Pressemitteilung: 14-04


Gremien für Bundesrichterwahlen signifikant weiblicher

Pressemitteilung vom

Der Bundestag hat am 29./30. Januar 2014 sechs Frauen (von 12 Abgeordneten) in den Wahlausschuss für Verfassungsrichter/innen und sieben Frauen (von 16 Abgeordneten) in den Wahlausschuss für die obersten Gerichtshöfe gewählt. Damit ist er der Forderung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) nachgekommen, die Richterwahlausschüsse mit mehr weiblichen Abgeordneten zu besetzen.

In der vergangenen Legislaturperiode waren nur drei weibliche Abgeordnete (19 Prozent) im Wahlausschuss für die obersten Bundesgerichte. Im Gremium für die Wahl der Verfassungsrichter/innen betrug der Frauenanteil lediglich ein Drittel.

Der djb fordert die Mitglieder der Wahlausschüsse auf,

  • für jede offene Stelle 50 Prozent Frauen vorzuschlagen und
  • an jedem obersten Gericht mindestens die Hälfte der frei werdenden Stellen mit Frauen zu besetzen.

Eva Schübel, Vizepräsidentin des djb: „Der Anteil der Richterinnen von nur 20 bis 33 Prozent an den obersten Bundesgerichten muss endlich signifikant steigen. Eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nur nach deren fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung – wie es das Grundgesetz in Art. 33 Absatz 2 vorsieht – würde helfen, dies zu erreichen.“