70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – 70 Jahre gleiche Menschenrechte für Frauen


„Die Förderung der Geschlechtergleichstellung ist heute ein wichtiges Ziel in den Mitgliedstaaten des Europarats, und sehr gewichtige Gründe müssten vorgebracht werden, damit eine unterschiedliche Behandlung als mit der Konvention vereinbar angesehen werden kann. […] Insbesondere sind Bezugnahmen auf Traditionen, allgemeine Annahmen oder vorherrschende soziale Einstellungen in einem bestimmten Land keine ausreichende Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts“.

(EGMR, Große Kammer, Markin gegen Russland, 2012)

 

Vor 70 Jahren, am 4. November 1950, wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen. Sie bildet seitdem die Grundlage des Menschenrechtsschutzes in Europa – heute für mehr als 830 Millionen Menschen in 47 Staaten. In Deutschland gilt die EMRK im Rang eines Bundesgesetzes und ist von allen Gerichten und Behörden anzuwenden sowie bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes zu berücksichtigen.

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Artikel 14 EMRK war von Beginn an wesentlicher Bestandteil des europäischen Menschenrechtsschutzes. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wandte sich gegen Geschlechterstereotype und auf ihnen beruhende Benachteiligungen von Frauen im Arbeitsleben, in Ehe und Familie, im Bereich der Sorgearbeit, beim Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen, in Fragen reproduktiver Gesundheit und insbesondere im Hinblick auf staatliche Pflichten zu effektiver Bekämpfung von sog. häuslicher und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Welche Bedeutung hat das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insgesamt? Ist ein Gender Mainstreaming der Menschenrechte in Europa gelungen und werden intersektionelle Diskriminierungen erfasst? Und vor welchen Herausforderungen steht der Gerichtshof heute?

Vortrag und Diskussion mit

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr.h.c. Angelika Nußberger, Universität zu Köln, 2011–2020 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, 2017–2019 Vizepräsidentin des Gerichtshofs, Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats.

Begrüßung:Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, Berlin.

Moderation:Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht, Berlin.

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Veranstaltungsdetails


Veranstaltungsort: virtuell
Veranstalter: djb

11.11.2020 - 18:00 Uhr

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