Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen mit dem Ziel, die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Als unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation setzen wir uns auf nationaler und europäischer Ebene für rechtspolitische Reformen ein, die die Stellung von Frauen und benachteiligten Gruppen stärken. Der djb hat seine Wahlforderungen zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages bereits am 7. November 2024 veröffentlicht und seitdem fortlaufend aktualisiert.[1] In diesem Dokument gleicht der djb seine aktuellen Wahlforderungen mit den Wahlprogrammen von SPD[2], CDU/CSU[3], Bündnis 90/Die Grünen[4], FDP[5], AfD[6], Linke[7] und BSW[8] ab.[9] Die Verweise auf die Wahlprogramme finden sich jeweils in kursiv am Ende eines Unterpunkts.
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1. Gewaltschutz
1.1 Gewaltschutz im Familienrecht
Partner- und Trennungsgewalt muss zum effektiven Schutz Gewaltbetroffener im familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu hat sich Deutschland nicht zuletzt mit seinem Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet. Nach Art. 31 Istanbul-Konvention müssen Gewaltvorfälle in Sorgerechts- und Umgangsverfahren berücksichtigt und muss die Sicherheit der Gewaltbetroffenen bei Ausübung von Sorge- und Umgangsrechten gewährleistet sein. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention brauchen alle Verfahrensbeteiligten Klarheit im materiellen und im Verfahrensrecht. Für eine effektive Umsetzung des Gewaltschutzes braucht es darüber hinaus flächendeckende, verpflichtende Sensibilisierungsmaßnahmen für Richter*innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Jugendamtsmitarbeitende und ggf. weitere am familiengerichtlichen Verfahren beteiligte Berufsgruppen.
Die SPD will das Gewaltschutzgesetz verschärfen und Täter häuslicher Gewalt engmaschiger überwachen. Sie formuliert einen Anspruch auf Schutz und Beratung: „Mit einem bundesweiten Rechtsanspruch stellen wir sicher, dass Betroffene jederzeit Zugang zu Schutzunterkünften wie Frauenhäusern und Beratungsstellen erhalten. Wir wollen mehr Vorbeugung gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt“.[10]Die Istanbul-Konvention soll vollständig umgesetzt und häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen soll eine Erleichterung bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage geschaffen werden und das eigenständige – vom Ehegatten unabhängige – Aufenthaltsrecht praxistauglicher ausgestaltet werden.[11] Außerdem wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung von Kindern und Jugendlichen erwähnt und das Familienrecht soll stärker an den Kinderrechten orientiert werden.[12]Ein expliziter(er) Schutz von Kindern/Jugendlichen als Gewaltbetroffene in Fällen von Partnergewalt wird nicht formuliert.
Die CDU/CSU schreibt in ihrem Wahlprogramm: „Aus Gründen des Kindeswohls werden wir bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausschließen“.[13]Ein eigenständiges Schutzrecht der gewaltbetroffenen Frau wird nicht benannt. Außerdem sollen „die Opfer von häuslicher Gewalt, gerade Frauen und Kinder, nicht allein gelassen werden“,[14]es werden in diesem Zusammenhang aber keine familienrechtlichen Regelungen vorgeschlagen.
Das Bündnis 90/Die Grünen wollen neben dem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Gewaltbetroffene und ihre Kinder die verpflichtende Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verankern: „Dazu müssen Justiz sowie Polizei umfassend geschult werden.“[15]
Die FDP will zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt die Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren,[16] erwähnt aber keine familienrechtlichen Reformen im Hinblick auf den Gewaltschutz.
Im Programm der AfD findet sich keine Erwähnung der Problematik von häuslicher bzw. Partnergewalt und keine Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Familienrecht.
Die Linke formuliert den Anspruch einer vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Insbesondere zum Familienrecht formuliert das Programm: „Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.“[17]
Das BSW will das Schutz- und Hilfesystem im Gewaltschutz von Frauen ausbauen. Ein Fokus ist auch die Gewaltprävention, hier will das BSW, dass „die Information über und die Sensibilisierung zum Gewaltschutz fester Bestandteil im Bildungscurriculum [sind] – in Schulen und in Hochschulen“.[18]Auch die Täterarbeit soll ausgebaut werden.[19] Spezifische Regelungen im Familienrecht werden nicht erwähnt.
1.2 Gewaltschutz im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Der djb setzt sich für ein aufenthaltsrechtliches Regelungskonzept ein, das Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassend schützt. Nach Wegfall der Vorbehalte Deutschlands zu Art. 59 Abs. 2 und 3 Istanbul-Konvention bedarf es einer Reform des Aufenthaltsgesetzes, um den völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.
Der djb fordert in einem aktuellen Policy Paper[20] die Reform des § 31 AufenthG, um Betroffenen von häuslicher Gewalt, die ihren Aufenthaltstitel vom Aufenthaltsstatus im Wege des Ehegattennachzugs von gewaltausübenden Ehe- oder Lebenspartnern ableiten, einen eigenständigem Aufenthaltstitel zu ermöglichen. So bedarf es insbesondere der Herabsetzung der Ehebestandszeit, einer Reform der Härtefallklausel in § 31 Abs. 2 S. 1 und 2 AufenthG sowie der Streichung der Ausschlussklausel in § 31 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Im Einklang mit Art. 59 Abs. 3 Istanbul-Konvention muss der Gesetzgeber darüber hinaus humanitäre Aufenthaltstitel schaffen, die gewaltbetroffene Personen unabhängig von ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation erfassen. Daher macht der djb in seinem Policy Paper[21] konkrete Regelungsvorschläge für die Einführung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis für gewaltbetroffene Personen, wenn der Aufenthalt aufgrund der persönlichen Lage erforderlich ist (Art. 59 Abs. 3 lit. a Istanbul-Konvention) sowie die Schaffung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis für gewaltbetroffene Personen, wenn der Aufenthalt aufgrund der Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen die Täter*innen erforderlich ist (Art. 59 Abs. 3 lit. b Istanbul-Konvention).
Darüber hinaus fordert der djb die konsequente Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 60 Istanbul-Konvention. Dieser Artikel verpflichtet Deutschland dazu, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. Die Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung findet in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis hingegen nur unzureichende Berücksichtigung, wie der djb in einem aktuellen Policy Paper[22] offenbart. Vor dem Hintergrund völker- und europarechtlicher Vorgaben fordert der djb die ausdrückliche Aufnahme von geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungshandlung in § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG. Darüber hinaus bedarf es einer gesetzgeberischen Klarstellung in § 3b Abs. 1 Nr. 4 letzter Hs. AsylG, sodass allein die Anknüpfung der Gewalt an das Geschlecht die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe begründen kann, wobei es dabei nicht zusätzlich auf das Kriterium der „Andersartigkeit“ in § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG ankommen darf. Anders als im Gesetzentwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz vorgesehen, sollte es nicht zu einer vollständigen Streichung der §§ 3 ff. AsylG kommen, vielmehr plädiert der djb nachdrücklich für den Erhalt und die Konkretisierung einer nationalen Regelung zur geschlechtsspezifischen Verfolgung. Darüber hinaus müssen bei der Auslegung der anderen Verfolgungsgründe gem. § 3 AsylG im Sinne von Art. 60 Abs. 2 Istanbul-Konvention geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden und gem. Art. 60 Abs. 3 Istanbul-Konvention geschlechtssensible Aufnahme- und Asylverfahren sichergestellt werden.
Bezüglich der Reform von § 31 AufenthG und der Umsetzung von Art. 59 Abs. 1 Istanbul-Konvention sieht das Wahlprogramm der SPD vor, das ehegattenunabhängige Aufenthaltsrecht „praxistauglicher“[23] auszugestalten. Allerdings wird dies nicht näher konkretisiert. Gleichzeitig möchte die SPD geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Die SPD will Erleichterungen bei der Residenzpflicht und der Wohnsitzauflage für Opfer häuslicher Gewalt schaffen und sich für die „vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzen“.[24]
Bündnis 90/Die Grünen wollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel für Frauen, deren Aufenthaltsstatus von ihrem gewalttätigen Partner abhängt.[25]
Die Linke fordert die „vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention“.[26]Explizite Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor Gewalt im Sinne der Art. 59 und 60 IK werden jedoch nicht genannt.
Die explizite Umsetzung von Art. 59 Abs. 3 Istanbul-Konvention– die Schaffung eines humanitären Aufenthaltstitels für gewaltbetroffene Personen in den beiden Fällen (lit. a und lit. b) – wird in keinem Wahlprogramm konkret adressiert.
Mit Blick auf die Umsetzung von Art. 60 Istanbul-Konvention erkennen Bündnis 90/Die Grünen an, dass „viele geflüchtete Frauen und Mädchen vor, während und/oder nach der Flucht von Gewalt betroffen“ sind und wollen die verpflichtende Einführung von Schutzkonzepten für die Aufnahmeeinrichtungen.[27] Die Partei fordert eine „grund- und menschenrechtskonforme“ Umsetzung der GEAS-Reform und sieht vor, „die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kinder, queere Menschen oder Menschen mit Behinderung“ im Asylverfahren zu berücksichtigen.[28]
Die Linke steht zum Asylrecht als Menschenrecht. Die Partei lehnt alle bisherigen Asylrechtsverschärfungen ab, darunter auch das GEAS. Verfolgung wegen sexueller Orientierung und von trans* und intergeschlechtlichen Menschen sollen in der Praxis als Fluchtgrund anerkannt werden müssen.[29]
Die Wahlprogramme von CDU/CSU, FDP, AfD und BSW enthalten keine Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte im Sinne von Art. 59 und Art. 60 Istanbul-Konvention. Vielmehr fordern CDU/CSU, FDP, AfD und BSW Maßnahmen, die die Rechte von Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte gefährden, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Die CDU/CSU will z.B. u.a. den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst aussetzen und alle freiwilligen Aufnahmeprogramme beenden. Anschließend beabsichtigt sie den subsidiären Schutzstatus abzuschaffen und auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, „zum ursprünglichen Geist“ der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zurückzukehren. [30]
Das Wahlprogramm der FDP sieht z.B. vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen und Aufnahmeprogramme zu pausieren. Sie meint außerdem, wer die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland nicht erfüllt, solle „gar nicht erst dauerhaft nach Deutschland einreisen können.“[31]
Die AfD will z.B. das GEAS nicht weiterverfolgen, sondern beabsichtigt, sich im Rahmen eines „Opt-Outs“ nicht länger an der gemeinsamen Politik der EU im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz zu beteiligen.[32] Außerdem will die AfD den UN-Migrations- und UN-Flüchtlingspakt aufkündigen. Zudem strebt sie eine Reform der GFK an sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anzupassen. Sie beabsichtigt, das individuelle Asylrecht hin zu einer einfachgesetzlichen Regelung umzuwandeln, „hin zu einer institutionellen Garantie“.[33] Den Rechtsanspruch auf Aufnahme zum Zweck des Asylverfahrens will sie auf Personen, die unmittelbar und konkret bedroht sind, beschränken. Für Geflüchtete sollen an den Grenzen „Gewahrsamszentren“ eingerichtet werden.[34]
Das BSW will z.B. „dafür sorgen, dass Menschen ohne Aufenthaltstitel oder -gestattung, schnell Deutschland verlassen“. Außerdem will es den Globalen Migrationspakt „schnellstmöglich aufkündigen“. [35]
1.3 Schutz vor digitaler Gewalt
Im digitalen Raum sind Frauen besonders häufig von sexueller Belästigung, Bedrohungen und bildbasierter sexualisierter Gewalt, wie z. B. sexualisierter Deepfakes, betroffen. Frauen, die sich im Netz öffentlich äußern, riskieren in besonderem Maße, sexistischen Anfeindungen ausgesetzt zu sein, etwa in Form von aufgedrängten sexualisierten Inhalten bis hin zu Morddrohungen. Die Folgen für Betroffene sowie Zuschauende digitaler Gewalt sind vielfältig: Betroffene sowie Zuschauende ziehen sich aus dem öffentlichen, virtuellen Raum zurück. Dabei werden nicht nur persönliche Rechte verletzt, die Verdrängung von Frauen aus dem digitalen Raum schadet der Demokratie, indem sie die Vielfalt von Meinungen begrenzt.
Der djb fordert eine stärkere Gesetzgebung gegen digitale Gewalt und die zügige Umsetzung der vom Bundesjustizministerium bereits im April 2023 vorgelegten Eckpunkte zu dem gleichnamigen Gesetz und derzeitigen Diskussionsentwurf. Der djb hat unter anderem anlässlich der Evaluierung der DSGVO eine Stellungnahme[36] veröffentlicht. Mit der EU-Gewaltschutzrichtlinie wird Deutschland zu umfassenden Reformen bei der strafrechtlichen Erfassung von digitaler Gewalt verpflichtet, etwa betreffend die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material sowie Cyberstalking. Der djb fordert die zeitnahe Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, soweit sie vom deutschen Strafrecht noch nicht erfasst werden.
Die SPD fordert die Verabschiedung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, um gegen digitale Gewalt vorzugehen. Allerdings werden die Erscheinungsformen und das Ausmaß digitaler sexualisierter Gewalt sowie die besondere Betroffenheit von Frauen nicht erfasst.[37] Die SPD will außerdem „den Umgang mit Spionage-Apps einschränken, die Sperrung von Täter-Accounts erleichtern und ein Verbandsklagerecht einführen“.[38] Außerdem will sie den Datenschutz bei Hassdelikten verbessern. Hierfür soll im Strafverfahren die Wohn- oder Aufenthaltsanschrift künftig nicht mehr durch Akteneinsicht offengelegt werden müssen, um Betroffene besser zu schützen. Die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt für strafbare Inhalte im Internet soll weiter ausgebaut werden, um die Verfolgung von Online-Hasskriminalität effektiver zu gestalten. Hierfür soll die neue Ansprechstelle für Kommunalpolitik im Deutschen Forum Kriminalprävention gestärkt werden.[39] Die SPD konkretisiert in ihrem Wahlprogramm hingegen nicht, dass Online-Hasskriminalität insbesondere digitale Gewalt gegen Frauen betrifft. Die Datenschutzmaßnahmen und der Ausbau der Zentralstelle für strafbare Inhalte im Internet würden aber insbesondere auch Frauen, da diese überwiegend von digitaler Gewalt betroffen sind, zugutekommen. In ihrem Wahlprogramm erklärt die SPD darüber hinaus, sich dafür einsetzen zu wollen, dass eine EU-Charta der Frauenrechte[40] verabschiedet und somit ein effektiver Schutz von Frauenrechten in der ganzen EU gewährt wird. In Kapitel 4 der Charta „Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung“ wird unter Art. 13 Abs. 1 lit. a aufgeführt, dass „Online-Praktiken wie etwa Cyberstalking, Deepfakes und Rachepornographie angegangen und beseitigt werden müssen“.[41]
Die CDU/CSU will die Internetanbieter zur Speicherung der IP-Adressen verpflichten. Dabei wollen sie „gegen jede Form der Gewalt gegen Kinder konsequent vorgehen – auch im Netz“[42]. Auch gegen jede Form der Gewalt gegen Frauen im Netz vorgehen zu wollen, findet dagegen keine konkrete Erwähnung in ihrem Wahlprogramm.
Auch Bündnis 90/Die Grünen fordern die Verabschiedung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, erfassen allerdings ebenfalls nicht die Erscheinungsformen und das Ausmaß digitaler sexualisierter Gewalt sowie die besondere Betroffenheit von Frauen. Sie fordern, dass Straftaten auch im Netz beharrlich und rechtsstaatlich von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Sie wollen dabei einen „effektiven und zugleich praktikablen Datenschutz“ verfolgen und „auf bürgerrechtsschonende Instrumente wie das sogenannte Quick-Freeze zur Verfolgung von Straftaten“ setzen.[43]
Die FDP will sich für eine „einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts durch die Aufsichtsbehörden einsetzen“ und spricht sich für „den Erhalt der Netzneutralität“ aus. Sie lehnt Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit ihrem sog. „Quick-Freeze-Modell“ will sie stattdessen im konkreten Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung sichern lassen können.[44] Die Partei setzt sich für eine „harte Durchsetzung des geltenden Rechts, wie dem Digital Services Act“ ein.[45]
Die AfD will „staatliche Zensurvorschriften und staatlich aufgezwungene Abkommen mit privaten Unternehmen, die Zensurmaßnahmen durchführen“, umgehend abschaffen.[46] Die Implementierung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland lehnt sie ab. Das NetzDG plant sie rückabzuwickeln.[47] Die „zentralistische Regulierung“ von KI durch die EU, wie etwa durch den Cybersecurity Act, Ethik-Leitlinien für KI und den Artificial Intelligence Act lehnt die AfD ab.[48] Konsequenz dieser Wahlprogrammpunkte wäre insbesondere auch weniger Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt.
Die Linke sieht einen Personalbedarf bei der Bundesnetzagentur, um den Verbraucherschutz und den Digital Services Act wirksam umzusetzen.[49]
Das BSW hält den Digital Services Act an zahlreichen Stellen für unbestimmt und sagt, dies kann zu Selbstzensur führen sowie zu einer Löschpraxis der Online-Betreiber, die nicht mit den Maßstäben der Meinungsfreiheit vereinbar sei. Das Strafrecht solle nicht unangemessen zu Lasten der Meinungsfreiheit ausgeweitet werden.[50]
1.4 Insbesondere: Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt
Eine spezifische Form digitaler Gewalt ist bildbasierte sexualisierte Gewalt, die auch von der EU-Gewaltschutzrichtlinie adressiert wird. Sie stellt eine schwerwiegende Form der Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen als Verletzung des Rechts am eigenen Bild in Verbindung mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar.[51] Im geltenden Strafrecht werden Ausprägungen der bildbasierten sexualisierten Gewalt nur lückenhaft und unsystematisch erfasst.
Bedeutende Lücken zeigen sich etwa hinsichtlich sexualisierter Deepfakes. Bei sexualbezogenen Deepfakes werden Bilder und Videos mittels Künstlicher Intelligenz so manipuliert, dass der täuschend echte Eindruck erweckt wird, eine Person werde etwa bei sexuellen Handlungen oder nackt wiedergegeben. Mithilfe sog. Deepfake Apps kann jede Person selbst einfach Deepfakes herstellen und jede Person, von der ein digitales Foto über das Internet oder Social Media zugänglich ist, kann Opfer eines Deepfakes werden.
Eine weitere Ausprägung bildbasierter sexualisierter Gewalt ist das nicht-einvernehmliche Anfertigen von intimen und sexualbezogenen Bildaufnahmen. Die Handlungsorte zwischen digitaler und analoger Welt verschwimmen, etwa wenn K.O.-Tropfen eingesetzt werden, um jene Bildaufnahmen anfertigen zu können – das geltende Recht kann diese neue, erweiterten Tatbegehungsformen nur unzureichend erfassen.
Der djb fordert deshalb die Schaffung eines einheitlichen Regelungskomplexes von Straftatbeständen innerhalb des Sexualstrafrechts und außerhalb des Pornografiestrafrechts, der das unbefugte Herstellen, Gebrauchen, Zugänglichmachen von Bildaufnahmen unter Strafe stellt, die eine andere erwachsene Person nackt oder sexualbezogen wiedergeben. In diesem Rahmen ist auch das unbefugte Herstellen, des Gebrauchen und Zugänglichmachen von mit generativer KI erstellten sexualisierten Deepfakes unter Strafe zu stellen.
