Pressemitteilung: 13-33


Koalitionspläne für ein Quotengesetz wichtiger Durchbruch – Ergänzung durch ambitionierte Selbstverpflichtungen erforderlich

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Pläne der möglichen Koalitionspartner, eine gesetzliche Regelung für den Aufsichtsrat einzuführen. Auch sollen börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Managementebenen festzulegen, diese zu veröffentlichen und darüber transparent zu berichten.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: „Die Quote für Aufsichtsräte ist ein wichtiger Durchbruch, doch 30 Prozent sind zu niedrig. Der djb plädiert seit langem für eine Quote von mindestens 40 Prozent. Und nötig ist jetzt zumindest die Untersetzung mit einer ambitionierten Selbstverpflichtung.“

Das operative Geschäft findet in den Führungspositionen und im Vorstand statt. Frauen fehlen genau dort auf der Agenda der Unternehmen. Doch leider setzen die verhandelnden Parteien bei den Plänen einer gesetzlichen Quotenregelung für Führungspositionen und Vorstände wieder auf eine Selbstverpflichtung. Aber die ist schon in der Vergangenheit gescheitert. Die Zahlen der Frauen in Führungspositionen und im Vorstand sind durchschnittlich deutlich niedriger als diejenigen im Aufsichtsrat. Schon in der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Deutschen Privatwirtschaft ging es 2001 um die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen – ohne Ergebnis. Auch die neueren Selbstverpflichtungen der 30 DAX-Unternehmen von 2010 sind zu niedrig angesetzt. Der jährliche Anstieg liegt unter einem Prozent. Bei einer Ausgangssituation von 16 Prozent Frauen in Führungspositionen werden damit bis auf Weiteres kaum nennenswerte Steigerungen erreicht werden können.