Pressemitteilung: 12-10


djb-Initiative "Frauen in die Roten Roben" bedingt erfolgreich

Pressemitteilung vom

Bei der gestrigen Richterwahl sind von drei Stellen am Bundesverwaltungsgericht zwei mit einer Frau und eine der zwei Stellen am Bundesfinanzhof mit einer Frau besetzt worden. Dagegen wurden auf die 12 freien Stellen am Bundesgerichtshof nur zwei Richterinnen gewählt. Die Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb), Bundesanwältin beim BGH Eva Schübel, die die djb-Aktion "Frauen in die Roten Roben" initiiert hat und durchführt: "Das Wahlergebnis zeigt, dass es ohne Frauenquote nicht geht. Eine größere Zahl an vorgeschlagenen Frauen führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Zahl gewählter Frauen. Der Deutsche Juristinnenbund wird bei den nächsten Wahlen weiter versuchen, die verkrusteten Strukturen bei den Auswahlverfahren und der Wahl selbst aufzubrechen."

Für die Richterwahl 2012 sind für den Bundesgerichtshof 39 Richter/innen, darunter 13 Frauen, vorgeschlagen worden. Beim Bundesverwaltungsgericht waren drei Stellen zu besetzen, für die acht Richter und drei Richterinnen benannt worden sind. Auf die Vorschlagliste des Bundesfinanzhofs kamen für zwei Stellen vier Richterinnen und vier Richter. Damit ist das erste Ziel des djb, dass mindestens 30% Frauen vorgeschlagen werden, erreicht worden. Mitursächlich dafür ist, dass der djb hochqualifizierte Richterinnen gesucht und auf die Vorschlagslisten vermittelt hat.

Insgesamt sind 25% der vorgeschlagenen Richterinnen gewählt worden. Bei den vorgeschlagenen Männern liegt die Quote bei über 30%. Trotz der deutlichen Erhöhung der Vorschläge von Kandidatinnen haben es Frauen offensichtlich schwer, gewählt zu werden. Wie schon bei fast allen früheren Richterwahlen wurden auch 2012 Männer klar bevorzugt. Die diesjährige Männerquote liegt bei 70%.

Für die Wahl 2013 strebt der djb an, dass mindestens 40% Frauen vorgeschlagen und die Hälfte der vakanten Stellen mit Richterinnen besetzt werden. Wir wollen die faktische Gleichstellung in der Richterschaft der obersten Bundesgerichte nicht irgendwann, sondern in absehbarer Zeit!