Stellungnahme: 05-13


zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung

Stellungnahme vom

Wir möchten uns zunächst für die Beteiligung bedanken und bitten, die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen.

Wir haben gegen die vorgesehenen Änderungen keine Bedenken und begrüßen insbesondere die vorgesehene Änderung in § 9 a Abs. 3 SonderurlaubsVO-E, die aus humanitären Gesichtspunkten geboten ist und die Eltern eines schwer erkrankten Kindes in den letzten Lebensmonaten entlastet.

14. September 2005

Ruth Schimmelpfeng-SchütteSusanne Holdt
Vorsitzende des Landesverbandes
Niedersachsen
Vorstandsmitglied des Landesverbandes Niedersachsen