Die SPD fordert in ihrem Wahlprogramm „Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt“ zu schließen, ohne auf die konkreten Lücken oder Lösungsvorschläge einzugehen. [52]
Die Programme der anderen Parteien enthalten dazu keine Forderungen.
1.5 Umfassender Schutz vor sexualisierter Gewalt
Eine oft folgenschwere Form der geschlechtsspezifischen Gewalt ist die sexualisierte Gewalt. Über 90 % der Betroffenen sind weiblich. Sexualisierte Gewalt und insbesondere schwere Begehungsformen wie Vergewaltigungen sind schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Der djb fordert einen rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt, der der Bedeutung der sexuellen Selbstbestimmung für die Persönlichkeitsentfaltung Rechnung trägt. Auch im Hinblick auf das europa- und völkerrechtliche Verständnis des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sind strafrechtliche Änderungen notwendig.
1.5.1 Zustimmungserfordernis und leichtfertige sexuelle Übergriffe
Das deutsche Strafrecht knüpft nicht an die fehlende Zustimmung zu einer sexuellen Handlung an, sondern setzt im Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs, § 177 StGB, einen „erkennbar entgegenstehenden Willen“ voraus. Der djb fordert eine Reform des § 177 StGB dahingehend, dass im Sinne einer „Ja heißt Ja“-Regelung statt eines ausgedrückten erkennbaren Gegenwillens die Zustimmung zu sexuellen Handlungen erforderlich sein muss. Neben einem Zustimmungserfordernis fordert der djb außerdem die Einführung eines Tatbestandes, der jedenfalls leichtfertige sexuelle Übergriffe erfasst, um die sexuelle Selbstbestimmung umfassend abzusichern und Personen vor nicht-konsensualen sexuellen Handlungen zu schützen. Beide Forderungen und die bei der gegenwärtigen Regelung gegebenen Anwendungsschwierigkeiten hat der djb in einem umfangreichen Policy Paper dargelegt.[53]
1.5.2 Verabreichung von K.O.-Tropfen und vergleichbar wirkenden Stoffen
Darüber hinaus ist eine weitere Änderung des § 177 Abs. 8 StGB notwendig, um den erhöhten Unrechtsgehalt einer solchen Tatbegehungsform abzubilden. K.O.-Tropfen werden häufig eingesetzt, um sexuelle Übergriffe bis hin zu einer Vergewaltigung, zu ermöglichen. Sie werden nach dem BGH jedoch nicht vom Tatbestandsmerkmal des gefährlichen Werkzeugs nach § 177 Abs. 8 StGB erfasst.[54] Ihre Verwendung bei einem sexuellen Übergriff führt somit nicht zum qualifizierten Strafrahmen des § 177 Abs. 8 StGB, obwohl ihr Einsatz, ebenso wie der von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, typischerweise erhebliche Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Person schafft. Insbesondere die eigenständige Herstellung (neuer) Betäubungsmittel, u. a. durch Laien, kann zu nachhaltigen, teils noch unzureichend erforschten gesundheitlichen Folgen führen. Der djb fordert deshalb, § 177 Abs. 8 StGB dahingehend zu ergänzen, dass er die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen umfasst, mit der eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für Personen, die von einem sexuellen Übergriff betroffen sind, einhergeht.
1.5.3 Verbale sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen und prozessualer Reformbedarf
Der djb fordert außerdem eine Reform der Regelung des § 184i StGB dahingehend, dass er auch erhebliche verbale sexuelle Belästigungen strafrechtlich erfasst. Anpassungsbedarf besteht zudem auch im Hinblick auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen.[55] Die effektive und nachhaltige Bekämpfung sexualisierter Gewalt setzt nicht nur entsprechende materiellrechtliche Regelungen voraus, sondern auch eine konsequente Strafverfolgung, die die besondere Situation Betroffener berücksichtigt. Zu den in einem aktuellen Policy Paper[56] ausführlich dargestellten Forderungen des djb zählen daher u.a. die Einführung flächendeckender Möglichkeiten der anonymen Spurensicherung, die Bereitstellung technischer Möglichkeiten zur Durchführung von Videovernehmungen bei Gericht sowie verpflichtende Fortbildungen für Angehörige der Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte, die für Geschlechterrollenstereotype, Vergewaltigungsmythen und ihre urteilsverzerrenden Wirkungsweisen sowie für den Umgang mit traumatisierten Betroffenen sensibilisieren. Zudem ist es aus Sicht des djb für die Betroffenen essenziell, dass die Verfahren möglichst zügig durchgeführt werden, unter anderem um die Verarbeitung erlittener Traumata abzuschließen. Fälle schwerer sexueller Übergriffe sollten daher priorisiert werden. Um dies zu gewährleisten, bedarf es dringend eines finanziellen und personellen Ausbaus der Staatsanwaltschaften.
Die SPD fordert, „unerwünschte, erniedrigende Handlungen wie ,Catcalling´ zukünftig strafrechtlich zu verfolgen.“[57]Die SPD fordert in ihrem Wahlprogramm die strafrechtliche Position von Opfern von sexualisierter Gewalt weiter zu stärken. Jede ohne eindeutiges Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden. Die Partei will auch im Bereich Femizide die Schutzlücken im Strafrecht schließen, die Strafverfolgung verbessern und Schwerpunkstaatsanwaltschaften in den Ländern einrichten. Zudem soll geschlechtsspezifische Gewalt als EU-weiter Straftatbestand eingeführt werden.[58]
Die CDU/CSU fordert, das Strafrecht zu verschärfen und Strafverfahren zu beschleunigen. „Gewalttäter gegen Frauen müssen gestoppt werden.“[59] Konkret sieht die CDU/CSU lediglich Strafverschärfungen für Stalking, Körperverletzungen, insbesondere wenn sie mit einem Messer begangen werden, und Gruppenvergewaltigungen vor.[60]
Das Programm von Bündnis 90/Die Grünen sieht flächendeckende medizinische Notfallversorgung für Opfer von Vergewaltigungen, einschließlich anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“, vor.[61] Gerade im Hinblick auf junge Menschen ist Bündnis 90/Die Grünen der Schutz und ein entschiedenes Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt besonders wichtig.[62]
Die FDP plant, „das Strafgesetzbuch systematisch zu überprüfen und überholte Straftatbestände anzupassen oder zu streichen“.[63]Konkreten Reformbedarf nennt sie für Strafdelikte, die Gewalt gegen Frauen betreffen, nicht. Die FDP stellt lediglich fest, dass Frauen „häufiger als Männer häusliche Gewalt“[64] erfahren und „Einschränkungen in ihrer sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung“[65] erleben. Das müsse sich laut FDP ändern, konkrete Maßnahmen nennt sie aber nicht.
Die AfD geht von einem „Anstieg des Anteils von Ausländern an Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten“ aus und hält es daher für notwendig – ohne konkrete strafrechtliche Maßnahmen zu nennen – „sämtliche ausländerrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu erweitern“.[66]
Die Linke fordert, dass das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“[67] gesellschaftlich und gesetzlich verankert wird und dass gezielt gegen Netzwerke sexualisierter Gewalt vorgegangen wird. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt müsse als Querschnittsaufgabe verstanden werden, die in allen politischen Gestaltungsbereichen mitgedacht und mitberücksichtigt wird.[68]
Das BSW schreibt, dass der „unkontrollierte Zustrom von Menschen“[69] eine naive Ausnahmepraxis der letzten Jahre dargestellt habe, die sich „bereits in einem weit überproportionalen Anstieg von […] Sexualdelikten“[70] bemerkbar gemacht habe. Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechts oder in der Verfolgung von Sexualdelikten sieht sie jedoch nicht vor.
Zur Erweiterung des § 177 Abs. 8 StGB um den Tatbestand der Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen und damit den höheren Strafrahmen für die Anwendung von KO-Tropfen o.ä. äußert sich keine der Parteien.
1.6 Effektiver Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Der djb begrüßt, dass das 2019 von der Internationalen Arbeitskonferenz (englischsprachige und geläufige Abkürzung ILO) verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) endlich auch von Deutschland ratifiziert wurde. Das Übereinkommen ist ein Meilenstein, da es erstmals internationale Mindeststandards zur Verhinderung und Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt festlegt. Allerdings kritisiert der djb die gravierenden Lücken bei der Umsetzung. Denn es ist mitnichten so, dass der bestehende Rechtsschutz im nationalen Recht bereits ausreicht. Bisher können sich Betroffene kaum zur Wehr setzen, zu groß sind die strukturellen Barrieren für Beschäftigte. Sowohl die Durchsetzung individueller Schutzansprüche als auch die arbeitgeberseitigen Schutzpflichten müssen weiter ausgebaut werden. Daher hätte insbesondere die präventive Schutzdimension des ILO-Übereinkommens aufgegriffen werden müssen. Das Übereinkommen legt ein besonderes Gewicht auf Prävention und verlangt umfassende und konkrete Schutzmaßnahmen wie die Einführung eines spezifischen Risikomanagements. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, in Beratung mit den repräsentativen Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenverbänden einen inklusiven, integrierten und geschlechterorientierten Ansatz zu ergreifen. Wie dies gelingen kann, zeigt der djb in einem Policy Paper[71] auf.
Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen zwar nicht spezifisch auf den Kontext der Erwerbstätigkeit ein, wollen aber umfassend Frauen und Kinder insbesondere vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen.[72]
Die Linke fordert, dass das Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auch in der betrieblichen Praxis ankommen muss. U.a. soll das Arbeitsschutzgesetz um die Aspekte „Gewalt und sexuelle Belästigung“ ergänzt werden.[73]
Die Wahlprogramme von CDU/CSU, AfD, FDP und BSW enthalten keine spezifischen Angaben zur Bekämpfung sexueller Belästigung, Gewalt am Arbeitsplatz oder Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen.
1.7 Verpflichtende Fortbildungen für Rechtsanwender*innen im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt
Für die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist neben einer entsprechenden materiellen Rechtslage auch eine geschlechter- und traumasensible Strafverfolgung erforderlich. Daher ist eine Sensibilisierung der Rechtsanwender*innen erforderlich, die durch verpflichtende Fortbildungen von Polizeibeamt*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen erreicht werden können. Diese sollten die verschiedenen Formen, Ursachen, Auswirkungen und Folgen geschlechtsspezifischer, darunter auch sexualisierter und digitaler Gewalt, beinhalten.[74] Die angebotenen Fortbildungen sollten zudem eine Auseinandersetzung mit Geschlechterstereotypen und Sexual- sowie Vergewaltigungsmythen beinhalten. Damit kann Deutschland seiner Verpflichtung aus Art. 15 Istanbul-Konvention und Art. 36 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden.
Bündnis 90/Die Grünen fordern die umfassende Schulung von Justiz und Polizei, jedoch allein mit Blick auf Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.[75] Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zu Ursachen, Erscheinungsformen, Folgen sexualisierter Gewalt sowie Wege zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung – wie von der Istanbul-Konvention in Art. 15 und der EU-Gewaltschutzrichtlinie gefordert – werden nicht erfasst.
Die Programme der anderen Parteien enthalten dazu keine Forderungen.
Die AfD lehnt „Gesinnungsüberprüfungen und daraus resultierende Konsequenzen“ für Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden ab.[76] Sie will alle „politisch installierten Polizeibeauftragten, innerbehördliche Denunzierungsstellen sowie die Beweislastumkehr im Disziplinarverfahren“ abschaffen.[77] Außerdem plant sie, die Möglichkeit zur sofortigen Entlassung von Beamten aus politischen Gründen zu streichen.[78]
1. 8 Gewaltprävention
Neben einer Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mittels des Strafrechts muss das oberste Ziel sein, diese Gewalt zu verhindern. Dies kann nur durch umfassende, vielseitige Präventionsmaßnahmen gewährleistet werden.
1.8.1 Individueller Rechtsanspruch auf Schutz, Unterstützung und Beratung sowie bedarfsgerechter Ausbau des Hilfesystems
Der djb setzt sich mit Nachdruck für die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ein, das einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Unterstützung und Beratung für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verankern soll. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt Partnerschaftsgewalt. Die Zahl der betroffenen Personen ist noch höher, wenn man das wohl sehr hohe Dunkelfeld einbezieht. Deutschland benötigt dringend zusätzliche Frauenhausplätze und spezialisierte Beratungsstellen, insbesondere im ländlichen Raum. Darüber hinaus müssen diskriminierende Zugangshürden abgebaut werden. Der Zugang muss unabhängig von Faktoren wie der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, dem Aufenthaltsstatus, Alter, Wohnort, der Anzahl der Kinder oder einer Kostenübernahmeerklärung gewährleistet werden. Auch für Menschen mit Behinderung sowie Betroffene von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit und Suchterkrankungen muss uneingeschränkter Zugang zu Schutz- und Beratungsstellen bestehen. Der djb ist Teil von 35 erstunterzeichnenden Organisationen und Personen der bundesweiten Kampagne „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben“[79] der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser). Der djb hat in der Anhörung im Familienausschuss des Bundestages sowie als Mitglied des Bündnis Istanbul-Konvention[80] mehrfach auf die Dringlichkeit des umfassenden Ausbaus des Hilfesystems und die Gewährleistung eines kosten-, diskriminierungs- und barrierefreien Zugangs zu Beratungsstellen und Schutzunterkünften hingewiesen, um den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention Rechnung zu tragen.
1.8.2 Täterarbeit
Effektive und langfristige Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gelingt nicht ohne intensive Täterarbeit. Art. 37 EU-Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, gezielte Interventionsprogramme einzurichten, um das Risiko von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt oder von Wiederholungsdelikten zu verhindern und zu minimieren. Auch Art. 16 Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu, Täter*innen zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen, sodass Gewaltkreisläufe langfristig durchbrochen werden können. Daher fordert der djb die gesetzliche Verankerung von Täterarbeit als Präventionsmaßnahme.[81] Die Täterarbeit zur Verantwortungsübernahme muss nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. erfolgen, wobei es bundesweit ausreichender ambulanter und stationärer Therapieeinrichtungen sowie Beratungsstellen bedarf.
1.8.3 Interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement
Den Forderungen des GREVIO Evaluierungsberichts zu Deutschland entsprechend setzt sich der djb auch in einer aktuellen Stellungnahme[82] für die Einführung eines standardisierten interdisziplinären Fallmanagements und einer umfassenden Risikoanalyse bei Fällen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein, um Hochrisikofälle rechtzeitig zu erkennen. Der Erlass von polizeilichen Maßnahmen – z. B. Platzverweise oder Ingewahrsamnahme – sowie der Erlass von Schutzanordnungen gegen Täter*innen variiert bundesweit sehr stark, was auf unterschiedliche Risikobewertungen und ein divergierendes Schutzniveau hinweist. Daher müssen die bei der Polizei, Justiz, Beratungsstellen und Frauenhäusern bekannte Informationen zur individuellen Bedrohungslage zusammengeführt werden. Zwar wenden einige Bundesländer ein solches Fallmanagement bereits an, allerdings muss dies bundesweit einheitlich eingeführt werden. Nur so kann Deutschland seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 51, Art. 53. Istanbul-Konvention und Art. 16, Art. 19 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden.
1.8.4 Verbesserung der Datenlage im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt
Der djb setzt sich dafür ein, empirisch gesichert Erkenntnisse über die unterschiedlichen Formen, die Ursachen, Auswirkungen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, welche auch für die Fortentwicklung der Risikoanalysen zu Präventionszwecken eingesetzt werden können.[83] Die Tatursachenforschung ist auch in Art. 11 Abs. 1 lit. b Istanbul-Konvention vorgesehen.
1.8.5 Gesellschaftliche Bewusstseinsbildung und Aufklärung
Auch auf gesellschaftlicher Ebene müssen patriarchalische Denkmuster und Frauenverachtung bekämpft werden. Sowohl die Istanbul-Konvention (Art. 13, 14 Istanbul-Konvention) als auch die EU-Gewaltschutzrichtlinie (Art. 34, 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie) verpflichten die Staaten zur regelmäßigen Durchführung von Kampagnen oder Programmen zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen und auf allen Ebenen des Bildungssystems, um in der breiten Öffentlichkeit schon frühzeitig das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Ursachen, die Folgen sowie die Notwendigkeit der Verhütung von geschlechtsbezogener Gewalt zu verbessern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Aufhebung von schädlichen stereotypen Geschlechterrollen, geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen in jeglichen Gesellschaftsschichten, gewaltfreie Konfliktlösung und gegenseitiger Respekt sowie Bewusstseinsbildung im Hinblick auf gängige Sexual- und Vergewaltigungsmythen müssen gesellschaftlich thematisiert werden. Ebenso ist basierend auf den Grundsätzen der Gleichstellung, der Nichtdiskriminierung sowie des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung das gesellschaftliche Bewusstsein für die zentrale Rolle des Einverständnisses bei sexuellen Beziehungen zu verbessern.
Die SPD möchte gegen Femizide, denen gesellschaftliche und patriarchale Strukturen zugrunde liegen, auch präventiv vorgehen, nennt jedoch keine konkreten Maßnahmen.[84] Besseren Gewaltschutz möchte sie u.a. durch eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes mittels Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel, Aufenthaltsverboten und Hausarresten gewährleisten. Die SPD sieht verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter*innen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen vor.[85]Sie fordert außerdem die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen im Rahmen des Gewalthilfegesetzes. Mit dem Gewalthilfegesetz sollen die Strukturen ausgebaut und „nachhaltig abgesichert“[86] werden. Das Finanzierungsmodell, insbesondere die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, wird jedoch nicht konkretisiert.
Die CDU/CSU sieht die „Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes und die Stärkung von Frauenhäusern“[87] vor, ohne jedoch zu erläutern, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen. Die CDU/CSU fordert außerdem, die elektronische Fußfessel verstärkt einzusetzen, damit Gewalttäter gegen Frauen Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten.[88]
Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen sieht für alle Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor.[89] Durch die Beteiligung des Bundes soll kostenfreier Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen flächendeckend sichergestellt werden. Auch die Angebote für Menschen mit Behinderungen oder Sprachbarrieren sollen ausgeweitet werden. Nicht erfasst ist die Frage, wie der Zugang für Betroffene mit Wohnsitzauflagen oder Residenzpflicht bzw. Betroffene ohne Papiere erleichtert werden soll. Auch Bündnis 90/Die Grünen sehen in dem Einsatz der elektronischen Fußfessel ein sinnvolles Instrument, um Annäherungsverbote in Fällen von häuslicher Gewalt besser zu kontrollieren.[90]
Die FDP fordert, dass „Länder und Kommunen Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren“, sieht eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung jedoch nicht vor. Verfügbare Frauenhausplätze sollen über eine bundesweite Online-Plattform in Echtzeit angezeigt werden[91].Die Verankerung eines kosten-, barriere-, diskriminierungsfreien Rechtsanspruchs auf Zugang zu Schutz- und Beratungsstellen ist nicht vorgesehen. Die FDP möchte sich, ohne für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen in Deutschland nähere Lösungsvorschläge auszuformulieren, weltweit für den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten einsetzen, z.B. durch den Kampf gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung und eine bessere Ahndung von sexualisierter Gewalt in Kriegen.[92]
Die AfD sieht keinerlei Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention vor.
