Stellungnahme: 26-18


Elterngeld modernisieren: Familien absichern und Gleichstellung fördern

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung erneut beim Elterngeld gekürzt werden soll.

Erfreut nimmt der djb zur Kenntnis, dass Ministerin Prien das Gleichstellungspotenzial des Elterngeldes wertschätzt und trotz des Spardrucks die Partnerschaftlichkeit im Bezug auszubauen möchte. „Das Elterngeld hat bewiesen, dass es familiäre Rollenmuster verändern kann — sein Potenzial ist jedoch längst nicht ausgeschöpft. In einer Phase, in der eine grundlegende Reform geboten wäre, soll erneut der Rotstift angesetzt werden. Das ist gleichstellungspolitisch nicht vertretbar.", betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Das Elterngeld ist eine der wirkungsvollsten familienpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte. Seit seiner Einführung hat es die Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung kontinuierlich gesteigert: Während beim früheren Erziehungsgeld kaum ein Vater die Leistung in Anspruch nahm, bezieht heute bereits etwa jeder zweite Vater Elterngeld für sein Kind.[1]

Dennoch bleibt die Anreizwirkung strukturell begrenzt: Drei von vier Vätern entscheiden sich nach wie vor für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten, während die große Mehrheit der Mütter zwölf Monate ausschöpft. Für eine nachhaltige Verschiebung der familiären Arbeitsteilung reicht das nicht aus.

Der Ausgestaltung des Elterngelds kommt daher eine Schlüsselrolle bei der Verteilung von Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung zu. Frauen können sich nur dann stärker am Erwerbsleben beteiligen, wenn Männer mehr Verantwortung für Betreuung und Erziehung ihrer Kinder übernehmen. Das Elterngeld ist ein zentrales Instrument, um die strukturellen Ursachen geschlechtsspezifischer Ungleichheit im Sinne des Fördergebots aus Art. 3 Abs. 2 GG wirksam zu adressieren: „Wenn Betreuungsverantwortung in der frühen Familienphase vor allem von Müttern getragen wird, hinterlässt die Erwerbsunterbrechung Spuren: in der Erwerbsbiografie, in der Karriereentwicklung, im Rentenanspruch — Folgen, die Väter in dieser Form nicht tragen.“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission für soziale Sicherung und Familienlastenausgleich.

Eine stärker symmetrische Aufteilung der Elternzeit ist die zentrale Voraussetzung für eine dauerhaft gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung. Ein gemeinsamer Elterngeldbezug stärkt nicht nur die Bindung des Vaters zum Kind, sondern kann auch innerfamiliäre Routinen und Rollenbilder dauerhaft verändern.

Hierzu gehört, dass beide Elternteile substanziell und unmittelbar nach der Geburt auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen können. Denn zunächst benötigt die Mutter Unterstützung für ihre eigene Erholung nach der Geburt. Möchte sie nach Ende des Mutterschutzes unmittelbar wieder erwerbstätig sein, ist sie darauf angewiesen, dass der Partner weiter in Elternzeit bleibt. Dass Eltern seit dem 1. April 2024 grundsätzlich nur noch einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes gleichzeitig Elterngeld bekommen können, steht der Wahl eines solchen Models strukturell im Wege. Denn obwohl die Mutter während des Mutterschutzes kein Elterngeld bezieht, werden diese Monate für sie als Basiselterngeldmonate angerechnet. Der Mindestbetrag wurde trotz gestiegener Löhne und überproportional gewachsener Familienkosten seit fast 20 Jahren nicht angepasst. Gerade die Ausgaben, die junge Familien besonders treffen — Wohnen, Lebensmittel, Kinderausstattung —, sind in diesem Zeitraum stark gestiegen. Elternzeit fällt typischerweise in die Phase höchster Fixkosten. Je geringer die reale Lohnersatzleistung, desto stärker ist der finanzielle Druck, die Elternzeit zu verkürzen oder ganz darauf zu verzichten — und das trifft regelmäßig auch den besserverdienenden Elternteil, in der Regel den Vater. Das Basiselterngeld sollte daher angemessen, jedenfalls um die Inflation seit 2007, erhöht werden. Dies käme beiden Elternteilen zugute und würde die Gleichstellung strukturell stärken. Für die Zukunft sollte eine gesetzliche Dynamisierung vorgesehen werden, wie sie für Rente und Grundsicherung bereits üblich ist. Eltern leisten durch die Erziehung ihrer Kinder zudem einen generativen Beitrag für den Fortbestand des Sozialstaates — es ist seine Aufgabe, sie dabei verlässlich abzusichern.

Der djb empfiehlt daher die folgenden Reformen:

  • Einführung einer Partner*innenzeit von zwei Wochen nach der Geburt zur Umsetzung von Art. 4 der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (RL 2019/1158)
  • Ermöglichung des Elterngeldbezugs der Partner*in während der gesamten Mutterschutzzeit der Mutter
  • Einführung eines symmetrischen Modells mit vier nichtübertragbaren Monaten pro Elternteil, ergänzt durch flexibel aufteilbare Monate mit Ermöglichung eines Parallelbezugs; Alleinerziehenden steht weiterhin die volle Bezugszeit zu
  • Ausweitung der Bezugsdauer auf 16 Monate, um die Partner*innenmonate (sog. Vätermonate) um zwei Monate zu erhöhen; alternativ Nichtanrechnung der nachgeburtlichen Mutterschutzzeit auf die Bezugszeit des Basiselterngelds im Umfang von zwei Monaten
  • Erhöhung des Elterngelds um die Inflation seit der Einführung 2007 und gesetzliche Dynamisierung für die Zukunft

 

Die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021.[2] Bereits der sinkende Bezug entlastet den Bundeshaushalt.

Frauen und Männer wünschen sich eine egalitäre Aufteilung beim Elterngeld, wählen aber regelmäßig aus ökonomischen Gründen das traditionelle Modell.[3] Eine zukunftsorientierte Modernisierung des Elterngeldes kann Eltern mit einem neugeborenen Kind besser absichern und zugleich die Gleichberechtigung fördern.

 

 


[1] Jansen, A. / Kümmerling, A.: Spannungsfeld Vereinbarkeit: Elternzeitpräferenzen und Vereinbarkeitswünsche von Frauen und Männern. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Gütersloh 2025.

[2] Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

[3] Bertelsmann Stiftung: Frauen und Männer wollen die bezahlte Elternzeit gleichmäßig aufteilen – tun es aber nicht