Freitag, 16.03.2018, 19.00 Uhr, Universität Freiburg, KG I, Hörsaal 1015
CEDAW - Magna Charta der Frauenrechte -Dem Papiertiger Biss geben-
Andere europäische Staaten machen es vor: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron erklärte in seiner einstündigen Rede die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum zentralen Thema seiner Amtszeit. In Deutschland genießen die drängenden Fragen der Gleichstellungspolitik derzeit keinen vergleichbaren Stellenwert. Die Bezeichnung Frauenrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen ist das wichtigste Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen. Hier werden Standards zur Bekämpfung der Frauenrechtsdiskriminierung in Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung festgesetzt. Im Hinblick auf die Anerkennung der Frauenrechte als Menschenrechte ist mit der Frauenrechtskonvention ein großer Schritt vorwärts gemacht worden. So gehört die Frauenrechtskonvention zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Die UN – Frauenrechtskonvention - CEDAW gilt bei uns seit 30 Jahren als nationales Gesetz und ist immer noch nicht ausreichend umgesetzt, erscheint kaum als juristische Grundlage in der Rechtsprechung und ist wenig bekannt.CEDAW ist ein wichtiges Instrument um Verbesserungen zu erreichen und politische Forderungen zu stellen. Dargestellt wird, welche Möglichkeiten jede von uns hat, sich politisch Gehör zu verschaffen und Lobbyarbeit zu betreiben. Auf Initiative des Deutschen Frauenrats schlossen sich im Nov. 2015 zivilgesellschaftliche Organisationen zur CEDAW-Allianz zusammen. Die 38 Mitglieder haben in einem über einjährigen Prozess ihre politischen Forderungen formuliert, um dem UN-CEDAW-Ausschuss ihre alternative Sicht der Situation in Deutschland darzulegen und um diesen Forderungen gegenüber der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen (sh. Alternativbericht
www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2017/06/CEDAW-Alternativbericht_2016_langdt.pdf ) .
Weiterhin wird die Referentin die aktuelle Situation mit den entsprechenden Themen erläutern und welche Empfehlungen, auch aufgrund des Alternativberichts der CEDAW-Allianz, der Bundesregierung vom UN-CEDAW-Ausschuss in Genf im März 2017 aufgegeben worden sind (sh. www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2017/07/Abschließende-Bemerkunge-dt.pdf )z. B. dass die Bemühungen verstärkt werden, um die Anzahl von Frauen in gewählten Entscheidungsorganen auf Bundes, Länderebene und kommunaler Ebene im Hinblick auf das Ziel der gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im politischen und öffentlichen Leben erhöht wird; nationale Strategie zur Armutsreduzierung mit Schwerpunkt auf den am stärksten benachteiligten und gefährdeten Gruppen von Frauen; Bemühungen zu einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels usw. .
Referentin: Marion Böker, Berlin - CEDAW- und Menschenrechtsexpertin
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswoche zum Internationalen Frauentag 2018 in Kooperation mit dem Frauenring Freiburg e.V., Anwältinnen ohne Grenzen/AOG e.V., den Regionalgruppen Freiburg des DABs und des Ärztinnenbundes statt.