Laut der jüngst veröffentlichten LeSuBiA-Studie erleben 48,7 Prozent der Frauen psychische Gewalt in ihren Partnerschaften. Die Istanbul-Konvention definiert psychische Gewalt als eine Form von häuslicher Gewalt und verpflichtet die Vertragsparteien – damit auch Deutschland – sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten, durch das die psychische Unversehrtheit einer Person ernsthaft beeinträchtigt wird, unter Strafe gestellt wird. Denn psychische Gewalt hinterlässt tiefe Spuren. Ob im sozialen Nahbereich, wo Betroffene durch systematische Einschüchterung, Isolation oder emotionalen Missbrauch kontrolliert werden, oder im öffentlichen Raum, insbesondere im Rahmen digitaler Gewalt: Psychische Gewalt ist allgegenwärtig und in ihren Folgen oft ebenso schwerwiegend wie körperliche Übergriffe.
Doch das deutsche Recht tut sich bis heute schwer, psychische Gewalt angemessen zu erfassen. Dabei hat die strafrechtliche Bewertung der psychischen Gewalt Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie das Aufenthalts- und soziale Entschädigungsrecht. Das Online-Café widmet sich der im Policy Paper dargestellten Lücke zwischen Realität und Recht. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Wie erfasst das deutsche Strafrecht psychische Gewalt – und wo lässt es sie unberücksichtigt? Welche Tatbestände schützen die psychische Gesundheit unmittelbar, welche nur mittelbar? Welche Rolle spielt dabei die Strafzumessung? Wie wirkt sich das Strafrecht auf andere Rechtsgebiete aus? Und wie können wir als djb die Diskussion prägen?
Bestandteil des Online-Cafés wird es auch sein, Einblicke in unsere Arbeit zu geben und darzustellen, wie wir als Kommission versuchen, Antworten auf diese Fragen zu finden. Anhand des Policy Papers möchten wir unsere Arbeitsweise näher erläutern: Was ist unser Ziel? Wie wählen wir unsere Themen aus? Wie erarbeiten wir unsere Positionen? Was ist unser Anliegen – und welche Rolle sehen wir für den djb? Wir laden alle djb-Mitglieder herzlich ein, dieses Thema gemeinsam zu diskutieren, Fragen zu stellen und Perspektiven aus der juristischen Praxis ebenso wie aus der Wissenschaft einzubringen.
Die Anmeldung ist bis Dienstag, den 10.03., um 14 Uhr möglich.