Die Linke fordert, die bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern. Außerdem will sie, dass Schutz und Beratung für Frauen und Kinder kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, ohne jedoch die Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs zu erwähnen. Die Linke fordert außerdem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen.[93]
Das BSW fordert, die Gewaltschutz- und Hilfesysteme auszubauen, und die Zahl an Schutzwohnungen und Frauenhausplätzen signifikant zu erhöhen. Die Finanzierung der Frauenhäuser muss durch den Bund langfristig gesichert sein. Die Inanspruchnahme von Frauenhäusern und Schutzräumen muss nach dem Programm des BSW grundsätzlich kostenfrei für Frauen sein. Es sieht daneben die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen als wichtiges Handlungsfeld.[94] Das BSW sieht neben der Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen Maßnahmen der Gewaltprävention als ein weiteres wichtiges Handlungsfeld. Das BSW hält bundesweit vergleichbare Ansätze, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, für nötig. Entsprechend müssen die Information über und die Sensibilisierung zum Gewaltschutz fester Bestandteil im Bildungscurriculum sein – in Schulen und in Hochschulen.[95] Das BSW sieht vor, Angebote im Bereich Täterarbeit und Anti-Aggressionstrainings auszubauen.[96]
2. Reproduktive Selbstbestimmung und Familiengründung
2.1 Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden, um das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken. Die aktuelle Rechtslage schafft erhebliche Barrieren und stigmatisiert sowohl schwangere Personen als auch das medizinische und beratende Personal. Entsprechend den Ergebnissen des Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung muss der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei stellen. Der djb fordert, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nutzt und den Schwangerschaftsabbruch auch über die zwölfte Schwangerschaftswoche hinaus außerhalb des Strafrechts regelt, um das reproduktive Selbstbestimmungsecht von Frauen und schwangeren Personen nachhaltig abzusichern.
Konkret schlägt der djb eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vor, nach der ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus zulässig ist. Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, die kommende Legislatur für diese notwendige Neuregelung zu nutzen und hat eine ausführliche Stellungnahme[97] zum Abschlussbericht der Kommission veröffentlicht.
Die SPD will Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln, außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Schwangerschaftsabbrüche sollen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung werden.[98]
Die CDU/CSU fordert, die aktuelle Rechtslage und damit § 218 StGB zu erhalten. Die aktuelle Rechtslage bilde den „gesellschaftlichen Kompromiss zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Kindes ab“.[99]
Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen.[100] Schwangerschaftsabbrüche sollen grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden und es sollen genügend Einrichtungen bereitgestellt werden, die den Eingriff vornehmen. Auch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft soll garantiert werden. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden. Ein geschlechtergerechtes Gesundheitssystem sieht die Partei als Voraussetzung für die Selbstbestimmung über die eigenen Körper.[101]
Die FDP will die Versorgungslage für ungewollt Schwangere verbessern. Der Schwangerschaftsabbruch soll Bestandteil der Ausbildung von Gynäkolog*innen werden. Auch soll allen Frauen die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht und existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden besser zugänglich gemacht werden. Die Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch soll im Rahmen von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag entschieden werden.[102]
Die AfD will verhindern, dass „Abtreibungen zu einem Menschenrecht“ erklärt werden.[103] Abtreibungen sollen allein bei medizinischer oder kriminologischer Indikation möglich sein. Aktuell sei das Lebensrecht von Kindern nicht ausreichend geschützt. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung müsse allein dem „Schutz des ungeborenen Lebens dienen.“[104] Es dürfe keine „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ geben.[105] Das Selbstbestimmungsrecht der ungewollt Schwangeren wird in den Forderungen der AfD nicht berücksichtigt. Vielmehr sollen während der Schwangerschaftskonfliktberatung den „Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind“.[106] Jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen, „durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden“ sowie alle Bestrebungen, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären, lehnt die AfD ab.[107]
Die Linke fordert, § 218 StGB ersatzlos zu streichen. Die Beratungsangebote sollen freiwillig sein und der Schwangerschaftsabbruch als medizinischer Eingriff gelten, der Teil der gesundheitlichen Versorgung ist. Die Versorgungslage soll deutschlandweit verbessert werden, die Verhütungsmethoden von den Krankenkassen bezahlt werden.[108]
Das BSW sieht vor, dass die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, garantiert sein muss. Es fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Frauen und Mädchen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.[109]
2.2 Mutterschutzrecht stärken
Schutzregelungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen nicht von der Form der Erwerbstätigkeit abhängig sein. Hier bestehen Schutzlücken für Selbstständige, aber nicht zu vergessen auch für befristet Beschäftigte und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte.
Der djb fordert insbesondere, dass für Selbstständige ein passgenauer, wirksamer Mutterschutz rechtlich geregelt und mit Umsetzungsmaßnahmen flankiert werden muss. Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/41/EU verpflichten zum Abbau von Diskriminierungen und zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit für Selbstständige – Unternehmer*innen, Gründer*innen, freiberuflich Tätige, Soloselbstständige – auch und gerade im Falle von Schwangerschaft und Mutterschaft. Der berufliche Weg in die Selbstständigkeit muss vereinbar sein mit einem Lebensplan, der es einschließt, schwanger zu werden und Mutter zu sein. Wirksam geregelter Mutterschutz ist eine Voraussetzung dafür, dass die Kompetenzen und Potenziale von Frauen stärker als bisher die Entwicklungen in der Gesamtwirtschaft prägen. Ausführungen dazu finden sich im djb-Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“.[110]
Die SPD hält es auch für richtig, „dass die nächste Bundesregierung ein Konzept für einen Mutterschutz für Selbstständige entwickelt“.[111]
Auch nach Bündnis 90/Die Grünen sollen Selbstständige in den Wochen rund um die Geburt durch Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert werden. Angedacht ist eine Umlagefinanzierung.[112]
Die FDP findet die aktuellen Regelungen für selbständige Frauen und Männer „oft unzureichend, da sie häufig keine ausreichenden Einkommensersatzleistungen erhalten“.[113] Die Vorschriften sollen die Arbeitsrealität von Selbstständigen besser abbilden. Sie will sich für einen flexiblen und freiwilligen Mutterschutz für selbständige Frauen einsetzen. Eine Schwangerschaft dürfe „nicht zum Hindernis oder Hemmnis für eine Gründung werden“.[114]
Nach der Linken sollen selbstständige Frauen in der Schwangerschaft eine faire und finanzielle Absicherung erhalten. Sie wollen sich für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes und der Mutterschutzleistungen für Selbstständige einsetzen.[115]
Bei der CDU/CSU, BSW und AfD finden sich Aussagen zur Familienpolitik, aber keine Aussagen zum Mutterschutz in den Wahlprogrammen.
2.3 Gleichstellung für Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht
Auch das Abstammungsrecht bleibt dringend reformbedürftig.[116] Es muss für Zwei-Mütter-Familien endlich ermöglicht werden, dass bei Geburt des gemeinsamen Kindes in eine Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft hinein, von Anfang an beide Mütter als rechtliche Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Das bislang bestehende Adoptionserfordernis diskriminiert Kinder und Eltern und birgt nicht nur aufgrund der Verfahrensdauer Gefahren für das Kindeswohl.
Der djb hat zuletzt zu den vom BMJ veröffentlichten Eckpunkten einer Reform im Abstammungsrecht eine ausführliche Stellungnahme[117] veröffentlicht.
Die SPD will dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden.[118]
Die CDU/CSU will unterschiedliche Lebensentwürfe respektieren: „Verantwortung und Vielfalt gehören für uns zusammen. Nicht nur in klassischen Familien, sondern auch in Patchwork- und Trennungsfamilien sowie bei Alleinerziehenden und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“[119] Konkretere Regelungsvorschläge finden sich nicht im Programm. Die CDU/CSU ergänzt jedoch, dass die „Rechte des biologischen Vaters [...] nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden [dürfen]“[120].
Bündnis 90/Die Grünen schreiben zum Abstammungsrecht: „Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern.”[121]
Im Programm der FDP finden sich etwas umfassendere Ausführungen unter dem Stichwort „Ein modernes Familienrecht“: „Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. Ein modernes Familienrecht soll den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern“.[122]
Die Linke erwähnt den Themenkomplex zweimal nahezu wortgleich: „Regenbogenfamilien müssen [mit anderen Familienformen] gleichgestellt werden. Das Abstammungsrecht muss reformiert werden, denn es diskriminiert queere Familien.“[123]
Das BSW sowie die AfD äußern sich in ihren Programmen nicht zum Abstammungsrecht oder der Lebenssituation von Regenbogenfamilien.
Die AfD sieht Familien aber „heute massiven Belastungen ausgesetzt“: „Durch Trans-Gender-Hype, Frühsexualisierung und ein als Kinderrechte-Aufklärung getarntes Ausspielen der Jugendlichen und Kinder gegen ihre Eltern wird der Zusammenhalt in den Familien gefährdet.“[124]
2.4 Sexkaufverbot
Der djb lehnt die Einführung eines Sexkaufverbots ab. Die pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells greift schwerwiegend in die Grundrechte von Sexarbeiter*innen ein, soweit es auch selbstbestimmte sexuelle Dienstleistungen umfasst. Es ist demgegenüber empirisch nicht sicher belegt, dass ein Sexkaufverbot die erheblichen Risiken von Prostitution, wie Ausbeutung oder Gewalt, verringern würde. Vielmehr geht die Verdrängung der Prostitution in weniger sichtbare Bereiche mit einem erhöhten Gesundheits- und Gewaltrisiko für Sexarbeiter*innen einher.
Die CDU/CSU will sich zum besseren Schutz von Prostituierten am sogenannten Nordischen Modell („Dreisäulenmodell“[125]) zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel orientieren.
Bündnis 90/Die Grünen wollen die Rechte und die Gesundheitsversorgung von Sexarbeiter*innen menschenrechtsbasiert stärken: „Denn so wie die Zustände zurzeit sind, können sie nicht bleiben. Gezielte Unterstützung, insbesondere für Prostituierte in prekären Situationen muss auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg aus der Prostitution, verstärkt werden. Prostitutionsstätten müssen strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden, um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit der Betroffenen sicherzustellen. Sobald die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorliegen, sollen Bund, Länder und Kommunen sowie Betroffene und Expert*innen auf dieser Grundlage gemeinsam ergebnisoffen beraten, welche Änderungen am Gesetz notwendig sind, um die Situation in der Prostitution zu verbessern, ohne die Prostituierten zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren.“[126]
Die Wahlprogramme von SPD, Die Linke, BSW, FDP und AfD enthalten dazu keine Forderungen.
3. Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich
3.1 Beseitigung negativer Erwerbsanreize
Das deutsche Sozial- und Steuerrecht enthält nach wie vor zahlreiche Regelungen, die Frauen den Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung erschweren und ihre eigenständige finanzielle Absicherung im Lebensverlauf behindern. Insbesondere das Ehegattensplitting, die Lohnsteuerklasse V, die unzureichende Absetzbarkeit erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten, die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen sowie die steuerliche Privilegierung geringfügiger Beschäftigung setzen Fehlanreize, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen beeinträchtigen. Diese Regelungen stehen seit vielen Jahren in der Kritik von Frauen- und Familienverbänden und werden auch von der EU beanstandet, da sie insbesondere Zweit- und Geringverdienende durch eine im europäischen Vergleich hohe Abgabenbelastung erheblich benachteiligen. Trotz der Absicht, die Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen, wurde diese Reform in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt. Der djb fordert daher erneut tiefgreifende Reformen, um strukturelle Erwerbshürden abzubauen und eine geschlechtergerechte Besteuerung zu gewährleisten. Ein zentraler Reformschritt ist die Neugestaltung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die beitragsfreie Mitversicherung nach § 10 SGB V sollte durch eine befristete beitragsfreie Versicherung aller Eltern ersetzt werden, gefolgt von einer freiwilligen Versicherungsmöglichkeit in der GKV. Eine Beitragsfreiheit für einen Zeitraum von drei Jahren wäre angemessen, da sie sich an den Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie an den Wertungen des Unterhaltsrechts orientiert.
Darüber hinaus setzt sich der djb für die schnellstmögliche Ablösung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein. Gleichzeitig soll eine sozial gerechte steuerliche Berücksichtigung von Kindern erfolgen, die bestehende Ungleichheiten zwischen Eltern, die ausschließlich Kindergeld erhalten, und jenen, die von Kinderfreibeträgen profitieren, abbaut. Hierzu könnte eine Abschmelzung des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes beitragen, der – ähnlich wie das Ehegattensplitting – negative Erwerbsanreize setzt. Als kurzfristige Maßnahme muss die Reform der Steuerklassenkombination III/V unverzüglich umgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die vollständige steuerliche Absetzbarkeit sämtlicher erwerbs- und ausbildungsbedingter Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Um eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, sollte sich die Absetzbarkeit für Eltern, die beide erwerbstätig sind, verdoppeln oder auf sie beschränkt werden. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass sich diese steuerliche Absetzbarkeit für Eltern mit geringem Einkommen kaum auswirkt. Daher fordert der djb ergänzend eine Steuergutschrift – ähnlich wie beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende –, um einkommensschwächere Familien gezielt zu entlasten. Auch Alleinerziehende müssen steuerlich wirksam entlastet werden. Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist aktuell zu restriktiv gefasst. So besteht beispielsweise kein Anspruch, wenn eine Wohngemeinschaft notwendig ist, weil das Einkommen für eine eigene Wohnung nicht ausreicht, oder wenn ein erwachsenes Kind ohne Kindergeldanspruch weiterhin im Haushalt lebt. Dies widerspricht dem eigentlichen Zweck der Regelung, nämlich die besondere Belastung von Alleinerziehenden angemessen zu berücksichtigen. Der djb fordert die Politik auf, die bestehenden Fehlanreize schnellstmöglich zu beseitigen und eine steuer- und sozialrechtliche Rahmenordnung zu schaffen, die echte Chancengleichheit gewährleistet.
Die SPD erwähnt nicht konkret das Ehegattensplitting. Sie möchte, dassFrauen besser vor Altersarmut geschützt werden. Sie will die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rente stärken und eine faire Absicherung für alle Lebensphasen schaffen.[127]
Die CDU/CSU plant, das Ehegattensplitting zu erhalten: „Ehepartner, die unterschiedlich verdienen, dürfen nicht benachteiligt werden. Deshalb halten wir am Ehegattensplitting fest und wollen Kinder künftig stärker berücksichtigen.“[128]
Bündnis 90/Die Grünen finden, dass das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form ein Erwerbshindernis für Frauen darstellt. Deshalb wollen sie es grundlegend geschlechtergerecht reformieren, indem sie für Neuehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Für bestehende Ehen soll sich nichts ändern.[129]
Die FDP erwähnt das Ehegattensplitting nicht. Sie möchte zur Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen, dass Paare bei Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Care-Arbeit standardisiert die Möglichkeit des Rentenpunkte-Splittings wahrnehmen.[130]
Die AfD möchte eine Ausweitung des Ehegattensplittings. Das steuerliche „Familiensplitting“ und einer Anhebung des Kinderfreibetrages soll insbesondere Familien mit mittlerem Einkommen entlasten.[131]
Die Linke will das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen, wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll.[132]
Das BSW erwähnt das Ehegattensplitting nicht und auch ansonsten keine steuerlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen.
3.2 Stärkung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz
Damit Eltern erwerbstätig sein und den Bedarf der Familie decken können, sind zudem ausreichende Kita-, Kindergarten- und Hortplätze als soziale Infrastrukturen erforderlich. Studien zeigen, dass ein unzuverlässiges Angebot der Kinderbetreuung Frauen nicht nur abhält, ihre Erwerbsarbeitszeit auszubauen, sondern sogar zur Reduzierung der Arbeitszeit führen kann.
Der djb fordert daher, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten. Das Angebot muss sich an gewöhnlichen Arbeits- und Ausbildungszeiten orientieren. Folglich sind auch Rand-, Wochenend- sowie Schichtzeiten verlässlich abzudecken.
3.3 Zugang zu Sozialleistungen für Care-Verantwortliche erleichtern
Das Leistungssystem des Sozialstaates bildet eine wichtige Grundlage für sozialen Frieden und Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Jede Person durchläuft im Laufe des Lebens Phasen, in denen sie auf die Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen ist. Gleichzeitig kommen die meisten Menschen in ihrem Leben auch in Situationen, in denen sie selbst für die Versorgung anderer Verantwortung tragen. Das Sozialleistungssystem soll sicherstellen, dass Menschen in jeder Lebensphase in Würde leben können und sozial abgesichert sind.
Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Sozialsystem ist, dass die Berechtigten tatsächlichen Zugang zu den Ihnen zustehenden Leistungen haben.
3.3.1 Zugang durch Beratung
Ob und in welcher Höhe bspw. Ansprüche nach dem SGB II, XII oder Kinderzuschlag und Wohngeld, nur Wohngeld, nur Kinderzuschlag bestehen, lässt sich oft nur sehr zeitaufwändig klären. Auch Behörden sind in diesem Mit- und Nebeneinander der Leistungen überfordert. Die Klärung liegt somit in der Verantwortung der leistungsberechtigten Personen (und der sie ggf. beratenden unabhängigen Beratungsstellen von Arbeitsloseninitiativen oder Sozialverbänden.) Häufig verzichten Berechtigte mangels hinreichender Information, Beratung und Unterstützung auf ihnen zustehende Leistungen. Gerade Alleinerziehenden, die Care- und Erwerbsverantwortung tragen, haben für diesen langwierigen Klärungsprozess nicht genügend (zeitliche) Ressourcen.
Der gesetzlich verankerte Beratungsanspruch nach § 14 SGB I läuft hier weitgehend leer. Das System ist zu komplex und die Behörden verfügen nicht über genügend Personal und Ausstattung. Auch wenn es ein begrüßenswerter Ansatz ist, die Klärung von Ansprüchen, die in einem zu komplexen System für Bürger*innen undurchschaubar geworden sind, wieder in staatliche Verantwortung zu geben, braucht es auch Angebote und Strukturen, die Bürger*innen eine eigene informierte Entscheidung ermöglichen und die (automatisierten) Verwaltungsvorgänge kontrollierbar.
Der djb spricht sich für die adressatengerechte Ausgestaltung der Beratungsstruktur aus, sodass neben den dringend erforderlichen verbesserten Portalen und Digitalisierungsprozessen auch durch die persönliche Beratung vor Ort der Zugang zu Sozialleistungen sichergestellt wird. Wichtig ist zudem die sozialräumliche Koordinierung der Angebote, nicht nur der monetären Leistungen, sondern auch der Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe, der Kommunen etc. Zudem fordert der djb die Stärkung der freien, nicht staatlichen Beratungsstrukturen.
3.3.2 Zugang durch Ausbau von Schnittstellen und Rechtsvereinfachung
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich ein komplexes System herausgebildet, das in der Theorie nahezu alle Lebenslagen abdecken und unterschiedlichste Bedarfe erfassen soll. Es zeigt sich aber, dass viele Leistungen in der Praxis nur in einem geringen Umfang abgerufen werden. Den Leistungsbeziehenden von Bürgergeld wird der Ausstieg bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Umstieg auf Familienleistungen und Wohngeld durch fehlende Nahtlosigkeit und Schnittstellenprobleme erschwert. Gerade Personen, die Sorgearbeit leisten, müssen sich nach der aktuellen Rechtslage mit zu vielen verschiedenen Leistungsträgern auseinandersetzen. In Lebenslagen, die ohnehin belastend sein können, bedarf es eines Sozialstaates, der das Leben leichter macht, anstatt eine zusätzliche Bürde darzustellen.
