Equal Pay Day - Ist gleicher Lohn Verhandlungssache?


Verfahrenskoordinatorin und Rechtsanwältin Sarah Lincoln war im Rahmen der regionalgruppenübergreifenden Veranstaltungsreihe zum Equal Pay Day bei uns zu Gast. Sie gab gemeinsam mit der Klägerin Susanne Dumas einen Einblick in ein aktuell von ihr geführtes Revisionsverfahren zur Entgeltgleichheit vor dem Bundesarbeitsgericht. Frauen verdienen in Deutschland im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen bei gleicher Erfahrung, Qualifikation und Tätigkeit im Durchschnitt etwa 6 Prozent weniger. Objektive Kriterien gibt es dafür zumeist nicht. So ist es auch im Fall von Susanne Dumas. Sie verrichtete bei vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung die gleiche Arbeit wie ihr nahezu zeitgleich eingestellter männlicher Kollege. Trotzdem erhielt sie ein signifikant geringeres Gehalt. Der Arbeitgeber begründet den Gehaltsunterschied damit, dass der Kollege bei Einstellung mehr Gehalt gefordert hatte. In dem Verfahren soll höchstrichterlich geklärt werden, dass individuelle Vereinbarungen oder Gehaltsforderungen kein objektives Kriterium zur Rechtfertigung eines Gehaltsunterschieds bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sind. Die Veranstaltung fand virtuell statt und fand mit mehr als 70 Teilnehmern großen Anklang.

Veranstaltungsdetails


Veranstaltungsort: virtuell
Veranstalter: RG Nordbayern

08.02.2022 - 19:00 Uhr

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