Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie: Gleichstellung – Arbeitszeit – soziale Sicherung


41. Bundeskongress des djb mit Mitgliederversammlung, 24. bis 27. September 2015, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

41. Bundeskongress des djb mit Mitgliederversammlung, 24. bis 27. September 2015, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Programm
Online-Anmeldung, pdf zum Ausdrucken
Organisatorische Hinweise
Hotels (mit Zimmerkontingenten für den djb u.a.)

Der Bericht der Gleichstellungskommission der Bundesregierung aus dem Jahre 2011 hat die Bedeutung der Arbeitszeit für die Bemühungen um Gleichstellung von Männern und Frauen deutlich herausgearbeitet und ein Wahlarbeitszeitgesetz als notwendigen Reformschritt gekennzeichnet. In der darauf folgenden Zeit ist die Frage der Arbeitszeit sowohl für die Familienpolitik wie für die Gleichstellungspolitik intensiver diskutiert worden. Der Gesetzgeber hat bereits einiges auf den Weg gebracht. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat nun einen Vorschlag für ein Wahlarbeitszeitgesetz erarbeitet. Es wird als ein wesentlicher Baustein für eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie begriffen, die wiederum für beide Geschlechter die Möglichkeit eines gleichberechtigten und partnerschaftlichen Lebens eröffnet.

Ziel der Tagung ist es, diesen Vorschlag in seinem gesellschaftlichen, politischen und rechtsoziologischen Zusammenhang darzustellen und in die rechtspolitische Diskussion einzuführen: Ein Wahlarbeitszeitgesetz müsste sich einer durchaus komplexen Problematik annehmen: die persönlichen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen mit den berechtigten betrieblichen Interessen der Unternehmen zum Ausgleich gebracht werden. Die Einräumung von Rechten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber darf nicht dazu führen, dass die Geschlechtsrollen im Hinblick auf Familienpflichten und damit verbundenen Arbeitszeitnöten weiter verfestigt werden und Ausweichreaktionen der Arbeitgeberseite bei der Auswahl von Arbeitskräften provoziert werden. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass durch Ansprüche auf Anpassung von Arbeitszeiten nicht verstärkt prekäre Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Die Tarifvertragsparteien wie auch die Mitbestimmungsorgane müssen in die Verantwortung mit einbezogen werden. Ein wirksames Wahlarbeitszeitgesetz kann aber nicht nur ein arbeitsrechtliches sein; die mit ihm verfolgten Ziele bedürfen der Unterstützung und Abfederung durch Regulierungen im Sozialrecht und Steuerrecht.

Veranstaltungsdetails


Veranstaltungsort: Münster
Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

24.09.2015 bis 27.09.2015

Termin in Google Kalender speichern