Der djb fordert, die bestehenden Leistungen aufeinander abzustimmen und Schnittstellenproblematiken zu lösen und zudem langfristig das System zu vereinfachen und Leistungen zu bündeln.
Die SPD will erreichen, dass Familien – insbesondere auch Alleinerziehende – mit eigenem niedrigem Lohneinkommen mit einer Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind. Mit einer zentralen Ansprechstelle soll zudem die Zugänglichkeit dieser Leistungen weiter verbessert und die (digitale) Beantragung weiter erleichtert werden. Wo möglich sollen Leistungen automatisch beantragt und ausgezahlt werden.[133]
Die CDU/CSU will ein digitales Bürgerkonto einführen, damit alle Unterlagen in digitaler Akte sind[134]und ein digitales Portal für alle Familienleistungen schaffen.[135]
Bündnis 90/Die Grünen wollen gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine plattformunabhängige Deutschland-App auf Open-Source-Basis einführen. Darin sollen schrittweise alle staatlichen Verwaltungsangebote und Leistungen sicher, unkompliziert, barrierefrei und anwendungsfreundlich zur Verfügung stehen.[136] Sie nennen jedoch keinen konkreten Bezug zu Familienleistungen.
Die FDP will Familienleistungen entbürokratisieren, digitalisieren und automatisieren, z. B. durch eine KI-basierte Beantragung und einem Kinderchancenportal.[137]Sie will auch, das bürokratische Wirrwarr der verschiedenen Sozialleistungen reduzieren, indem sie die steuerfinanzierten Sozialleistungen – wie das Bürgergeld und das Wohngeld – in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen.[138]
Die AfD will auf „Deregulierung, Bürokratieabbau, Selbstverwaltung und auf Eigenverantwortung“ im Gesundheitswesen setzen.[139]
Die Linke will kommunale Versorgungszentren mit kurzen Wegen und einer gemeinsamen Verwaltung, da diese „einen entscheidenden Beitrag zur Entbürokratisierung leisten würden und dafür sorgen würden, dass die Ärzt*innen mehr Zeit für die Patient*innen haben“.[140]
Das Wahlprogramm vom BSW enthält dazu keine Forderungen.
3.4 Geschlechtergerechte Existenzsicherung
3.4.1 Care in der Existenzsicherung adäquat abbilden
Frauen und andere Personen, die Care-Arbeit leisten, sind überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen und daher statistisch häufiger im Bürgergeldbezug. Entsprechend gilt das auch für Kinder, insbesondere von Alleinerziehenden. Jede Kürzung des Existenznotwendigen im Wege erweiterter Sanktionen erfasst auch die im Haushalt versorgten Kinder der Leistungsberechtigten. Die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und der damit verbundene Vorrang der unmittelbaren Erwerbstätigkeit vor einer auf langfristige Integration ausgerichteten Aus- und Weiterbildung hätte insbesondere Auswirkungen auf den beruflichen Wiedereinstieg nach mehrjähriger Care-Arbeit. Die Regelsätze für Kinder sind zu niedrig. So werden im Statistikmodell einzelne Ausgaben als nicht existenzsicherungsrelevant herausgerechnet. Zu niedrige Regelbedarfe und knapp bemessene Wohnbedarfe führen auch zu unzureichenden Ansprüchen in anderen Bereichen, etwa im Unterhalt (insbesondere beim Mindestunterhalt) und im Unterhaltsvorschuss, da die beiden Regelungsbereiche auf das sozialrechtliche Existenzminimum Bezug nehmen. Wird das Bürgergeld für Kinder in getrenntlebenden Familien nach den Aufenthaltstagen aufgeteilt, kann der höheren Bedarf von Kindern in Trennungsfamilien außerdem nicht umfänglich gesichert werden. Wegen der wechselnden Aufenthalte des Kindes entstehen höhere Aufwendungen für Fixkosten bzw. die für Kinder notwendige Infrastruktur in zwei Haushalten. Dieses Konstrukt der temporären Bedarfsgemeinschaft verkennt, dass die Hauptfinanzierungslast in der Regel weiter im Haushalt der alleinerziehenden Mutter liegt.
Der djb fordert, Care-Arbeit im Bürgergeld adäquat abzubilden, anstatt undifferenzierte Verschärfungen einzuführen und existenzsichernde Leistungen für Kinder entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts realitätsgerecht zu bestimmen, den kinderspezifischen Bedarfen gerecht zu werden und eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu ermöglichen. Zudem fordert der djb die Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft bei Trennungsfamilien und die Einführung eines pauschalen Umgangsmehrbedarfs.
Die SPD findet, dass sie mit der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags bereits eine bessere Unterstützung von Familien erreicht und mit dem Startchancenprogramm an Schulen einen bildungspolitischen Meilenstein zum Ausgleich von Benachteiligungen geschaffen hat. Im nächsten Schritt will sie erreichen, dass Familien – insbesondere auch Alleinerziehende – mit eigenem niedrigem Lohneinkommen mit einer Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind. Der schrittweise Ausbau des Startchancenprogramms an Schulen, gute Ganztagsangebote für Schulkinder, ein gesundes und kostenloses Mittagessen in allen Kitas und Schulen sowie Mobilität für Kinder und Jugendliche sind für sie weitere wichtige Schritte im Sinne unserer Kindergrundsicherung.[141]Das Bürgergeld ist für die SPD eine steuerfinanzierte Grundsicherung und kein bedingungsloses Grundeinkommen. Deswegen wollen sie am Prinzip der Mitwirkung festhalten.[142]
Die CDU/CSU will das Bürgergeld in der jetzigen Form abschaffen und es durch eine Neue Grundsicherung ersetzen. Den Vermittlungsvorrang will die Union wieder einführen. Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann müsse die Grundsicherung komplett gestrichen werden.[143]
Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass, wenn ein Kind in einer Trennungsfamilie bei beiden Elternteilen aufwächst, der sogenannte Umgangsmehrbedarf im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigt wird.[144] Zum Bürgergeld sagen Bündnis 90/Die Grünen: „Das Bürgergeld soll vor Armut schützen, indem es ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet und die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. (…) Statt arbeitslose und arbeitende Menschen gegeneinander auszuspielen, unterstützen wir die Menschen, fördern gesellschaftliche Teilhabe und sorgen gleichzeitig für gute und auskömmliche Arbeit.“[145]
Die FDP möchte das Bürgergeld grundlegend reformieren. Sie will eine Reform der Grundsicherung, weg von einem alimentierenden Bürgergeld hin zu mehr Aktivierung, wobei Arbeit den Unterschied macht. Ihr oberstes Ziel lautet: „Arbeit statt Bürgergeld. Dies ist nicht nur als Perspektive für die Menschen in einer Notlage wichtig, sondern es ist auch eine Frage der Fairness gegenüber dem arbeitenden Steuerzahler. Hierzu wollen wir erwerbsfähige Arbeitslose zu einer aktiven Bringschuld und Eigeninitiative inklusive Beweislast verpflichten. Sie müssen sich darum bemühen, die eigene Hilfsbedürftigkeit durch Arbeit und Qualifizierung zu überwinden. Das Jobcenter unterstützt dabei so stark wie möglich und prüft, ob ausreichende Aktivitäten unternommen werden und werden können. Bei fehlender Initiative sollen die Sozialleistungen Stück für Stück reduziert werden. Dazu will die FDP die Sanktionen wirksamer gestalten.“[146]
Die AfD willdurch ihr Konzept „Aktivierende Grundsicherung“ hunderttausende arbeitsfähige Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt zurückbringen.[147]
Die Linke will das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Sie findet, Familien mit Kindern brauchen Leistungen wie Wohngeld und Kindergeld, weil es heute keinen „Familienlohn“ mehr gibt, der nach Familienstand unterscheidet.[148] Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, will die Linke eine eigenständige Kindergrundsicherung einführen, von der alle Kinder und Jugendlichen profitieren. Sie bündelt vier soziale Leistungen: „1. Kindergeld für alle Kinder in Höhe von 350 Euro monatlich (unabhängig vom Einkommen der Eltern). Das Kindergeld darf nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden 2. Kinderzuschlag für Kinder, die in Armut leben (altersgestaffelt bis zu maximal 379 Euro monatlich 3. Tatsächliche Unterkunftskosten (anteilig) und 4. Einmalige und besondere Bedarfe (z. B. Klassenfahr Umzugskosten o. Ä.).“[149]
Das BSW will das Bürgergeld durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen. Das BSW findet, dass langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung: „Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.“ Den Missbrauch von Sozialleistungen, heute etwa Bürgergeldbezug bei gleichzeitiger Schwarzarbeit, will das BSW unterbinden – insbesondere durch mehr Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzt das BSW zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, umPerspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, soll mit Konsequenzen rechnen.[150]
3.4.2 Umgestaltung der Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft
Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft benachteiligt strukturell Frauen. Die nur schwer widerlegbare Vermutung des gegenseitigen Einstandswillens führt bei nicht verheirateten Paaren dazu, dass den hilfebedürftigen Frauen ohne entsprechenden Unterhaltsanspruch unter Verweis auf das Einkommen und Vermögen der Partner*innen der Zugang zu existenzsichernden Leistungen verwehrt wird. Bilden Alleinerziehende, und damit ganz überwiegend Frauen, mit neuen Partner*innen eine Bedarfsgemeinschaft, erstreckt sich der nicht von einem Unterhaltsanspruch flankierte, vermutete Einstandswille auch auf den Bedarf der (eventuell schon volljährigen) Kinder. In der Bedarfsgemeinschaft kommt somit eine überkommene Vorstellung der Versorgerpartner*innenschaft zum Ausdruck, die der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen entgegensteht.
Der djb fordert daher, eine realistischere Neufassung der Vermutungsregelungen über den Einstandswillen in nicht verheirateten Paarbedarfsgemeinschaften, eine vertikale Berechnungsmethode, wie sie vor 2005 praktiziert wurde: Nach der Ermittlung des individuellen Bedarfs des erwerbstätigen Partners bzw. der Partnerin sollte nur das überschießende Einkommen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorrangig auf den Bedarf der gemeinsamen Kinder, nachrangig auf den Bedarf der hilfsbedürftigen Frau verteilt werden und eine Berechnungsmethode, die durch gestaffelte Freibetragsregelungen auch neue Partnerschaften möglich macht.
3.4.3 Kindergeld in voller Höhe für Kinder erhalten
Insgesamt sollten Leistungen für Kinder bzw. die Berücksichtigung des Kindergeldes auch im SGB II und SGB XII so gefasst werden, dass bei Kindergelderhöhungen immer sichergestellt ist, dass diese nicht zur Absenkung der bereits festgelegten Zahlbeträge führen. Es sollte also wie beim Kinderzuschlag keine Kürzungen im SGB II/XII-Bezug wegen einer Kindergelderhöhung geben. Im SGB II und im SGB XII sollte der Kindergeldübertrag abgeschafft werden. Bisher wird das Kindergeld, wenn und soweit es für die Deckung des Bedarfs des jeweiligen Kindes nicht benötigt wird, für den Bedarf der Eltern herangezogen. Der djb fordert, Schnittstellenproblematiken zwischen SGB II/XII und Kindergeldleistungen zu beheben.
3.4.4 Existenzsicherung für geflüchtete Familien
Die Existenzsicherung von Geflüchteten während des Asylverfahrens und solange sie nur über eine Duldung verfügen, erfolgt in den ersten drei Jahren nicht nach den Regelsystemen SGB II/SGB XII, sondern nach dem AsylbLG. Sie erhalten eine herabgesetzte Absicherung, eine Zuweisung zu Sammelunterkünften und zumindest in den Landesaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen statt Geldzahlungen. Familien und alleinerziehende Frauen sind von dieser Reduzierung des Existenzminimums besonders betroffen, weil sie die Fürsorge für ihre Kinder übernehmen und versuchen müssen, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, die sich nicht an das Regime einer Massenversorgung anpassen lassen. Die Anforderungen an alle Geflüchtete, besonders aber an die Mütter, steigen noch weitere durch eine Absenkung der Leistung zum 1.1.2025. Besonders erschwert wird die Versorgung durch die Einführung der Bezahlkarte, die das verfügbare Bargeld in der Regel auf 50 € pro Person/Monat bzw. einen noch geringeren Betrag für Kinder begrenzt. Insbesondere Familien sind bei den reduzierten Leistungen auf ein kreatives Versorgungskonzept unter Rückgriff auf Gebrauchtwaren, Märkte und Privatgeschäfte angewiesen. An Schulen und Kitas wird Bargeld für verschiedene Zwecke eingesammelt, Jugendliche können nur mit Taschengeld am sozialen Leben teilhaben.
Geflüchtete, die bereits in einem anderen Schengen-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder für deren Verfahren ein anderer Mitgliedstaat nach der Dublin-III-VO zuständig ist, erhalten nach der Änderung des § 1 Abs. 4 AsylbLG keine Leistungen mehr, auch wenn die Asylentscheidung noch gerichtlich überprüft wird. Dadurch werden auch Frauen und Familien mit Kindern von Obdachlosigkeit und fehlender Grundversorgung bedroht. Die angebotene Notversorgung endet in der Regel nach zwei Wochen und ermöglicht nicht einmal Leistungen, die zum Erhalt der Gesundheit unabweisbar sind (§ 1 Abs. 4 Satz 2-6 AsylbLG).
Der djb fordert daher, Leistungen für Asylsuchende und Geduldete in Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums und keine Einführung bzw. Abschaffung von Bezahlkarten, um zumindest das „Taschengeld“ als Bargeld zur Verfügung zu stellen. Außerdem: Existenzsichernde Leistungen auch für Personen, die sich während eines Dublin-Verfahrens oder nach der Anerkennung in einem anderen Schengen Staat in Deutschland aufhalten.
3.5 Paritätische Care-Verantwortung auch in den Familienleistungen adäquat abbilden
Der djb setzt sich seit Jahren für die Abbildung paritätischer(er) Sorgemodelle sowohl im Existenzsicherungsrecht (s.o.) als auch bei den Familienleistungen ein, ohne Alleinerziehende dabei zu schwächen. Die gemeinsame Erziehung der Kinder bei Trennung bzw. Scheidung durch beide Elternteile darf kein Modell nur für gutverdienende Eltern sein. Hierfür streitet schon die besondere Förderpflicht zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG.
3.5.1 Elterngeld
Die Ausgestaltung des Elterngeldes kommt eine Schlüsselrolle bzgl. der Verteilung von Care-Verantwortung und Erwerbsbeteiligung zwischen Eltern zu. Ein symmetrisches Modell, das Monate für beide Elternteile in gleicher Höhe enthält und durch flexibel aufteilbare Monate ergänzt wird, kann hier weitere Anreize (insbesondere) für Väter setzen, Elternzeit in größerem Umfang zu nehmen. Förderlich sind zudem Anreize zur parallelen Inanspruchnahme insbesondere in den ersten Monaten nach der Geburt.
Zudem ist der Höchstbetrag der Leistung anzuheben, um auch dem mehrverdienenden Elternteil eine längere Inanspruchnahme zu erleichtern. Das Basiselterngeld muss erhöht werden, da der Mindestbetrag trotz Inflation und gestiegenen Löhnen nicht angepasst wurde. Der Mindestbetrag sollte außerdem nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden, da sonst das Armutsrisiko von Alleinerziehenden verkannt wird.
Der djb tritt folglich ein für die Ausweitung der Bezugsdauer des Elterngeldes unter Ausweitung der fest zugewiesenen Monate pro Partner*in (symmetrisch) ein und für die adäquate Erhöhung des Mindest- und Höchstbetrages, sowie weiterhin für die Nichtanrechnung des Mindestelterngeldes im Existenzsicherungsrecht als Beitrag zur Armutsbekämpfung.
Die SPD sieht das Elterngeld und die Elternzeit als eine Erfolgsgeschichte an: „Während andere hier kürzen wollen, setzen wir auf eine Weiterentwicklung, um noch stärkere Anreize für Väter zu setzen, deren Verhandlungsposition am Arbeitsplatz zu stärken und Familien in der frühen Phase besser zu unterstützen. Jeder Elternteil soll Anspruch auf sechs nicht übertragbare Monate Elterngeld erhalten. Zusätzlich gibt es weitere sechs Monate, die frei auf beide Elternteile verteilt werden können. Damit steigt die Gesamtzahl der Elterngeldmonate von jetzt 14 auf 18 Monate“.[151]
Die CDU/CSU verspricht: „Wir bekennen uns zur Elternzeit und zum Elterngeld. Sie haben sich als familienpolitische Leistung bewährt und entsprechen dem Wunsch vieler Familien, sich Aufgaben zu teilen. Wir verbessern das Elterngeld. Den Partnerschaftsbonus bei gleichzeitiger vollzeitnaher Teilzeit beider Eltern entwickeln wir weiter“[152].
Bündnis 90/Die Grünenwollen das Elterngeld attraktiver gestalten und Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung setzen. Dazu wollen sie den Mindest- und Höchstbetrag, der seit der Einführung des Elterngeldes unverändert ist, auf 400 bzw. 2.400 Euro erhöhen. Sie wollen außerdem Vätern oder Co-Müttern die Möglichkeit geben, sich die ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes mit einer Lohnersatzleistung von der Arbeit freizustellen. So sollen Eltern gemeinsam ins Familienleben starten können.[153]
Dem FDP-Wahlprogramm ist zu entnehmen: „Viele Paare streben heute eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an. Das darf nicht an politischen Entscheidungen scheitern. Auch Eltern müssen selbstbestimmt sein. Das volle Elterngeld (14 Monate) soll voll ausgezahlt werden, wenn beide Partner je mindestens vier Elterngeldmonate in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate können Eltern frei unter sich aufteilen.“[154]
Die Linke will den Mindestbetrag beim Elterngeld auf 420 Euro anheben. Mindest- und Höchstbetrag sollen an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll das Mindest-Elterngeld nicht auf Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzangerechnet werden.[155]
Die Wahlprogramme von der AfD und dem BSW enthalten keine Forderungen zum Elterngeld.
3.5.1 Kinderzuschlag
Auch im Rahmen des Kinderzuschlages bedarf es Regelungen, die geteilte Betreuungsmodelle fördern. Die bisherige Lösung, dass ein Kinderzuschlag an die Kindergeldberechtigung gekoppelt ist und damit nur von einem Elternteil beansprucht werden kann, ist unbefriedigend. Nimmt man die Zielsetzung des Kinderzuschlages ernst, bei geringverdienenden Familien an der Schwelle zum SGB-II Bezug einen Eintritt ins Grundsicherungssystem zu vermeiden, leuchtet es nicht ein, dass diese Option nur einem der paritätisch betreuenden Elternteile offenstehen soll. Im Unterschied hierzu ist es dem Gesetzgeber im Wohngeldgesetz gelungen, verschiedene Betreuungsmodelle inkl. des Wechselmodells abzubilden. Der djb fordert, im Kinderzugschlagrecht auch Regelungen für geteilte Betreuungsmodelle aufzunehmen.
