Wir laden Euch herzlich zu unserer Veranstaltung „Die Istanbul Konvention, ihre Umsetzung in Deutschland und antifeministischer Rollback“ der Regionalgruppe Nordbayern des Deutschen Juristinnenbundes (djb) ein.
Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul Konvention), das 2011 in Kraft trat, haben die Staaten des Europarats ein internationales Instrument zum Schutz von insbesondere Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt geschaffen. Die Konvention greift damit einen internationalen Trend auf, die Rechte von Frauen auf ein Leben frei von Gewalt menschenrechtlich abzusichern und Staaten dazu zu verpflichten, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, die Frauen vor Gewalt schützen, diese Gewalt zu verhindern und in Fällen von Gewalttaten Ermittlungen anzustellen, sie vor Gericht zu verfolgen, diejenigen, die sie begehen zu bestrafen und den Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen.
Die Konvention erkennt damit ein lange bestehendes Problem an und versucht diesem durch menschenrechtliche Vorgaben zu begegnen. Doch ein Menschenrechtsabkommen ist immer nur so gut wie seine Umsetzung. Das Überwachungsgremium der Konvention, eine Gruppe von Expert:innen, hat 2022 die Umsetzung der Konvention in Deutschland bewertet und an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf identifiziert. Mit dem Gewalthilfegesetz, das es 2025 gerade noch durch den alten Bundestag geschafft hat, werden zumindest manche dieser Mängel aufgegriffen und teilweise behoben. Noch ist unklar, was die neue Bundesregierung im Hinblick auf den Schutz von Frauen vor Gewalt tun wird. Das Sondierungspapier von Union und SPD schweigt jedenfalls – abgesehen von der Erwähnung des unter der alten Regierung beschlossenen Gewaltschutzgesetzes – über das Thema und auch der merkliche Rechtsruck des neuen Bundestags lässt auf wenig Gutes hoffen.
Was das für den Schutz von Frauen in Deutschland bedeuten könnte, welche strukturellen Umsetzungsdefizite bestehen und wieso die Istanbul Konvention dennoch ein Grund für Hoffnung ist diskutiert Luisa Weyers, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FAU, die sich in ihrer Promotion insbesondere auch mit der Istanbul Konvention auseinandersetzt.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 3. April 2025 um 19:30 Uhr im Lesecafé in Erlangen (Hauptstraße 55, 91054 Erlangen). Zur Planungssicherheit bitten wir um eine formlose Anmeldung an rg.nordbayern@djb.de. Wir freuen uns auf den Vortrag und auf eine anschließende angeregte Diskussion!