerichtshof immer wieder feststellen musste, dass die Dauer der Gerichtsverfahren zu Lasten der Betroffenen unerträglich sei. Der Gerichtshof hatte den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, damals – im Jahre 2010 – binnen Jahresfrist Abhilfe zu schaffen. Doch das ist bis heute nicht geschehen! Zwar ist eine gewisse Bestimmung in das GVG eingefügt worden, dieses hat aber nicht den gewünschten Effekt und darüber gibt es eine neue Entscheidung des EGMR vom 15. Januar 2015. Darin rügt der Europäische Gerichtshof erneut die Verletzung von Art. 13 der Menschenrechtskonvention EMRK und postuliert, der Staat müsse einen Rechtsbehelf schaffen, der auf die Besonderheiten von Kindschaftsverfahren endlich eingehe und wirksame Abhilfe schaffe.“
Freuen Sie sich mit uns auf einen spannenden Bericht unserer Ehrenpräsidentin, eine anregende Diskussion sowie einen schönen Netzwerkabend!