Wir möchten uns zunächst für die Beteiligung bedanken und bitten, die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen.
Wir haben gegen die vorgesehenen Änderungen keine Bedenken und begrüßen insbesondere die vorgesehene Änderung in § 9 a Abs. 3 SonderurlaubsVO-E, die aus humanitären Gesichtspunkten geboten ist und die Eltern eines schwer erkrankten Kindes in den letzten Lebensmonaten entlastet.
14. September 2005
Ruth Schimmelpfeng-Schütte | Susanne Holdt |
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Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen | Vorstandsmitglied des Landesverbandes Niedersachsen |