Die "weibliche Geschlechtsehre" als ersatzfähiger Schaden


„Die 'weibliche Geschlechtsehre' als ersatzfähiger Schaden: ein rechtshistorischer Einblick in die lange Tradition der Ersatzfähigkeit der verlorenen Jungfräulichkeit“

Wir laden Euch herzlich zu unserer Veranstaltung „Die 'weibliche Geschlechtsehre' als ersatzfähiger Schaden: ein rechtshistorischer Einblick in die lange Tradition der Ersatzfähigkeit der verlorenen Jungfräulichkeit“ der Regionalgruppe Nordbayern des Deutschen Juristinnenbundes (djb) ein.

Lediglich 25 Jahre sind vergangen, seitdem der „Kranzgeldanspruch“ (§ 1300 BGB) ersatzlos aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde – ein Anspruch, der lange Zeit die Gemüter von Jurist*innen in puncto Gleichberechtigung der Frau erhitzte und Meinungen spaltete. Danach konnte eine „unbescholtene“ Verlobte, die vorehelichen Geschlechtsverkehr mit ihrem Verlobten hatte, den Schaden, den sie durch Verlust ihrer Jungfräulichkeit erlitt, verlangen, wenn der Mann sie ohne ihr Verschulden verließ. Der Mann konnte hingegen keinen Schaden geltend machen. Die zivilrechtliche Vorschrift lässt nicht nur aus feministischer Sicht einen verzerrten Blick auf die der Frau zugewiesenen Rolle, insbesondere im Hinblick auf ihre Sexualität, erahnen und betont heteronormative Stereotype. Die mit § 1300 BGB einhergehende Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit der Frau, vor allem im Kontext des vorehelichen Geschlechtsverkehrs, war keine Neuerung im Zusammenhang mit Inkrafttreten des BGB, sondern kann auf eine lange Tradition, die ihren Ursprung bereits in der mosaischen Zeit hatte, zurückblicken. Der Vortrag wird diesen Entstehungshintergrund beleuchten, wobei auch Bezüge zur Stellung der Frau in der Gesellschaft hergestellt werden. Dabei wird neben dem alttestamentarischen Ursprung auch auf die sog. Deflorationsklage als Vorgängerin des § 1300 BGB sowie die Diskussion rund um die Aufnahme eines derartigen Ersatzanspruchs in das BGB eingegangen. Schließlich wird ein kleiner Einblick in die Entwicklung der obersten Rechtsprechung betreffend den § 1300 BGB gegeben.

Djb-Mitglied Susanne Zintl ist Volljuristin und promoviert neben ihrer Arbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte bei Prof. Spengler an der FAU. Ihre Interessenschwerpunkte liegen sowohl im aktuellen Zivilrecht als auch in der antiken und neueren Rechtsgeschichte. Aktuell konzentriert sich ihre Forschung auf die feministische Rechtsgeschichte. Sie ist Teil der sich zu diesem Thema zusammengefundenen djb-Vernetzungsgruppe.

Im Anschluss besteht Zeit zum Fragen stellen, diskutieren und zusammen sitzen.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 6.3.2025 um 19:00 Uhr im Lesecafé in Erlangen (Hauptstraße 55, 91054 Erlangen). Zur Planungssicherheit bitten wir um eine formlose Anmeldung an rg.nordbayern@djb.de. Wir freuen uns auf den Vortrag und auf eine anschließende angeregte Diskussion!

 

Veranstaltungsdetails


Veranstaltungsort: Erlangen
Veranstalter: Regionalgruppe Nordbayern

06.03.2025 - 19:00 Uhr

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