Die SPD will, dass Familien – insbesondere auch Alleinerziehende – mit eigenem niedrigen Lohneinkommen mit einer Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind.[156]
Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass Sozialleistungen einfacher, digitaler, bürgerfreundlicher und transparenter werden. Das soll insbesondere für den bisherigen Kinderzuschlag und die Leistungen der Bildung und Teilhabe gelten. Die Kindergrundsicherung soll schnellstmöglich eingeführt werden: „Mit ihr wollen wir Antragsverfahren weiter verschlanken und stetig automatisieren, damit Kinder und ihre Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten.“[157]
Für die Linke ist der Kinderzuschlag eine von vier sozialen Leistungen der Kindergrundsicherung. Sie will einen Kinderzuschlag für Kinder, die in Armut leben (altersgestaffelt bis zu maximal 379 Euro monatlich).[158]
Die Programme der anderen Parteien enthalten keine Forderungen zum Kinderzuschlag bzw. der Kindergrundsicherung.
3.5.2 Unterhaltsvorschuss
Entsprechendes gilt für den Unterhaltsvorschuss. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die Vorschussleistung Alleinerziehenden zu, solange sie die überwiegende Sorgeverantwortung tragen (40% Grenze). Die Kommission zum 10. Familienbericht hat hier eine entsprechende gesetzliche Klarstellung für geteilte Betreuungen vorgeschlagen.
Der djb spricht sich zudem schon lange aus rechtssystematischen Gründen für eine Rückkehr zu einer nur hälftigen statt voller Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss aus. Die Unterhaltsvorschussleistung soll ausfallenden Kindesunterhalt ersetzen und das Durchsetzungsrisiko auf den Staat verlagern. Würde der andere Elternteil Kindesunterhalt zahlen, dürfte er ebenfalls nur die Hälfte des Kindergeldes anrechnen.
Der djb fordert daher, eine gesetzliche Klarstellung, wonach ein Kind nur „überwiegend bei einem seiner Elternteile“ leben muss, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten, sowie zur hälftigen Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss zurückzukehren.
Bündnis 90/Die Grünen wollen die Steuerlast von Alleinerziehenden durch Steuergutschriften senken und ihnen das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.[159]
Die Linke will den Unterhaltsvorschuss gerechter machen, indem sie u. a. das Kindergeld nicht mehr voll anrechnen und das Bezugsalter bis zum 25. Lebensjahr ausweiten will.[160]
Die anderen Parteien enthalten keine konkreten Forderungen zum Unterhaltsvorschuss.
3.5.3 Familienleistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Mit der sog. Ausländerklausel für Familienleistungen werden Familien mit Kindern aufgrund des Aufenthaltsstatus oder der Aufenthaltsdauer vom Kindergeld, vom Kinderzuschlag, vom Elterngeld und vom Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Der djb tritt dafür ein, die sog. Ausländerklauseln für Familienleistungen abzuschaffen und das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Elterngeld und den Unterhaltsvorschuss allen Familien mit Kindern, die in Deutschland leben, zu gewähren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig von ihrer Migrationsgeschichte.
3.6 Soziale Sicherheit für alle Beschäftigungen
Der djb kritisiert seit langem die Ausnahmeregelungen der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungen. Beunruhigend sind die Forderungen aus der Politik nach weitergehenden Liberalisierungen der sozialen Sicherheit. Wenn etwa die Arbeitslosenversicherung zur Disposition der einzelnen Beschäftigten gestellt werden soll, werden Frauen überproportional vom Verlust der Absicherung bei Arbeitslosigkeit betroffen sein. Frauen, insbesondere Mütter, erzielen in Familien überwiegend das geringere Einkommen und werden zugunsten eines sofort verfügbaren Einkommens auf die Absicherung bei Arbeitslosigkeit verzichten.
Der djb fordert daher eine Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigungen vom ersten Euro an und keine individuelle Verfügung der Beschäftigten über die Sozialversicherungen sowie die Entlastung unterer Einkommensgruppen durch die Einführung einer ergänzenden Steuergutschrift für Sozialversicherungsbeiträge, die als Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden können.
3.7 Gewährleistung einer adäquaten Alterssicherung
3.7.1 Gesetzliche Rente ist eine öffentliche Aufgabe
Die Gewährleistung einer adäquaten Alterssicherung muss zuvörderst eine öffentliche Aufgabe bleiben. Sie beruht auf der gesetzlichen Rente. Gesetzgeberisches Handeln, das auf eine weitere Vertiefung der Unterscheidung der Alterssicherung in öffentlich und privat gerichtet ist, lehnt der djb ab. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf betriebliche und private Vorsorgearten besteht das Risiko, dass Frauen schlechter gestellt werden. Diese Vorsorgeformen wirken vor allem zugunsten von hohen Einkommensgruppen und berücksichtigen Sorgearbeit und dadurch bedingte Verluste von Einkommen aus Erwerbsarbeit weniger oder gar nicht. Der djb lehnt eine weitere Verlagerung der Alterssicherung auf betriebliche und private Vorsorgearten ab.
Die SPD sieht die gesetzliche Rentenversicherung als erste starke Säule der Alterssicherung an und findet daher, dass sie bleiben muss. Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente müsse deshalb stabilisiert werden. Für die Lebensstandardsicherung soll aber auch die zweite, betriebliche Säule und die dritte, private Säule stärker gefördert werden, damit insbesondere Geringverdiener überhaupt die Chance bekommen, vorzusorgen. Sie wollen dafür sorgen, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert wird. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze lehnt sie ab.[161]
Laut CDU/CSU soll die Alterssicherung stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei will die Union insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.[162]
Bündnis 90/Die Grünen wollen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Sie stellen klar: „Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.“[163]
FDP: „Wir Freie Demokraten stehen für einen wirklich flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Teilrenten sind unkompliziert möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht weiter eine starke Unterstützung. Daneben wollen wir die Gesetzliche Aktienrente. Wir wollen, dass ebenfalls wie in Schweden ein kleiner Teil der Rentenbeiträge in einem unabhängig verwalteten Fonds angelegt wird, sodass wir besser gegen das Risiko einer alternden Bevölkerung geschützt sind, die Rentenbeiträge finanzierbar bleiben und die Menschen stärker von den Chancen einer kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren.“[164]
Die AfD strebt eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen „finanziell gesicherten Lebensabend“ erarbeiten können. Dazu gehöre vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Ihr ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liege als das deutsche.[165] Sie will der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen. Dazu will sie u.a. Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.[166] Die AfD will eine Willkommensprämie von 20.000 € für neugeborene Babys einführen, sofern bereits Rentenbeiträge in derselben Höhe eingezahlt worden sind, andernfalls eine Gutschrift auf zukünftige Rentenbeiträge in dieser Höhe; die Prämie soll aus Steuermitteln finanziert werden und nicht die Rente reduzieren.[167]
Die Linke: „Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss“[168].
BSW: „Bei Abwesenheit anderer Einkommen sollte die gesetzliche Rente bis 2000 Euro im Monat von der Steuer befreit werden.“[169] „Wir fordern eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Wir plädieren ähnlich wie bei unseren Nachbarländern für ein Stufenmodell: Nach 30 Versicherungsjahren liegt die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro.“[170] „Wir wollen die umlagefinanzierte Rente stärken und Schluss machen mit der Förderung privater Vorsorgemodelle, die sich Geringverdiener ohnehin nicht leisten können. Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel wie den Riester-Faktor wollen wir streichen. Sie wurden nur deshalb eingeführt, um die Renten zu kürzen und die Menschen in Privatvorsorgeverträge zu locken.“[171]
3.7.2 Erweiterung des Versichertenkreises und Anpassung der Bemessungsgrenze
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte erweitert werden. Einzubeziehen sind von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte und selbständig Tätige einschließlich Personen in Minijobs ohne Befreiungsmöglichkeit sowie versicherungsfreie Personen. Der djb fordert die Versicherungspflicht auszuweiten und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend anzupassen.
CDU/CSU: „Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.“[172]
SPD: „Wir wollen mehr Erwerbstätige in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen. Wir wollen alle Selbstständigen absichern, die oft ein hohes Schutzbedürfnis haben“[173].
Bündnis 90/Die Grünen: „Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.“[174]
FDP: „Wir Freie Demokraten wollen ausschließen, dass die Sozialabgaben über das Niveau von 40 Prozent immer weiter steigen. Dafür müssen künftige Bundesregierungen zu konkreten Maßnahmen verpflichtet werden. Um die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen, braucht es deutlich mehr kapitalgedeckte Elemente in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Damit sorgen wir für tragfähige soziale Sicherungssysteme bei fairer Lastenverteilung zwischen den Generationen“[175].
AfD: „Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen […].“[176]
Die Linke: „Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen.“ „Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 aufwerten, damit sich Renten und Ost- und Westdeutschland angleichen“[177].
BSW: „Wie in Österreich sollten auch bei uns alle Erwerbstätigen, auch alle Bundestagsabgeordneten und Bundesminister, verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen. Das verbreitert die Einnahmenbasis und schafft Hemmungen in der Politik, das Rentenniveau zu senken, wenn die Entscheider selbst betroffen sind.“[178]
3.7.3 Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge
Der djb fordert, dass die betriebliche und private Altersvorsorge jeweils solidarische Elemente wie Kindererziehungs- und Pflegezeiten adäquat berücksichtigt.
SPD: „Wir wollen eine attraktive betriebliche Altersvorsorge stärker fördern, die im Rahmen von Tarifverträgen ausgestaltet werden kann. Angebote ohne Beitragsgarantie, aber mit höherer Renditeerwartung wollen wir stärker verbreitern. Hierzu werden wir insbesondere die steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener ausbauen. Eine ergänzende private Altersvorsorge kann einen Beitrag dazu leisten, den Lebensstandard im Alter zu halten. Staatliche Förderung für private Altersvorsorge wollen wir nur für solche neuen Altersvorsorgeprodukte zulassen, deren Kosten transparent und gedeckelt sind. Die staatliche Förderung soll differenziert ausgestaltet und auf kleine und mittlere Einkommensbezieher konzentriert werden, die sich sonst gar keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten können“[179].
Die CDU/CSU will, dass die Alterssicherung stabil auf mehreren Säulen beruht, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei will die Union insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.[180]
Bündnis 90/Die Grünen: „Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren.“[181]
FDP: „Auch in der betrieblichen Altersvorsorge müssen höhere Aktienanteile ermöglicht werden. Wir wollen die reine Beitragszusage allen Betrieben ermöglichen, vor allem Kleinstbetrieben, die bisher vor Haftungsrisiken zurückschrecken. Wir werden die offene Frage zur Garantieerfordernis und Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) klarstellen. Auch eine Doppelbesteuerung von Renten wollen wir vermeiden.“[182]
Die Linke: „Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen u.ä. Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente zu überführen können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgeber*innen finanziert sein müssen“.[183]
Das BSW will die umlagefinanzierte Rente stärken und Schluss machen mit der Förderung privater Vorsorgemodelle, die sich Geringverdiener ohnehin nicht leisten können. Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel wie den Riester-Faktor wollen wir streichen. Sie seien nur deshalb eingeführt worden, um die Renten zu kürzen und die Menschen in Privatvorsorgeverträge zu locken.[184]
3.7.4 Steuerliche Förderung privater Altersvorsorge nicht um jeden Preis
Insbesondere private Altersvorsorge darf nur dann steuerlich gefördert werden, wenn durch diese eine Lebensstandardsicherung im Alter garantiert erreicht wird. Der djb lehnt die steuerliche Förderung eines Altersvorsorgedepotvertrags ab. weil dieser eine Mindestkapitalsicherung und eine Rendite nicht garantiert. Es ist nicht Aufgabe von Steuerzahler*innen, den Markt für private Anlageprodukte „um jeden Preis“ zu fördern, wenn am Ende sogar ein Totalverlust der aufgewendeten Mittel möglich ist und dann umso mehr die gesetzliche Rentenversicherung greifen oder sogar das Fürsorgesystem (Sozialhilfe) auffangen muss.
SPD: „Staatliche Förderung für private Altersvorsorge wollen wir nur für solche neuen Altersvorsorgeprodukte zulassen, deren Kosten transparent und gedeckelt sind. Die staatliche Förderung soll differenziert ausgestaltet und auf kleine und mittlere Einkommensbezieher konzentriert werden, die sich sonst gar keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten können.“[185]
CDU/CSU: „Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“[186]
Bündnis 90/ Die Grünen: „Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen.“[187]
FDP: „Eine echte individuelle Aktienrente sorgt sogar wieder für ein steigendes Rentenniveau. Schließlich fordern wir Freie Demokraten die Einführung eines Altersvorsorgedepots für die private Altersvorsorge. Dieses Depot soll steuerlich gefördert sein und den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ermöglichen, auch für alle, die selbstständig sind. Die Kapitalanlage in Fonds und Wertpapiere und Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots sind steuerfrei, solange die Erträge reinvestiert werden.“[188]
AFD: „Die AfD will den Sparerpauschbetrag auf 2.400 Euro erhöhen, um den Menschen in Deutschland, vor allem dem Mittelstand, die Möglichkeit zu geben, ihr Vermögen sicher und steueroptimiert aufzubauen. Mit der Erhöhung des Sparerpauschbetrages schaffen wir eine echte Entlastung, die vor allem diejenigen erreicht, die auch durch kleinere Kapitalerträge einen wirksamen privaten Vermögensaufbau erzielen wollen. Es geht dabei um finanzielle Selbstbestimmung, um die Stärkung der privaten Altersvorsorge und um die Förderung nachhaltiger Investitionen ohne die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen“.[189] „Wir wollen selbstbewusste und kritische Bürger, die ihre demokratischen Rechte kompetent wahrnehmen, und wollen deshalb die Bürger durch staatliche Vorgaben nicht unnötig einschränken. Diese Ziele wollen wir verwirklichen durch […] erweiterte steuerliche Absetzbarkeit für die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge, […]“.[190]
Die Linke: „Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen u.ä. Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente zu überführen können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgeber*innen finanziert sein müssen“.[191]
BSW: „Keine Spekulation mit der Rente am Aktienmarkt.“[192]
3.7.5 Evaluation zu Genderpension-Gap
Gesetzesvorhaben und gesetzgeberische Maßnahmen sind verstärkt und vorab auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen, insbesondere den Abbau des Gender Pension Gap, zu überprüfen und zu evaluieren.
Der djb mahnt eine Evaluation der Auswirkungen der Verlagerung der Alterssicherung auf zusätzliche Formen der Altersvorsorge in der zweiten und dritten Säule für Frauen inklusive der dafür aufgewendeten staatlichen Mittel. Dies umfasst eine Evaluation des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Hinblick auf den Anstieg von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung in frauendominierten Branchen, kleinen Betrieben und Beschäftigten im unteren Einkommensbereich. Zu evaluieren ist auch, inwieweit Frauen bei der steuerlichen Förderung betrieblicher und privater Altersvorsorge benachteiligt werden. In der Alterssicherungs- und Steuerpolitik ist dann umzusteuern.
3.8 Adäquate und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten sowie den Belangen chronisch kranker und behinderter Menschen Rechnung zu tragen (§ 2a und § 2b SGB V).
3.8.1 Verlässliche Versorgung im Bereich der Geburtshilfe
Die professionelle Unterstützung und Begleitung schwangerer Personen durch Hebammen vor, während und nach der Geburt leistet einen gesamtgesellschaftlich relevanten Beitrag für einen guten Start ins Leben und eine selbstbestimmte Ausübung reproduktiver Rechte.
Um eine qualitative und bedarfsorientierte Versorgung in der klinischen Geburtshilfe sicherzustellen, muss das Ziel weiterhin eine Betreuungsrelation von im Regelfall 1:2 und unter optimalen Bedingungen 1:1 sein. Die Refinanzierung der Personalkosten sollte an diesem Schlüssel ausgerichtet werden. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sieht für den Bereich der Geburtshilfe allerdings weiterhin nur eine Versorgung von 7,5:1 (tagsüber) und 15:1 (nachts) vor, die sowohl von Hebammen als auch vom regulären Pflegepersonal sichergestellt werden kann.
Die Versorgung schwangerer Personen kann nur dauerhaft sichergestellt werden, wenn freiberufliche Hebammen ihren Beruf ausüben können, ohne existentiellen Risiken ausgesetzt zu sein. Haftpflichtversicherungen mit privaten Versicherern, wie sie der Deutsche Hebammenverband (DHV) aushandeln konnte, decken nur eine begrenzte Schadenssumme ab. Um den Beruf für ein gesamtes Erwerbsleben attraktiv zu machen, bedarf es einer langfristigen Lösung. Durch einen staatlichen Haftungsfonds, müssen die sogenannte Überlimitschäden abgesichert werden.
Der djb fordert die Aufnahme einer eigenen Regelung für Hebammen in der PpUGV, die eine Mindestversorgung von 1:2 sicherstellt und die Einrichtung eines staatlichen Haftungsfonds für Geburtsschäden oberhalb der von der Berufshaftpflichtversicherung übernommenen Beträge.
3.8.2 Gesundheitsversorgung bzgl. Transition
Mit Entscheidung vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) stellte das BSG fest, die seit 1987 im Leistungskanon der gesetzlichen Krankenversicherung etablierte Behandlung des mit der Geschlechtsinkongruenz einhergehenden Leidensdrucks, auch Geschlechtsdysphorie genannt (S3-Leitlinie AWMF-RNr. 138/001; ICD 11; Turner/Briken/Nieder, Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit), sei Teil eines „neuen Versorgungskonzepts“ im Sinne des § 135 SGB V. Folge dieser Feststellung ist ein momentaner rechtstechnischer Ausschluss von Gesundheitsleistungen zur Transition aus dem Leistungsspektrum der GKV. Das Scheitern der Ampelregierung führte dazu, dass ein bereits auf Ausschussebene diskutierter und fertiggestellter Gesetzentwurf nicht mehr in den Bundestag eingebracht wurde. In Anbetracht der mit der gehinderten Transition einhergehenden Belastungen für die Identität und die reproduktive Selbstbestimmung der Betroffenen ist dieser Entwurf dringend vom neuen Gesetzgeber zu verabschieden, um die Versorgung und die nun unterbrochene Versorgungsinfrastruktur von Bürger*innen mit Geschlechtsinkongruenz sicherzustellen. Die Anerkennung der non-Binarität durch das BVerfG (Entsch. vom 10.10.2017, 1 BvR 2019/16) ist insoweit auch im Gesundheitsrecht nachzuvollziehen.
Der djb fordert eine Abfassung eines § 27c SGB V zwecks Klarstellung des unstreitigen Versorgungsanspruchs aller Personen, soweit sie unter/aufgrund von Geschlechtsinkongruenz leiden. Die Richtlinienkompetenz des GBA ist zu befristen, um eine vorrangige Wiederherstellung der seit 19.10.2023 unterbrochenen Versorgung sicherzustellen und eine schnellstmögliche Befassung des GBA mit der Versorgung bei Geschlechtsinkongruenz unabhängig von einer neuen Gesetzgebung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 6a SGB V.
