Pressemitteilung: 14-20


djb begrüßt Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen als wichtigen ersten Schritt in der Privatwirtschaft und warnt vor Rückschritten im öffentlichen Dienst

Pressemitteilung vom

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben jetzt den lang angekündigten „Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ den Ländern, Verbänden und Fachkreisen zur Stellungnahme vorgelegt. In Übereinstimmung mit dem Entwurf sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zwingenden politischen Handlungsbedarf. Das Grundgesetz verlangt seit 1992 ausdrücklich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in allen genannten Bereichen. Die Frauen haben jahrelang vergeblich auf die Wirkungen freiwilliger Selbstverpflichtungen und der Grundsätze guter Unternehmensführung gewartet. Der djb fordert darum seit langem die Einführung verbindlicher Quoten für die Aufsichtsräte, Vorstände und im Topmanagement der Wirtschaft und hat dieser Forderung mit seiner Aktion "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" öffentlich Nachdruck verliehen.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: „Der Entwurf bleibt zwar hinter unserer Forderung, die mindestens 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen vorsieht und darüber hinaus Parität anstrebt, deutlich zurück. Eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für die Aufsichtsräte unserer größten börsennotierten Unternehmen ist gleichwohl ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu mehr Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft. Auch die verbindliche Verpflichtung, Zielgrößen für höhere Führungspositionen, Vorstände und Aufsichtsräte festzulegen und insoweit berichten zu müssen, wird die Unternehmen motivieren, sich endlich um weibliche Karrieren zu kümmern.“

Die Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz) fallen dagegen an einigen Stellen signifikant hinter längst etablierte Standards zurück. Dem tritt der djb entschieden entgegen und wird in Kürze zum Gesetzentwurf insgesamt Stellung nehmen.