Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die in Artikel 1 und 2 des Entwurfs vorgesehene Integration eines Bachelorabschlusses in das juristische Studium begrüßen wir ausdrücklich.
Der integrierte Bachelor erkennt erbrachte Leistungen mit einem berufsqualifizierenden Abschluss an und ermöglicht es so, Bildungswege flexibler zu gestalten. Damit können strukturelle Benachteiligungen abgemildert und die Vereinbarkeit von Studium, Erwerbsarbeit und Care-Verantwortung verbessert werden. Der Gesetzentwurf dient somit auch der Chancengleichheit, weil unterschiedliche Lebensverläufe und -realitäten anerkannt werden.
Das rechtswissenschaftliche Studium in Deutschland ist auf das Erste Staatsexamen ausgerichtet. Wer das Examen nicht besteht, verlässt die Hochschule ohne diesen berufsqualifizierenden Abschluss, wenn Leistungen nicht wie nun geplant anerkannt werden. Daher ist der integrierte Bachelor für alle wichtig, wirkt sich aber insbesondere für Frauen positiv aus. Derzeit verfehlen mehr Frauen als Männer das Ziel des Staatsexamens. Der Anteil der Frauen an den nicht bestandenen Examina betrug im Jahr 2024 im Bundesschnitt 69,7 %[1]; in Schleswig-Holstein lag der Anteil im selben Jahr bei 66,9 %. Dabei lag der Anteil der Frauen, die die Prüfung bestanden haben, bei 49, 1 %.[2]
Ein integrierter Bachelor vor dem Ablegen der Ersten Juristischen Staatsprüfung ist ein Beitrag zur Gleichberechtigung, weil Bildungswege von Frauen aus strukturellen Gründen häufiger unterbrochen und verlängert werden. Frauen übernehmen nach wie vor den größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit. Eine Schwangerschaft, der Mutterschutz und die Kinderbetreuung wie auch die Pflege von Angehörigen erschweren das Studium. Hier schafft ein integrierter Bachelor Sicherheit, denn er ermöglicht Unterbrechungen und einen späteren Wiedereinstieg. Zudem erschließt der Bachelorabschluss eine besser entlohnte studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
Mit einem integrierten Bachelor werden sowohl typisch Frauen benachteiligende als auch allgemein soziale, insbesondere finanzielle Ungleichheiten abgebaut. Im Jurastudium sind derzeit Studierende begünstigt, die sich über viele Jahre auf das Examen konzentrieren können. Ein Bachelor ermöglicht dagegen den früheren Einstieg in den Arbeitsmarkt und kann die Angst vor dem Examen nehmen. Finanzielle Abhängigkeiten können reduziert werden, was insbesondere für Studierende ohne familiäre finanzielle Unterstützung oder mit einer finanziellen Mehrbelastung etwa durch die Versorgung von Kindern relevant ist.
Dr. Eva-Maria Kellermann
Vorsitzende Landesverband Schleswig-Holstein (Kiel)
Rahel Sophie Meinhof
Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf
[1] Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz, S. 4, Stand 11. Juni 2026, https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Justizstatistiken/Juristenausbildung_2024.pdf
[2] Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz, S. 4, Stand 11. Juni 2026, https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Justizstatistiken/Juristenausbildung_2024.pdf