3.8.3 Psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für geflüchtete Frauen
Im Bereich der ambulanten Psychotherapie besteht seit Jahren in vielen Regionen Unterversorgung, trotz ausgewiesener Überversorgung in der Bedarfsplanung. Davon sind vielfach Frauen betroffen, weil sie häufiger psychotherapeutische Hilfe suchen als Männer, sowie geschlechtsinkongruente, an Geschlechtsdysphorie leidende, Patient*innen.
Für geflüchtete Frauen ist die Lage noch dramatischer. Bereits der Schutzbereich von § 2b SGB V ist in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts in Deutschland nicht eröffnet, da sie ausschließlich auf eine Notversorgung und Leistungen, die zum Erhalt der Gesundheit unerlässlich sind (§§ 4, 6 AsylbLG) verwiesen werden. Rund drei Viertel der in Deutschland lebenden Geflüchteten sind einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zufolge nach Gewalterlebnissen traumatisiert. Zu der allgemeinen „strukturellen Mangelsituation“ in der psychotherapeutischen Versorgung kommt nach der Studie hinzu, dass es nicht genügend Psychotherapeut*innen gibt, die für die Behandlung von Trauma-Folgestörungen adäquat ausgebildet sind.
Darüber hinaus fehlt es an niedergelassenen Psychotherapeut*innen, die muttersprachliche Therapien anbieten. Nach der Rechtsprechung des BSG gehört „die Verständigung aller in der GKV-Versicherten mit an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten in ihrer jeweiligen Muttersprache“ nicht zum Leistungsumfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung. Die fehlende Finanzierung ist mitverantwortlich für die massive Unterversorgung von psychisch kranken Asylsuchenden und Geduldeten.
Der djb fordert eine allgemeine Verbesserung der Versorgung im Bereich der Psychotherapie und die Versorgung aller Geflüchteter auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und Sicherstellung der Verständigung durch Förderung der Sprachvielfalt, insbesondere in der Psychotherapie, und einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscher*innen.
Die SPD will Suchtprävention und Prävention psychischer Erkrankungen stärken und niedrigschwellige, auch digitale Beratungsangebote schaffen. Wer eine Psychotherapie braucht, soll schnell einen Platz erhalten – ohne berufliche Nachteile. Einsamkeit soll als gesundheitliches Risiko stärker berücksichtigt werden. Der Zugang zu Gesundheitsangeboten für vulnerable Gruppen soll verbessert, Gesundheitskioske ausgebaut und geschlechter- sowie diversitätssensible Forschung gefördert werden. Gesundheitsfachkräfte sollen entsprechend geschult und die Versorgung bei Endometriose, Geburt und Wechseljahren optimiert werden. Auch die Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche soll gestärkt werden. Frauengesundheit braucht mehr Aufmerksamkeit. Die SPD will Datenlücken schließen und die Versorgung etwa bei Endometriose, Geburt, Verhütung und Wechseljahren verbessern.[193]
Die CDU/CSU fordert, dass Familien wohnortnah die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Ambulante und stationäre Angebote für psychische Erkrankungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch die CDU/CSU will die Gesundheit von Frauen stärker in den Fokus rücken. Geschlechtsspezifische Medizin soll als eigenständiges Aufgabenfeld gestärkt werden, mit gezielten Maßnahmen für eine bessere Gesundheitsbildung, -förderung und -versorgung von Frauen.[194] Die CDU/CSU lehnt einen „leichtfertigen Geschlechtswechsel bei Erwachsenen“ ab. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht beliebig erfolgen, und jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine unabhängige Zweitberatung vorausgehen. Die CDU/CSU spricht sich grundsätzlich gegen operative Eingriffe vor der Volljährigkeit aus.[195]
Bündnis 90/Die Grünen wollen den Gender-Health-Gap schließen und eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung fördern. Geschlechtsspezifische Aspekte sollen stärker in der medizinischen Forschung berücksichtigt werden. [196] In der Geburtshilfe setzt sich die Partei für eine flächendeckende Versorgung, bessere Arbeitsbedingungen für Hebammen und mehr hebammengeleitete Kreißsäle ein. Gewalt in der Geburtshilfe soll durch bessere Ausstattung sowie Aus- und Weiterbildungen bekämpft werden.[197] Der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss für alle verbessert werden. Sprachmittlung soll ins SGB V aufgenommen, Gesundheitskompetenz gestärkt und psychische Krisen schneller behandelt werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Suizidpräventionsgesetz sowie den Ausbau von Therapieplätzen und Krisendiensten, besonders für Kinder und Jugendliche. Die psychiatrische Versorgung soll gemeindenah und menschenrechtsbasiert erfolgen, Zwangsmaßnahmen sollen vermieden werden. Psychosoziale Zentren für Geflüchtete sowie die Versorgung schwer und chronisch Erkrankter sollen gestärkt werden.[198] Bündnis 90/Die Grünen sehen ein geschlechtergerechtes Gesundheitssystem als Voraussetzung für Selbstbestimmung. Forschung, Ausbildung und Praxis müssen Frauengesundheit gezielt berücksichtigen. Hebammenversorgung soll für alle Schwangeren sichergestellt werden. Frauen sollen stärker in Führungspositionen im Gesundheitswesen vertreten sein. Auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden berücksichtigt. Bündnis 90/Die Grünen wollen LSBTIQ*-Rechte schützen und stärken. Der Aktionsplan „Queer leben“ soll verstetigt und durch ein Bundesförderprogramm finanziert werden. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher und sexueller Identität soll in Artikel 3 GG verankert werden. Queere Menschen müssen diskriminierungsfrei medizinische Transitionsmaßnahmen erhalten, queerfeindliche Straftaten sollen besser erfasst und Anlaufstellen ausgebaut werden.[199]
Die FDP will psychische Gesundheit entstigmatisieren und durch digitale, niedrigschwellige Angebote die Lebensqualität Betroffener verbessern. Die psychotherapeutische Versorgung muss ausgebaut, Wartezeiten auf unter vier Wochen verkürzt und das Kostenerstattungsverfahren unbürokratischer gestaltet werden.[200] Die FDP fordert eine bessere gesundheitliche Versorgung für Frauen, da sie häufiger häusliche Gewalt erfahren und in ihrer sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung eingeschränkt werden.[201]Die FDP setzt sich für eine geschlechtsspezifische Versorgung ein und will die Forschung zu Krankheiten wie Endometriose, PCOS, Lipödem, Brustkrebs sowie geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen intensivieren.[202]
Die AfD will die Zweigeschlechtlichkeit wieder als Realität anerkennen und sieht in Weiblichkeit und Männlichkeit mit ihren unterschiedlichen Potenzialen eine positive Ergänzung. Sie lehnt staatliche Förderung von „Trans-Kult“, Frühsexualisierung und Genderideologie in der Erziehung ab und fordert deren Einstellung. Geschlechtsumwandlungen sieht die AfD als medizinischen Eingriff, der nur unter strenger ärztlicher Betreuung und erst ab Volljährigkeit erfolgen darf. Vorab sollen verpflichtende psychologische Beratungsgespräche stattfinden. Die Verwendung von Pubertätsblockern zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung soll verboten werden. [203]
Die Linke fordert eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems, das sich an sozialen und medizinischen Kriterien statt an Profit orientiert. Die Versorgung muss für alle gleich und gut sein – ohne lange Wartezeiten und schlechte Arbeitsbedingungen. Besonders auf dem Land fehlen medizinische Infrastruktur, Geburtshilfe und Notfallversorgung. Die Krankenhausreform der Ampel verschärft diese Probleme, indem sie weiter auf Wettbewerb setzt. [204] Die Partei sieht Gesundheit als soziale Frage: Wer arm ist, wird häufiger krank und stirbt früher. Wohnungslose und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus müssen Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung ist nötig. Der Bund muss die regionale Grundversorgung sichern und sektorenübergreifende Behandlungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand ermöglichen. Die Linke fordert eine umfassende psychische Gesundheitsstrategie. Präventive Maßnahmen müssen in allen Politikbereichen mitgedacht werden („Mental health in all policies“). Psychotherapeutische Angebote, besonders für Kinder und Jugendliche, müssen massiv ausgebaut werden. Therapien müssen unbürokratisch über das Kostenerstattungsverfahren zugänglich sein. Die Bedarfsplanung für Kassensitze soll sich am realen Bedarf orientieren. Ausbildungskosten für Psychotherapeut*innen müssen gedeckelt, ihre Beschäftigung tariflich abgesichert und die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden.[205]
Das BSW lehnt das neue Selbstbestimmungsgesetz ab, da es die Schutzrechte von Frauen aushöhlt. Ein Wechsel der Geschlechtsidentität sollte nur mit ärztlichem Gutachten und diskriminierungsfrei für diejenigen möglich sein, die ihn wirklich benötigen.[206] Das BSW fordert, dass Geburtskliniken und hebammengeführte Kreißsäle wohnortnah verfügbar sind.[207]Das BSW fordert brauche mehr Medizinstudienplätze, mehr Ausbildungsplätze für Psychotherapeut*innen, mehr Pflegepersonal und eine bessere Bezahlung. Es sieht in der aktuellen Gesundheitspolitik einen Widerspruch: „Junge Leute mit einem harten Numerus clausus vom Medizinstudium abzuhalten und dann Ärzte aus ärmeren Ländern anzuwerben, ist eine zynische Politik.“[208]
4. Ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe
4.1 Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Frauen müssen gleichberechtigt an der Erwerbsarbeit teilhaben können. Umfassende, auch gesetzgeberische Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen nach dem Modell der regulierten Selbstregulierung werden in der djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft[209] aufgezeigt und betreffen die Bereiche Personalstruktur, Entgeltgleichheit, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit.
Frauen in Deutschland erhalten nach wie vor im Durchschnitt deutlich weniger Entgelt als Männer – trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Um diese Entgeltlücke zu schließen, muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens 07.06.2026 vollständig und ohne Ausnahmen in deutsches Recht umgesetzt werden. Bis dahin ist keine Zeit zu verlieren – weder für den Gesetzgeber noch für Arbeitgebende oder die Tarifparteien. Unternehmen und der Öffentliche Dienst sind nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet, geschlechtsspezifische Entgeltgefälle in den Entgeltstrukturen zu erkennen und zu beseitigen, um gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit sicherzustellen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden. Der djb fordert die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und hat dazu ein Forderungspapier[210] veröffentlicht.
Darüber hinaus muss die Arbeitszeit 4.0 so gestaltet und verteilt werden, dass sie den Bedarfen weiblicher Beschäftigter gerecht wird und benachteiligende Teilzeitstrukturen endlich überwunden werden. Dazu müssen flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt werden, wie sie der djb schon in seiner Konzeption für ein Wahlarbeitszeitgesetz[211] einfordert.
Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe an der Erwerbsarbeit sind weiter die Verbesserung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen, die Verbesserung des geschlechtsspezifischen Arbeitsschutzes, der Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur gerechten Verteilung von Sorgearbeit, die Abschaffung von falschen Anreizen wie Minijobs oder Ehegattensplittung.
Nach der SPD sollen Frauen gleichermaßen und gleichberechtigt wie Männer am Erwerbsleben und Führungspositionen teilnehmen können. Dafür sollen strukturelle Benachteiligungen verhindert werden.[212] Um dies zu erreichen, wird als „nächster Schritt“ ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft angekündigt. Zudem soll das Führungspositionen-Gesetz weiterentwickelt werden „mit dem Ziel, bis 2030 Parität in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen“.[213] Weiter sollen Arbeitszeitmodelle dahingehend modernisiert und flexibilisiert werden, dass eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben ermöglicht und „Eltern und vor allem berufstätigen Müttern ihr Alltag erleichtern wird“.[214] Es wird das kollektive Element der Arbeitszeitregelungen betont: „Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit ist ein Kernbestandteil der Tarifautonomie. Die Tarifvertragsparteien können in den Branchen besser die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten beurteilen und passgenaue Lösungen finden“.[215] Die Politik solle die Gewerkschaften darin unterstützen. Auch eine verlässliche, verbesserte Betreuungsinfrastruktur, ein verbessertes Elterngeld für mehr Familienzeit, eine voll entlohnte, umlagefinanzierte zweiwöchige „Familienstartzeit“[216], einem jährlichen Familienbudget für „Alltagshelfer“[217] in Form sozialversicherungspflichtiger haushaltsnaher Dienstleistungen und zusätzliche Urlaubstage für sorgearbeitende Eltern zur Entlastung sollen eingeführt werden.[218] Die SPD plädiert dafür, dass eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit und eine partnerschaftliche Organisation des Familienalltags selbstverständlich werden müssen. Dazu soll auch „mehr Zeitsouveränität für alle pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen durch die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld – analog zum Elterngeld – eingeführt werden“.[219] Die SPD fordert zudem „Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“[220], um den Gender Pay Gap zu schließen. Die Steigerung der Tarifbindung könne dazu beitragen, weil „mit Tarifvertrag die Einstufung und Bezahlung oft gerechter“[221] erfolgten. Zudem müssten Mini-Jobs in sozial abgesicherte Jobs überführt werden, um Altersarmut zu verhindern.[222] Die SPD will „die Potenziale der vielen Menschen in unserem Land heben, die bislang an den Rand gedrängt wurden: vor allem junge Leute ohne Berufsabschluss und Frauen in unfreiwilliger Teilzeit und Mini-Jobs“.[223] Dabei wird die Verantwortung der Unternehmen betont.[224] Die SPD will auch die stark zunehmenden psychischen Belastungen bei der Arbeit beim Arbeitsschutz stärker in den Blick nehmen.[225]
Die CDU/CSU betont eine „Agenda der Fleißigen“[226]. Arbeit soll sich lohnen, Mehrarbeit durch steuerfreie Überstundenzuschläge belohnt werden.[227] Eine Modernisierung des Arbeitsrechts soll mehr Flexibilität ermöglichen, u. a. durch eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Mobile Arbeit soll erleichtert, die Arbeitsstättenverordnung ausgeschlossen werden.[228] Elternzeit und -geld sollen verbessert, Betreuungsangebote ausgebaut, das Ehegattensplitting jedoch beibehalten werden. Frauen in Teilzeit sollen durch bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und Haushaltsnahe Dienstleistungen stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden.[229] Es gibt keine Aussagen zur Entgeltgleichheit.
Bündnis 90/Die Grünen wollen zur Behebung des Arbeits- und Fachkräftemangels Hindernisse zum Arbeitsmarkt abbauen und Anreize zur Teilnahme setzen[230]. Auch für Frauen wollen sie die „gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung“ ermöglichen[231]. Durch mehr Zeitsouveränität und flexible Arbeitszeitmodelle soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, „ohne die Betriebe zu überfordern“.[232]Bündnis 90/Die Grünen wollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördern und insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, das Rückkehrrecht in Vollzeit und eine faire Verteilung von Sorgearbeit verbessern.[233] Frauen sollen ihr Recht auf gleiche Bezahlung auch in der Praxis umsetzen können. Bündnis 90/Die Grünen wollen dazu die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umsetzen. Rechte sollen verbindlicher und besser einklagbar werden.[234] Die Teilhabe an Führungspositionen durch die Weiterentwicklung und Effektuierung der Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen von großen Unternehmen soll gesichert werden. Ehegattensplittung als Erwerbshindernis für Frauen soll „grundlegend geschlechtergerecht reformiert“ werden. Dazu soll für Neuehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag eingeführt werden. Auch die zur Teilzeitfalle für Frauen und schlechter sozialer Absicherung beitragenden Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.[235]
Die FDP erklärt, Frauenrechte stärken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern zu wollen.[236] Sie will Kinderbetreuung ausbauen, Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar machen sowie Kurz- und Tagespflege für pflegebedürftige Menschen fördern.[237] Sie fordert Jobsharing und Homeoffice, lehnt jedoch gesetzliche Regelungen wie eine Vier-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich ab.[238] Stattdessen soll Arbeitszeit flexibilisiert werden, in dem Arbeitszeitvorgaben flexibilisiert, Ruhezeitregelungen geöffnet und eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Statt gesetzlicher Entgelttransparenz soll gelten: „Löhne und Gehälter werden in der sozialen Marktwirtschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt“[239]. Frauen sollen in MINT-Berufe gebracht und durch bessere steuerliche Regelungen wirtschaftlich gestärkt werden, u. a. durch Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 sowie Förderung des Rentenpunkte-Splittings.[240]
Die AfD will im Rahmen einer „aktivierenden“ Familienpolitik Eltern neben finanzieller Unterstützung auch durch zeitliche Entlastung helfen.[241] Familienarbeit dürfe nicht abgewertet werden und Eltern von einem Gehalt leben können. Rollenkonflikte müssten vermieden werden. Sie setzt auf die Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting und Mehrgenerationenkonzepte. Telearbeit, flexible Arbeitszeiten und Betriebskindergärten seien einzuführen, wenn Vereinbarkeit gewünscht sei.[242]
Die Linke fordert eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich („vollzeitnahe Teilzeit“ als „neue Normalarbeitszeit“ im öffentlichen Sektor). Sie unterstützt Gewerkschaften bei der Einführung einer Vier-Tage-Woche oder 32-Stunden-Woche mit vollem Lohn- und Personalausgleich.[243] Dies soll Alleinerziehenden helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, begleitet durch flexible Betreuungsangebote und Homeoffice-Optionen. Sie fordert mehr Zeitautonomie für Beschäftigte statt flexibler Arbeitszeiten nach Unternehmensinteressen und einen erweiterten Kündigungsschutz für Eltern bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes. Berufsrückkehrer*innen nach Elternzeit sollen ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz erhalten.[244] Sie strebt eine gerechte Umverteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit an.[245]
Das BSW betont die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen und fordert gleiche Teilhabe, gleichen Lohn und Maßnahmen gegen Frauenaltersarmut[246]. Es fordert mehr Kita- und Ganztagsschulplätze mit Rechtsanspruch, die Aufwertung sozialer Berufe[247] sowie gesetzliche Regelungen zur Überführung von Mini- und Midijobs in reguläre Arbeitsverhältnisse. Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit soll gestoppt, Befristungsregeln restriktiver gehandhabt werden[248]. Flexible Arbeitszeiten werden nur im Zusammenhang mit der Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber erwähnt[249]. Sonst keine Aussagen zur Arbeitszeit.
4.2 Nachhaltigkeitsregulierung im Gesellschaftsrecht um Geschlechtergerechtigkeit erweitern
Der djb fordert, dass gesetzgeberische Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Zuge der Nachhaltigkeitsregulierung auch Geschlechtergerechtigkeit einbeziehen müssen. Bisher ist die Debatte auf den Klimawandel beschränkt. Diese Verengung widerspricht dem international verankerten sozial-ökologischen Nachhaltigkeitskonzept sowie den nachhaltigkeitsfördernden Rechtsakten des Europarechts. Soziale Aspekte, die für eine umfassende Nachhaltigkeitstransformation nötig sind, insbesondere die Geschlechtergerechtigkeit als explizites Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, werden ignoriert. Der djb hat dies bereits mehrfach in seinen Stellungnahmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz[250], zur Nachhaltigkeitsberichterstattung[251] sowie in diversen Pressemitteilungen[252] betont und konkrete Vorschläge gemacht, wie Geschlechtergerechtigkeit in Gesetzgebung und Praxis integriert werden kann.
