Aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) trifft die geplante Wohngeldreform Familien und insbesondere Alleinerziehende nicht als isolierte Einzelmaßnahme, sondern als Auslöser einer Kaskade von Folgeverlusten bei Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie kommunalen Vergünstigungen wie der Kita-Beitragsbefreiung.
Die Kurzexpertise „Wohngeld unter Kürzungsdruck“ der Paritätischen Forschungsstelle[1], die auf der repräsentativen Erhebung MZ-SILC 2025 (Unterstichprobe des Mikrozensus) zeigt, rund 70 Prozent aller Menschen in Wohngeldhaushalten leben mit Kindern zusammen, 14,5 Prozent sind Alleinerziehende; 37,5 Prozent aller Personen in Wohngeldhaushalten sind selbst Kinder, gegenüber nur 15,1 Prozent Rentner*innen.
Der djb warnt ausdrücklich, dass die Kürzungen damit in erster Linie Familien treffen würde. Besonders hart trifft es Alleinerziehende – und damit überwiegend Frauen – sowie deren Kinder: Sie müssen aus nur einem Einkommen Miete, Nebenkosten und die Versorgung der Familie bestreiten und sind daher besonders auf das Wohngeld als Leistung angewiesen, die gerade verhindern soll, dass sie in die Grundsicherung (SGB II) abrutschen.
Der befürchtete Kaskadeneffekt betrifft etwa den Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz – BKGG). Auch dieser soll verhindern, dass Familien mit geringem Erwerbseinkommen in den Grundsicherungsbezug (SGB II) rutschen. Fällt das Wohngeld weg, reicht das verbleibende Einkommen bei vielen – insbesondere alleinerziehenden – Familien nicht mehr aus, um den Kinderzuschlag eigenständig zu erhalten. Damit verlieren Betroffene zugleich den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (§ 6b BKGG bzw. § 28 SGB II) sowie zur Kita-Beitragsbefreiung (§ 90 Abs. 3 SGB VIII), da der Bezug von Wohngeld, KiZ oder Existenzsicherungsleitungen nach SGB II/XII dort jeweils als Nachweis der Bedürftigkeit dient. Ohne diese gesetzliche Vermutung müssen Familien ihre Bedürftigkeit individuell nachweisen oder ersatzweise SGB-II-Leistungen beantragen. Meiden Alleinerziehende – etwa aus Sorge vor der dortigen Vermögensprüfung oder der Empfindung des Autonomieverlustes – diesen Wechsel, entfällt der automatische Zugang zu kommunalen Vergünstigungen (Mittagsverpflegung, Lernförderung, Vereinsbeiträge, Sozialtickets) sowie zur Kita-Beitragsbefreiung (§ 90 Abs. 3 SGB VIII) vollständig; jede Vergünstigung muss dann einzeln beantragt werden.
Diese Lücke für Alleinerziehende lässt sich – anders als bei Paarfamilien – strukturell nicht ohne Weiteres durch eigene Erwerbsausweitung schließen: Sie tragen die Sorgeverantwortung allein und sind auf Kinderbetreuungsangebote angewiesen, die vielerorts fehlen oder zeitlich unzureichend sind, etwa bei Randzeiten- oder Ferienbetreuung. Käme – wie gerade vorgeschlagen – zusätzlich eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss hinzu, würde sich die Lage der betroffenen Familien nach Einschätzung des djb weiter verschärfen. Für Alleinerziehende, die im Wohngeldbezug deutlich überrepräsentiert sind, entsteht damit ein eigenständiges, kaum kompensierbares Armutsrisiko.
Nach der Kurzexpertise des Paritätischen Wohlfahrtverbandes würden von rund 400.000 Haushalten, die den Wohngeldanspruch vollständig verlieren, 163.000 in die Grundsicherung – 74.000 ins Bürgergeld, 89.000 in die Sozialhilfe - wechseln. Dadurch entstehen zusätzliche Ausgaben von rund 756 Mio. Euro, sodass der Staat unterm Strich nur rund 1,5 statt der angestrebten gut 2 Mrd. Euro einspart. Zugleich belegt die Auswertung, wie knapp die finanzielle Lage der Betroffenen bereits heute ist: 26,7 Prozent der Wohngeldbeziehenden gelten als materiell und sozial depriviert (unterversorgt und in der Teilhabe eingeschränkt), 14,2 Prozent sogar erheblich depriviert – mehr als doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Ohne das Wohngeld würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen; rund 357.000 Menschen werden durch die Leistung rechnerisch vor Einkommensarmut bewahrt.
