djb-Pressegespräch zum Thema "Parität in den Parlamenten"


Wann: Mittwoch, 11. September 2019 von 11:00 – 12:00 Uhr Wo: Die Eins, Wilhelmstraße 67A, 10117 Berlin www.dieeins-restaurant.de

Das Narrativ, der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen werde langsam aber doch stetig immer weiter ansteigen, hat sich als falsch erwiesen. Frauen sind seit den letzten Wahlen zahlenmäßig noch weniger vertreten als zuvor. Mit der Wahl 2017 war der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. In den Kommunen sieht es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden finden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind es um die zehn Prozent.

Die parteiinternen Quoten bei den Grünen und der SPD ab Mitte der 1980er Jahre und bei der Linken ab den 1990er Jahren haben zu deutlichen Verbesserungen der Teilhabe von Frauen in den politischen Vertretungskörperschaften und bei den politischen Spitzenpositionen geführt. Aber CDU/CSU und FDP verweigern sich weiterhin verbindlichen Quoten oder anderen wirksamen Mitteln zur Erhöhung des Frauenanteils. Mit der AfD ist zudem eine Partei hinzugekommen, die Rückschritte für die Gleichberechtigung von Frauen zum Programm erhebt. Was tun?

Das Land Brandenburg beschloss Anfang 2019 ein Parité-Gesetz. Thüringen folgte im Juli 2019. In anderen Bundesländern wird Vergleichbares diskutiert. Weltweit sind solche Regelungen selbstverständlicher als hier. Die Vereinten Nationen mahnen Deutschland: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren zur UN-­Frauenrechtskonvention wird auf strukturelle Barrieren und Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen hingewiesen. Deutschland wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verwirklichung auch der politischen Teilhabe von Frauen zu ergreifen. Die deutsche Staatsrechtslehre – mit wenigen Ausnahmen – blockiert.

Unser Ziel ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. Wir befassen uns mit den verfassungsrechtlichen Aspekten paritätischer Regelungen, analysieren bestehende Vorschläge und liefern Argumente für Lösungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen in den Parlamenten.

Es sprechen und stehen für Fragen zu Verfügung:

  • Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin, Deutscher Juristinnenbund e.V.
    Begrüßung
  • Dr. Cara Röhner, ausgezeichnet mit dem Marie Elisabeth Lüders Preis 2019 für ihre Arbeit: „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“, Frankfurt/Main
    Gerechte Staatlichkeit und Parität
  • Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin, Georg-August-Universität Göttingen
    Wahlrecht und Gleichheit (38 GG)
  • Marion Eckertz-Höfer, Deutscher Juristinnenbund e.V., Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Präsidentin des BVerwG i.R., Leipzig
    Parteienfreiheit (Art 21)
  • Winfriede Schreiber, Ministerialdirigentin a.D., Innenministerium Brandenburg, zuletzt Leiterin des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, Potsdam
    Paritätsgesetz Brandenburg
  • Kerstin Geppert, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg und Promotion im Verfassungs- und Parteienrecht
    Paritätsgesetz in Thüringen / Parität in Frankreich

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte lassen Sie uns wissen (per E-Mail oder telefonisch), ob Sie an unserem Pressegespräch teilnehmen werden.


Anmeldung bei:

Helen Hahne,
Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb),
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin,
Fon: +49 30 44327-00, Fax: +49 30 443270-22
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de

Veranstaltungsdetails


11.09.2019 - 11:00 Uhr

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