Die SPD fordert umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien und der Reduktion von CO2-Emissionen.[253] Die SPD möchte eine „Wirtschaftspolitik, die Wachstum, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit miteinander verbindet“.[254] Soziale Standards seien ein „geopolitischer Standortvorteil unseres Wirtschaftsraumes“.[255] Die Europäische Säule sozialer Rechte soll entschieden national wie europäisch umgesetzt werden und der Binnenmarkt vor allem den Arbeitnehmenden dienen. Auch bei der KI-Förderung sollen soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Projekte und Strukturen besonders berücksichtigt werden.[256] Industrie und Wirtschaft sollen dazu unterstützt, aber auch in die Pflicht genommen werden.[257] Europäisches Gesellschaftsrecht darf dabei nicht die Mitbestimmungsrechte unterlaufen.[258] Die SPD will den Abbau von Bürokratie etwa durch Zusammenführung, Vereinfachung und Digitalisierung von Dokumentations- und Berichtspflichten vorantreiben.[259] Neue Gesetze sollen einem Praxischeck unterworfen werden. Betont wird aber, dass beim Bürokratieabbau darauf geachtet wird, „dass Arbeitnehmerrechte, Verbraucherrechte und Ziele des ökologischen Wandels nicht gefährdet werden“.[260] Zugleich soll die EU als „handlungsfähige und wertebasierte“[261] Entscheidungsebene gestärkt und nicht geschwächt werden: „Vetorechte einzelner Mitgliedstaaten sind nicht mehr zeitgemäß, da sie schon heute sachfremd als Druckmittel eingesetzt werden.“[262]
Die CDU/CSU betont die Einhaltung der Pariser Klimaziele und Klimaneutralität bis 2045.[263] Sie will Belastungen durch EU-Regulierungen wie die Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung begrenzen[264] und das nationale Lieferkettengesetz abschaffen[265]. Bürokratieabbau steht im Fokus, etwa durch die Reduzierung von Statistikpflichten und Doppelstrukturen. Die deutsche Übererfüllung von EU-Recht soll zurückgenommen und künftig verhindert werden.[266] Der Nationale Normenkontrollrat soll wieder ins Bundeskanzleramt zurückkehren.[267]
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Erweiterung des Green Deals zum Clean Industrial Deal. Klimaschutzmaßnahmen sollen wirtschaftlich genutzt und Europa durch eine koordinierte Industriepolitik zum globalen Innovationsführer gemacht werden. Dafür sollen im EU-Finanzrahmen neue Instrumente geschaffen und das Beihilferecht angepasst werden, um Dekarbonisierung und Unabhängigkeit von Autokratien zu fördern.[268] Das Vergaberecht soll modernisiert und nachhaltige Beschaffung erleichtert werden, um Verwaltungskosten zu senken.[269]
Die FDP setzt auf Effizienz und Innovation zur Erreichung der Klimaziele.[270] Sie fordert den Abbau restriktiver Umweltstandards und eine „Trendwende“ gegen die „Bürokratie aus Brüssel“[271]. 1:1-Umsetzungen von EU-Richtlinien sollen gewährleistet, Berichtspflichten des Green Deals abgeschafft werden. Regelungen wie die EU-Taxonomie, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die EU-Lieferkettenrichtlinie und der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft seien vor allem bürokratisch belastend, besonders für den Mittelstand. Die Sozial-Taxonomie wird abgelehnt.[272] Bürokratiekosten sollen auf EU-Ebene verbindlich erfasst werden.[273]
Die AfD lehnt jegliche Klimaschutzpolitik und -steuern ab, hält den menschengemachten Klimawandel für nicht existent und fordert den Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen. Sie sieht im Green Deal eine Bedrohung für Wirtschaft und Wohlstand und lehnt den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ab.[274]
Die Linke fordert eine „gerechte, nachhaltige Wirtschaft“[275] und die Orientierung an den UN-Nachhaltigkeitszielen bei der Regulierung von Finanzmärkten.[276] Investitionen in den sozial-ökologischen Umbau sollen nicht auf Beschäftigte abgewälzt werden.[277] Der Staat soll soziale und ökologische Standards in Lieferketten durchsetzen. Sie lehnt einen Digitalzwang ab[278] und fordert strengere Kriterien für die EU-Taxonomie. Investitionen in Atom- oder Gasenergie sowie Greenwashing lehnt sie ab.[279]
BSW sieht Deutschlands Beitrag zum Klimaschutz in der Entwicklung ressourcenschonender Technologien.[280] Es fordert die Abschaffung unnötiger EU-Auflagen und die sofortige Aussetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.[281] Die „Übererfüllung“ von EU-Standards wird abgelehnt, besonders für KMU sollen Schwellenwerte angehoben werden, um Berichtspflichten zu reduzieren. Ziel sei mehr unternehmerischer Freiraum für Innovationen. Der Staat solle wirtschaftliche Aktivität nicht nach ethischen Maßstäben bewerten, um unnötige Berichte und Missbrauch von Klimaschutzprojekten zu verhindern.[282]
4.3 Stärkung eines geschlechtergerechten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Die geplante Einschränkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gefährdet den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Zudem steht sie nicht in Einklang mit dem Verschlechterungsverbot des Art. 1 Abs. 2 CSDDD. Der djb warnt daher davor, dass die Bundesregierung mit Verweis auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitspflicht von Unternehmen (CSDDD) die nationalen Vorschriften weiter verwässert. Unternehmen müssen weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten erfüllen. Im Umsetzungsprozess muss zudem endlich die Perspektive auf Geschlechtergerechtigkeit in der Lieferkette ausdrücklich in das Sorgfaltspflichtensystem integriert werden. Dazu hat der djb eine fundierte Stellungnahme[283] herausgegeben.
Die SPD unterstützt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Lieferkettenrichtlinie. Mit den damit verbundenen klaren und gleichen Regelungen für alle Unternehmen in Europa würden insbesondere deutsche Unternehmen, die schon jetzt gute Standards haben profitieren.[284] Lieferketten müssten nachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet werden. Dazu will die SPD „konkrete Vereinbarungen zu internationalen Standards, die gute Arbeit mitexistenzsichernden Löhnen sicherstellt“.[285] Dazu soll mit Regierungen zusammengearbeitet, aber auch die Zivilgesellschaft gestärkt und das privatwirtschaftliche Handeln verbessert werden.[286] Die Bedeutung des Dialoges und der Zusammenarbeit in den Vereinten Nationen und den multilateralen Foren wie den G20 wird betont. Richtschnur der Zusammenarbeit seien die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Es soll eine „feministische Außen- und Entwicklungspolitik“ fortgeführt werden, „die der Überzeugung folgt, dass alle Menschen die gleichen Rechte, Freiheiten und Möglichkeiten unabhängig vom Geschlecht und von sexueller Orientierung besitzen“. [287]Die SPD will sich zudem dafür einsetzen, „dass eine EU-Charta der Frauenrechte verabschiedet und somit ein effektiver Schutz von Frauenrechten in der ganzen EU gewährt wird“.[288]
Die CDU/CSU möchte Bürokratie für Unternehmen reduzieren und setzt auf freiwillige Maßnahmen und internationale Kooperationen.[289] Um Belastungen für Unternehmen zu verhindern, soll das nationale Lieferkettengesetz abgeschafft werden.[290] Sehr allgemein heißt es im Rahmen der Entwicklungspolitik, dass „Frauen und Mädchen im Mittelpunkt“ stehen sollen. Das Recht auf Selbstbestimmung und Familienplanung sollen gestärkt werden. Benachteiligungen und Diskriminierungen seien „Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung“.[291]
Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Verschärfung der Lieferkettenregulierung und eine Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Sie betonen die Bedeutung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Neben ökologischen Standards müssten auch soziale Standards rechtsverbindlich und einklagbar ausgestaltet sein.[292] Die EU-Lieferketten-RL wird als Errungenschaft bezeichnet. Sie soll unbürokratisch in deutsches Recht übertragen werden und damit u.a. Ausbeutung verhindert werden.[293] Die Geschlechterrelevanz der Lieferkettenregulierung wird nicht benannt. Bündnis 90/Die Grünen betonen die Relevanz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik. Die „Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit“ müssten gestärkt und der Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt ausgebaut werden. Weiter heißt es, dass Geschlechtergerechtigkeit „in allen Projekten der internationalen Zusammenarbeit stärker verankert und mehr Mittel für Frauenrechtsorganisationen bereitgestellt werden sollen“.[294]
Die FDP lehnt eine Verschärfung des Gesetzes ab und setzt auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen. Sie betonen die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten. Sehr allgemein heißt es, dass sie sich „weltweit für den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten ein, z.B. durch den Kampf gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung“ einsetzen.[295]
Die AfD lehnt die europäische Richtlinie und das Lieferkettengesetz als „ideologisch motivierten Alleingang“ ab und erwähnt internationale Frauenrechte nicht.[296]
Die Linke will das Lieferkettengesetz stärken, statt es aufzuweichen. Vereinbarungen und Regelungen zu Menschenrechten, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Umwelt- und Klimaschutzstandards und zur Bekämpfung von Kinderarbeit sollen gestärkt und ausgebaut werden, etwa durch verbesserte Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und mehr staatliche Kontrollen. Unternehmen, die gegen diese Standards verstoßen, sollen stärker sanktioniert werden – auch auf internationaler Ebene. Die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) sollen zum Maßstab werden. Bei entwicklungspolitischen Maßnahmen muss der Schutz von Frauen, Mädchen und LSBTIQ+ berücksichtigt werden.[297]
Nach dem BSW ist das Lieferkettengesetz „für mittelständische Unternehmen ein Bürokratiemonster mit fraglichem Nutzen“.[298] Eine Überprüfung entlang der Lieferkette auf die Einhaltung von Standards sei nicht machbar. Daher solle es reformiert werden, „um das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand zu verbessern“. Der unternehmerische Freiraum soll erweitert und Innovation gefördert werden.[299]
4.4 Unterhalt nach Trennung und Scheidung
Das Unterhaltsrecht ist stark reformbedürftig. Es fehlt nicht nur an praktikablen und rechtssicheren Regelungen für Kinder, die nach der Trennung von beiden Elternteilen betreut werden, sondern vor allem der Unterhalt der nichtehelichen Mutter ist enorm defizitär geregelt. Der djb fordert, dass sich der Gesetzgeber in der anstehenden Legislatur umgehend wieder den bereits angestoßenen Reformen annimmt. Dabei muss beim Kindesunterhalt im Blick bleiben, dass beide Eltern Unterhalt für ihre Kinder aufbringen. Die Verteilung der Unterhaltslasten darf hier nicht zu Lasten des Kindes und des Elternteils gehen, der während des Zusammenlebens der Eltern die Kinderbetreuung übernommen und deswegen im Beruf zurückgesteckt hat. Nichteheliche Mütter müssen endlich einen Unterhaltsanspruch haben, der nicht nur auf ihre vorgeburtlichen Einkünfte beschränkt ist. Stattdessen muss sich ein solcher Anspruch nach längerem Zusammenleben an den Lebensverhältnissen orientieren, die sich die nicht verheirateten Eltern gemeinsam erarbeitet haben. Die Aufteilung von Cash- und Care-Arbeit bei unverheirateten Eltern folgt oft ebenso traditionellen Rollenmustern wie bei verheirateten Eltern. Der bestehende Zustand, bei dem ein berufstätiger Elternteil sämtliche Früchte seiner Erwerbsarbeit allein behalten darf, obwohl der andere Elternteil ihm mit der Sorgearbeit den Rücken freigehalten und den beruflichen Aufstieg ermöglicht hat, muss beendet werden. Da die finanziellen Einbußen betreuender Eltern auf die Betreuung der Kinder zurückzuführen sind und nicht auf die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung der Eltern, sind Ungleichbehandlungen hier nicht zu rechtfertigen.
Obwohl das Thema zum Ende der Legislaturperiode an Fahrt aufgenommen hat, findet es in den Wahlprogrammen überwiegend keine Beachtung.
Allein das Wahlprogramm der AfD nimmt Bezug auf das Unterhaltsrecht. Die AfD benennt eine einseitige finanzielle Überforderung des „zahlenden Elternteils“ und führt aus, dass die Unterhaltspflicht die Erwerbstätigkeit nicht unattraktiv machen dürfe.[300] Es fehlen konkrete Vorschläge. Zu unterhaltsberechtigten Personen stellt die AfD keinen Bezug her.
5. Rechtsstaatlichkeit sichern und antifeministischen Rechtsruck entgegentreten
5.1 Schutz der Verfassung vor Rechtspopulismus
Rechtspopulistische und demokratiefeindliche Parteien bedrohen zunehmend die Unabhängigkeit der Justiz und die demokratischen Institutionen. Der Frauenanteil ist in vielen Parlamenten rückläufig. Der djb fordert verstärkte verfassungsrechtliche Sicherungen, um die Funktionsfähigkeit unserer demokratischen Organe zu gewährleisten, die in den vergangenen Jahrzehnten Wesentliches zur Gleichstellung der Geschlechter diskutiert, beschlossen und umgesetzt haben. Weiter ist es notwendig, die gesamte Justiz auf Bundes- und Landesebene besser vor politischen Blockaden und Angriffen zu schützen.
5.2 Schutz vor missbräuchlichen Klagen (SLAPPs)
Sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuit against Public Participation) sind missbräuchliche Klagen, die darauf abzielen, kritische Stimmen in der Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen. Besonders Frauenrechtsaktivist*innen und Betroffene sexualisierter Gewalt sind hiervon betroffen. Der djb fordert eine schnelle und vollständige Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie, um den demokratischen Diskurs zu schützen. Zu diesem Thema hat der djb eine Pressemitteilung[301] veröffentlicht.
5.3 Reform der juristischen Ausbildung
Eine Reform der juristischen Ausbildung ist unerlässlich, um gleichstellungspolitische Aspekte zu integrieren und die bestehende Geschlechterungleichheit in Ausbildung und Beruf zu bekämpfen. Der djb fordert, die Reformbedarfe der juristischen Ausbildung auch auf Bundesebene anzuerkennen, insbesondere um den juristischen Nachwuchs zu sichern und die Geschlechterparität im Berufsfeld zu fördern. Dazu hat der djb unter anderem einen Offenen Brief[302] mitunterzeichnet.
Der djb setzt sich für umfassende Reformen in der juristischen Ausbildung ein, um die Chancengleichheit zu fördern, Diskriminierung abzubauen und die psychische Gesundheit von Studierenden zu stärken. Ein zentraler Aspekt ist die Reduzierung des Pflichtfachstoffes im Staatsexamen, da der derzeit überladene Stoffumfang erheblichen psychischen Druck verursacht. Um dem entgegenzuwirken, fordert der djb eine stärkere Fokussierung auf methodisches Verständnis und juristische Kernkompetenzen anstelle reinen Auswendiglernens. Zudem sollen die Stoffmengen in Klausuren und mündlichen Prüfungen begrenzt werden, um die Studierenden zu entlasten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines integrierten Bachelor-Abschlusses (LL.B.). Da das juristische Studium bislang keinen Zwischenabschluss bietet, stehen viele Studierende, die das Staatsexamen nicht bestehen, vor massiver Unsicherheit. Der djb fordert daher, dass ein LL.B. als anerkannter Abschluss etabliert wird, um bereits erbrachte Studienleistungen anzuerkennen. Dies würde zudem alternative Karrierewege außerhalb des Staatsexamens in Bereichen wie Wirtschaft, Verwaltung oder Beratung stärken. Um Chancengleichheit und Diversität in der juristischen Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es bundesweit einheitlicher Prüfungsbedingungen, wie der Erlaubnis von Gesetzesmarkierungen, der Einführung von E-Examen und der Möglichkeit, Prüfungen abzuschichten. Darüber hinaus sollte Gender- und Diversity-Kompetenz in den Lehrplan integriert werden, insbesondere mit Blick auf soziale Herkunft und Diskriminierungsformen. Der djb fordert zudem gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden aus nicht-akademischen Familien, beispielsweise durch Netzwerke für Erstakademiker*innen und vollfinanzierte Stipendienprogramme. Ein weiteres Kernanliegen ist die Sicherstellung diskriminierungsfreier Prüfungen und Lehre. Frauen und marginalisierte Gruppen sind in mündlichen Prüfungen und Lehrveranstaltungen häufig Diskriminierungen ausgesetzt. Um dem entgegenzuwirken, fordert der djb eine stärkere Repräsentation dieser Gruppen in Prüfungskommissionen, transparente und standardisierte Bewertungskriterien sowie unabhängige Beschwerdestellen für Betroffene. Zusätzlich sollen Lehrende und Prüfende verpflichtend in Diskriminierungssensibilität geschult werden.
Besonders alarmierend sind die hohen psychischen Belastungen unter Jurastudierenden: 48 % berichten von behandlungsbedürftigen Angstzuständen während der Examensvorbereitung, 19 % leiden unter depressiven Verstimmungen. Der djb setzt sich daher für eine Förderung der psychischen Gesundheit von Studierenden ein. Dazu gehören Maßnahmen zur Druckreduzierung, wie die Begrenzung der Stoffmenge in Prüfungen, sowie gezielte Unterstützungsangebote, darunter der Aufbau von Selbsthilfegruppen an Universitäten und die Bereitstellung psychologischer Anlaufstellen an den Fakultäten. Gleichzeitig müssen psychische Erkrankungen enttabuisiert werden – durch Sensibilisierungskampagnen und Fortbildungen für Lehrende, um einen offenen und unterstützenden Umgang mit mentalen Belastungen im Studium zu fördern. Der djb fordert daher entschiedene Schritte, um das Studium fairer, diverser und gesundheitsfördernder zu gestalten.
Die SPD verfolgt einen breiteren Ansatz zur Stärkung der „Rechtsstaatskette“[303], zu der neben den Sicherheitsbehörden auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte gehören. Sie fordert eine regelmäßige Anpassung des BAföG, was indirekt die Chancengleichheit in der juristischen Ausbildung fördern könnte, nennt jedoch keine spezifischen Maßnahmen zur Reform der Ausbildung.[304]
Die CDU/CSU hebt die Bedeutung starker Sicherheitsbehörden und einer leistungsfähigen Justiz hervor, die mit ausreichend qualifiziertem Personal und modernen Befugnissen ausgestattet sein müsse. Mit ihrem vorgeschlagenen „Pakt für den Rechtsstaat“ fordert sie eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte, konkurrenzfähige Besoldung, einen Digitalisierungsschub und schnellere Gerichtsverfahren. Zudem sieht sie technologische Unterstützung, insbesondere durch KI, als wesentliche Maßnahme zur Entlastung des Justizpersonals.[305]
Bündnis 90/Die Grünenbetonen die Bedeutung einer handlungsfähigen Justiz, die durch ausreichend Richterinnen und Staatsanwältinnen, eine moderne technische Ausstattung und eine entschiedene Digitalisierung sichergestellt werden soll.[306] Die bisher schon eingeführten Reformen wie zum Beispiel den integrierten juristischen Bachelor unterstützen sie und wollen einen bundesgesetzlichen Rahmen, der die Bedeutung der juristischen Ausbildung für die Resilienz des Rechtsstaats wie auch die Entwicklung der juristischen Berufe durch Legal Tech in den Blick nimmt, schaffen.[307]
Die FDP sieht in der Reform der juristischen Ausbildung ein zentrales Mittel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Sie betont die Notwendigkeit zeitgemäßer Reformen, konkrete Maßnahmen nennt sie nicht.[308]
Die AfD fordert eine erhebliche personelle Aufstockung der Ermittlungsbehörden und des Justizpersonals, insbesondere zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität. Finanzielle Mittel sollen die Gerichte und Staatsanwaltschaften zusätzlich unterstützen, während eine Modernisierung der Prozessordnung zur Effizienzsteigerung beitragen soll. Grundlegender sind die Pläne zur „Entpolitisierung“ der Justiz: Parteien sollen keinen Einfluss mehr auf die Ernennung von Richtern oder Staatsanwälten haben, stattdessen soll ein Justizwahlausschuss geschaffen werden. Zudem soll die Staatsanwaltschaft von der Weisungsgebundenheit befreit werden.[309]
Die Linke trifft keine Aussagen dazu.