Es droht durch eine gesteigerte Inanspruchnahme von SGB II und XII-Leistungen außerdem eine zusätzliche Belastung der Kommunen: Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert (§ 34 WoGG); wechseln Betroffene in die Grundsicherung, fallen die Kosten der Unterkunft in ein System, an dessen Finanzierung die Kommunen strukturell beteiligt sind (§ 46 SGB II – Bundesbeteiligung an den KdU nur teilweise und gedeckelt).
Hinzu kommt Verwaltungsmehraufwand: Da Wohngeld- Grundsicherungsanträge unterschiedliche Prüflogiken verwenden und nicht direkt übertragbar sind, erfordert jeder Wechsel eine neue, einzelfallbezogene Bearbeitung bei einer anderen Behörde – während Personal in den seit 2023 aufgestockten Wohngeldstellen dann nicht mehr ausgelastet ist. Gerade Alleinerziehende, die ohnehin unter Zeitdruck stehen, trifft dieser Mehraufwand doppelt.
Das Wohngeld zulasten von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu kürzen, spart also nur auf den ersten Blick – tatsächlich wird nicht Bürokratie abgebaut, sondern Gleichstellung. Der djb fordert stattdessen strukturelle Alternativen, die nicht auf Kosten von Frauen gehen, insbesondere gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbau und eine wirksame Mietpreisregulierung.
Zusammenfassung
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) warnt davor, dass die geplante Wohngeldkürzung vor allem Alleinerziehende – überwiegend Frauen – und deren Kinder trifft. Der Wegfall des Wohngeldanspruchs (WoGG) zieht dabei in der Praxis häufig eine Kaskade weiterer Verluste nach sich: Reicht das verbleibende Einkommen nicht mehr aus, entfällt faktisch auch der Kinderzuschlag; damit verlieren Familien zugleich den automatischen Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen und zur Kita-Beitragsbefreiung. Ohne diese Vermutung müssen Betroffene ihre Bedürftigkeit einzeln nachweisen oder in den Grundsicherungsbezug (SGB II) wechseln. Entscheiden sich Familien gegen den Wechsel, können kommunale Vergünstigungen ganz entfallen.
Für Alleinerziehende lässt sich die Lücke nicht ohne Weiteres durch mehr Erwerbstätigkeit schließen, weil geeignete Kinderbetreuungsangebote fehlen; käme eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss hinzu, würde sich die Lage weiter verschärfen – ein erhöhtes Armutsrisiko.
Der djb bezweifelt zudem den fiskalischen Nutzen: Die Einsparungen erscheinen gering, da am Ende mehr Familien auf Grundsicherung angewiesen wären. Fiskalisch verschiebt sich die Last vom hälftig durch Bund und Länder finanzierten Wohngeld (§ 34 WoGG) auf die kommunal mitfinanzierte Grundsicherung (§ 46 SGB II – hinzu kommt Verwaltungsmehraufwand durch nicht kompatible Antragssysteme.
Zudem sind 70 % aller Menschen in Wohngeldhaushalten Familienmitglieder mit Kindern (davon 14,5 % Alleinerziehende und 37,5 % aller Personen sind Kinder). Der djb fordert daher, statt beim Wohngeld zulasten von Frauen und Kindern zu kürzen, strukturelle Alternativen wie gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbau und wirksame Mietpreisregulierung zu verfolgen.
[1] Der Paritätische Gesamtverband (Paritätische Forschungsstelle): Kurzexpertise „Wohngeld unter Kürzungsdruck –Zur sozialen und finanziellen Situation von Wohngeld-Beziehenden und den Folgen geplanter Leistungskürzungen“, Berlin, 22.07.2026, https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/expertise_armut-wohngeld-2026.pdf