Das BSW setzt auf eine deutliche personelle Verstärkung der Justizbehörden und eine Reduzierung der Verfahrenszahlen, insbesondere durch Reformen im Strafrecht. Konkrete Vorschläge zur juristischen Ausbildung fehlen jedoch.[310]
6. Geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik
6.1 Genderkompetenz bei der Umsetzung digitaler EU-Rechtsakte
Ob eine geschlechtergerechte Gesellschaft in Zeiten globaler Digitalisierung erreicht werden kann oder ob sich digitale Gewalt und digitale Diskriminierungsphänomene in Form des Digital Gender Gap und des Gender Data Gap weiter verschärfen, hängt entscheidend von digitaler Teilhabe und guter Digital Governance ab. Der Zugang zu existentiellen Infrastrukturen wird zukünftig vermehrt über digitale Systeme erfolgen. Die aktuelle Digital- und Datenpolitik weist gleichstellungspolitisch Leerstellen auf und es droht die Gefahr, dass Folgeschäden schnell geschaffener technikzentrierter Digitalisierung im Nachhinein kompensiert werden müssen.[311] Aufgrund von Datenlücken und Defiziten im Bildungsbereich sind von diesen Folgeschäden vor allem Frauen und marginalisierte Personen betroffen. Der djb vermisst in allen aktuellen Wahlprogrammen der Parteien ein ausdrückliches und umfassendes Bekenntnis zu einer geschlechtergerechten Daten- und Digitalpolitik.
Die SPD fordert, dass soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Projekte und Strukturen sollen bei KI-Förderung besonders berücksichtigt werden[312], die Modernisierung des AGG[313] und will automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen durch die Polizei.[314]Plattformen sollen verpflichtet werden, ihre Algorithmen und Entscheidungsprozesse zur Inhaltsdarstellung offenzulegen und auf diskriminierende oder manipulative Praktiken zu prüfen. Sie fordert die Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformanbieter, strikte Durchsetzung der Bot-Kennzeichnungspflicht aus KI-VO, verpflichtende Tools zum Faktencheck auf großen Plattformen, wirksame Vorkehrungen gegen systemische Risiken und die Durchsetzung von DMA, DSA, KI-VO.[315]
Die CDU/CSU fordert, dass Datenschutzpolitik „Datenchancenpolitik“ wird[316]; sie will keine Übererfüllung des AI Act[317]und KI-Einsatz in der Arbeitsvermittlung stärken.[318] Außerdem soll die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgebaut werden. Die Sicherheitsbehörden sollen möglichst umfassende Befugnisse erhalten[319], Gerichtsverfahren sollen durch KI unterstützt werden.[320]Der Schwerpunkt bei der Umsetzung des DSA soll auf „mehr Transparenz, Kampf gegen Desinformation sowie Jugend- und Medienschutz“[321] gelegt werden.
Bündnis 90/Die Grünen: „Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) und dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) haben wir wichtige Grundsteine für ein demokratisches Netz gelegt. Wir treten für eine konsequente, staatsferne Umsetzung und – wo nötig – für Verbesserungen in Europa und Deutschland ein. In Kooperation mit der EU wirken wir auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung des DSA hin. Wir wollen, dass Straftaten auch im Netz beharrlich und rechtsstaatlich von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Die Medienanstalten der Bundesländer müssen weitere Ressourcen erhalten, um effizient bei der Löschung und Verfolgung von Hasskriminalität im Internet und in den sozialen Medien zusammenzuarbeiten.“[322]
Die FDP will den Rechtsrahmen für Legal-Tech-Unternehmen präzisieren.[323] Sie ist gegen den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum[324] und will keine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit durch die Umsetzung des DSA.[325]
Die AfD lehnt die Implementierung des europäischen „Digital Services Act (DSA)“ in Deutschland entschieden ab und will das NetzDG rückabwickeln.[326]
Die Linke will die Kennzeichnung von durch KI erzeugten Medieninhalten und eine Plattformhaftung für Rechtsverstöße durch solche Inhalte.[327] Außerdem fordert sie ausreichend Personal bei Bundesnetzagentur für die wirksame Umsetzung des DAS.[328]
Das BSW fordert ein Social-Media-Gesetz nach australischem Vorbild.[329] Sie hält den Digital Services Act für so unbestimmt, dass weder der Bürger noch die Online-Plattformen wissen können, was genau im Internet gepostet werden darf und was nicht.[330]
6.2 Genderkompetenz in der Datenpolitik
Um Geschlechtergerechtigkeit bei der Nutzung von Daten zu gewährleisten, muss bereits bei der Entwicklung und Aufbereitung von Datensätzen genderkompetent sensibilisiert und möglicherweise auch weitergehend national reguliert werden.[331] Nur so kann eine Verschiebung der Diskriminierung aus der analogen Welt in die digitale Welt vermieden werden. Besonders einflussnehmende Privatunternehmen wie z.B. die SCHUFA oder KI-Anwendungen wie ChatGPT von OpenAI müssen auf eine geschlechtergerechte Verwendung von Daten verpflichtet werden.[332] Bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen sollte immer der Grundsatz gelten, dass bei der Verwendung und Nutzung von Daten geschlechtsspezifische Benachteiligung ausgeschlossen werden muss z.B. durch einen umfassenden genderneutralen Datensatz.[333] Dieser Grundsatz findet sich bisher nicht in der KI-Verordnung.[334] Im Rahmen von staatlichen Förderungen und Auftragsvergaben (Vergaberecht) sollten die erhobenen bzw. verwendeten Daten unter den Grundsatz von Open by Design und Open by Default gestellt werden.
Die SPD will einen digitalisierten Datenaustausch für KI-Medizin (S. 27) und eine stärkere Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der Medizin, so zum Beispiel die gezielte Berücksichtigung von Erkrankungen wie Endometriose und Themen rund um Geburt und Wechseljahre (S. 28).
Die CDU/CSU fordert, dass die Chancen von Open Data für Innovationen und Wachstum genutzt werden[335]; dazu will sie die automatisierte Erhebung und Nutzung von Daten fördern[336] und breitere Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen erzielen, um durch die Verfügbar- und Nutzbarmachung von Daten weitere Forschung und höhere Qualitätssicherung und Effizienz in Wissenschaft und Forschung möglich zu machen[337]; geschlechtsspezifische Ungleichheiten zuungunsten von Frauen in der Medizin will sie in den Blick nehmen[338], dazu will sie u.a. ein differenziertes und geschlechtergerechtes Vorgehen in der Forschung und Versorgung sicherstellen.
Bündnis 90/Die Grünen wollen passende Rahmenbedingungen für interoperable Standards und für einen sicheren und effizienten Datenaustausch setzen, der Staat sollte als vertrauensvoller Referenzkunde seine Marktmacht als Einkäufer nutzen, um innovative digitale Produkte zu fördern. Dabei sollte er insbesondere Open-Source-Anwendungen und Produkte von Start-ups und KMU berücksichtigen, Open-Source-Strategie und Interoperabilitäten fördern.[339]
Die FDP will einen stärkeren Fokus auf frauenspezifische Gesundheitsbereiche setzen[340], einen vereinfachten Zugang zu Forschungsdaten über ein Forschungsdatengesetz ermöglichen und die Verfügbarkeit von KI-Trainingsdaten soll verbessert werden. [341] Die Verbesserung der Frauengesundheit will sie durch geschlechtsspezifische Erforschung und intensivere Erforschung von Krankheiten wie Endometriose, PCOS, Lipödem, Brustkrebs sowie geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern.[342]
Die AfD fordert Open-Source-Techniken und dezentrale Systeme sowie die Entwicklung bundeseigener Hard- und Software für kritische Infrastruktur.[343]
Die Linke will wissenschaftliche Bewertungsverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen und eine öffentliche Förderung von Open-Source-Anwendungen[344] und Open-Source-Anwendungen fördern. Sie will ein Recht auf Open Data und ein Transparenzgesetz schaffen: „Bei öffentlichen Dienstleistungen und Verwaltungen anfallende Daten müssen anonymisiert kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das gilt gleichermaßen für alle privatenAnbieter öffentlicher Leistungen. Auch die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung müssen kostenfrei öffentlich zugänglich sein (Open Access)“.[345]
Das BSW will einen neuen Weg der Digitalisierung. Dazu will sie Open-Source-Software fördern und Open-Access bei Publikationen und Forschungsdaten schaffen.[346]
6.3 Genderkompetenz in der digitalen Bildung und im MINT-Bereich
Der djb fordert, insgesamt durch ein Umdenken im Bildungsbereich digitalisierungsbezogene Kompetenzen zu vermitteln, die weit über MINT-Fächer hinausgehen.[347] Bildung ist der Schlüssel, um im Lebensalltag digitale Grenzen zu erkennen und selbst abstecken zu können. Digitalisierung verändert die gesamte Art und Weise von Kompetenzerwerb und erfordert entsprechende Qualifizierungen von Lehrkräften. Der Digital Gender Gap, also die faktisch bestehende strukturelle Barriere für Mädchen und Frauen, macht Genderkompetenz im Bereich digitale Bildung unverzichtbar. Außerdem ist zu überdenken, inwieweit klassische MINT-Fächer und MINT-Berufe im IKT-Sektor durch soziotechnische und Genderkompetenzen ergänzt werden müssen.
Die SPD fordert, dass der Digitalpakt Schule fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt wird.[348]
Die CDU/CSU will MINT-Kompetenzen bei jungen Menschen fördern.[349]
Bündnis 90/Die Grünen wollen mit „Zukunftsinvestitionsprogramm Bildung“ u.a. „digitale Fähigkeiten“ in Schulen fördern, Digitalisierung der Schulen als Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, in die sie weiter investieren werden.[350]
Die FDP will den Fokus auf KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium setzen und einen stärkeren Fokus auf digitale und KI-Kompetenzen legen, dazu soll u.a. MINT-Fächern mehr Raum in der Schule gegeben werden und Frauen in MINT-Berufen gestärkt werden[351], insbesondere Mädchen sollen in der Schule für MINT-Fächer begeistert werden, um den Anteil von Gründerinnen zu erhöhen.[352]
Die AfD fordert eine zeitgemäße IT-Ausstattung vor allem für den Informatikunterricht, für die Berufsausbildung in technischen Fächern und im Umgang mit den KI-Systemen ersten vier Schuljahre sollten hingegen vorwiegend digitalfreie Räume sein.[353]
Die Linke möchte KI-Wissen als Teil der beruflichen Ausbildung integrieren.[354]
Das BSW will Handys und Tablets bis zum Ende der Grundschule aus den Klassenzimmern verbannen und auch danach möglichst wenig im Unterricht einsetzen.[355]
6.4 Aufbau von Know-How für eine genderkompetente Technikfolgenabschätzung
Der djb fordert, dass bei Digitalprojekten eine spezifische soziotechnische Kompetenz, die Nutzung bereits vorhandener Genderkompetenz und eine umfassende Technikfolgenabschätzung zur Abwendung geschlechtsspezifischer Benachteiligung und insbesondere digitalisierter geschlechtsspezifischer Gewalt sichergestellt wird. Entsprechendes Know-How muss aufgebaut werden. Stakeholder der Interessen von Frauen und marginalisierten Personen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere das Know-How von Beratungsinstitutionen und bestehenden Hilfestrukturen, ist mit den bestehenden technischen Institutionen wie z.B. dem BSI oder Zertifizierungsstellen und Aufsichtsbehörden zu vernetzen. Der djb empfiehlt, dafür in der neuen Bundesstiftung Gleichstellung ein Digitalressort einzurichten und auszustatten. Auch im gerade neu konstituierten Dateninstitut für Deutschland müssten entsprechende Gremien und Zuständigkeiten aufgebaut werden. Soweit ein Digitalministerium eingerichtet wird, müssen dort entsprechende Kompetenzen aufgebaut und gebündelt werden.
Die CDU/CSU[356] und die FDP[357] wollen ein Digitalministerium einrichten.
Die anderen Parteien treffen dazu keine Aussagen.
7. Europarecht
7.1 Umsetzung des Gender Equality Acquis
Wie sich aus den Forderungen an die Europäische Kommission 2024–2029[358] ergibt, müssen alle in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Richtlinien des Gender Equality Acquis konsequent, d.h. vollständig, korrekt und innerhalb der vorgegebenen Frist von Deutschland umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Gewaltschutzrichtlinie, die Entgelttransparenzrichtlinie, die Führungspositionenrichtlinie und die Vereinbarkeitsrichtlinie. Zudem haben die Mindestlohnrichtlinie und die geplante Verschärfung der Richtlinie gegen den Menschenhandel das Potenzial, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Die SPD wird laut eigenen Angaben „unserer Verantwortung für Europa gerecht“.[359]Zwar findet der Gender Equality Acquis nicht direkt Erwähnung, jedoch erklärt die SPD, sich für eine EU-Charta für Frauenrechte[360]einsetzen zu wollen, damit ein effektiver Schutz von Frauenrechten in der ganzen EU gewährt wird. Die SPD möchte ferner die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis 2026 in nationales Recht umsetzen.[361] Außerdem möchte die SPD das Führungspositionen-Gesetz weiterentwickeln mit dem Ziel, bis 2030 Parität in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.[362] Bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns soll sich an den Empfehlungen der europäischen Richtlinie orientiert werden.[363] Die Gewaltschutzrichtlinie wird zwar nicht konkret erwähnt, aber das Thema Gewaltschutz wird auch europäisch gedacht.[364] Die Vereinbarkeitsrichtlinie bleibt unerwähnt.
Die CDU/CSU thematisiert Europapolitik unter dem Punkt „Ja zu einem starken Europa“[365], erwähnt jedoch keine gleichstellungspolitischen Vorhaben auf europäischer Ebene.
Bündnis 90/Die Grünen wollen eine weitergehende Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie, sowie die Umsetzung EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Dabei sollen die Regelungen verbindlicher und besser einklagbar werden, um dadurch Gleichstellung wirksam voranzubringen.[366] Die Gewaltschutzrichtlinie und die Vereinbarkeitsrichtlinie bleiben unerwähnt.
Die FDP lehnt politische Eingriffe in den Mindestlohn ab.[367]Häusliche Gewalt soll bekämpft werden[368], es fehlt jedoch ein Bezug zur Gewaltschutzrichtlinie. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen durch den Ausbau von Betriebskindergärten unterstützt und bürokratische Hürden abgebaut werden[369]. Auch hier fehlt es an einer europäischen Dimension, die einer solchen Forderung mehr Gewicht verleihen würde. Sowohl die Entgelttransparenzrichtlinie als auch die Führungspositionenrichtlinie bleiben unerwähnt.
Das Wahlprogramm der AfD enthält keine unserer Forderungen.
Die Linke erkennt einen Widerspruch zwischen einem effektivem Gewaltschutz und den Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht und fordern daher Klarstellung, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.[370] Hier fehlt zwar eine Einbettung in den europäischen Kontext. Zusätzlich fordert Die Linke ein Entgeltgleichheitsgesetz, um gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.[371] Auch hier fehlt es an einem europäischen Bezug, jedoch wird gleiche Bezahlung von Frauen, Beschäftigten mit Migrationsgeschichte und von Menschen unabhängig von der geschlechtlichen Identität gefordert. Die Linke möchte außerdem Entlastung aller Familien, hin zu einer Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit.[372] Es wird kein konkreter europäischen Bezug hergestellt, das Thema wird jedoch erkannt und adressiert. Die Mindestlohnrichtlinie wird im Kontext von Gewerkschaften und Werkstätten für Menschen mit Behinderung erwähnt.[373] Zum Thema Führungspositionenrichtlinie sind keine Forderungen im Wahlprogramm enthalten.
Das BSW erkennt Handlungsbedarf im Thema Gewaltschutz von Frauen, führt hier allerdings keinen konkreten Bezug zur Gewaltschutzrichtlinie auf. Daneben fordert das BSW konkrete Vereinbarkeitslösungen im Hinblick auf Beruf und Familie, beruft sich allerdings nicht auf die Vereinbarkeitsrichtlinie der EU.[374] Daneben fordert die BSW eine Anpassung des Mindestlohns, der sich an der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren sollte (60 Prozent des Median-Einkommens[375]). Hier fehlt es an einer Geschlechterdimension. Sowohl die Entgelttransparenzrichtlinie als auch die Führungspositionenrichtlinie bleiben unerwähnt.
8. Öffentliches Recht
8.1 Wege zur Parität bestreiten
Die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen lässt noch immer auf sich warten. Es müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen werden, um dem Weg zur Parität zu ebnen und dem Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht zu werden. Der djb fordert daher weiterhin die Erarbeitung und den Erlass verfassungskonformer Paritätsgesetze. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die die Parität fördern, wie ein gestärktes Listenwahlrecht oder innovativere Modelle wie z.B. die sog. freiwillige Doppelkandidatur.
Die SPD will ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen, das bei Wahlen die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt. 50/50 soll der Standard in allen Parlamenten und an allen Kabinettstischen sein.[376]
Die Linke will in allen privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten muss echte paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten.[377] Sie hält an der Forderung nach politischer Parität fest und setz sich für eine Regelung im Wahlrecht ein, wonach 50 Prozent der Listenplätze und Mandate bei öffentlichen Wahlen auf Frauen entfallen müssen.[378]
Die anderen Parteien enthalten keine Forderungen hinsichtlich Parität.
Die AfD tritt für die „freie Listenwahl“ ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens und Streichens von Kandidaten.[379]
8.2 Infrastruktur und Verkehr für alle zugänglich machen
Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und solche mit Care-Aufgaben, von denen ein überproportionaler Anteil Frauen sind, sind für die Teilnahme am Arbeitsmarkt in besonderem Maße auf eine funktionierende und kostengünstige (staatliche) Infrastruktur angewiesen. Das gilt in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wo die Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsort, Orten der täglichen Versorgung und Betreuung von Familienmitgliedern typischerweise weit sind, noch mehr als in urbanen Regionen. Zu dieser notwendigen Infrastruktur gehören Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs genauso wie eine stabile Internetverbindung; nur mit letzterer können Arbeitnehmende an Homeoffice-Angeboten von Unternehmen und Behörden sowie an Angeboten der Telemedizin oder Bildungsangeboten teilhaben. Gerade in ländlichen Gebieten ist die Infrastruktur aber typischerweise besonders schwach. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von (Fort-) Bildungsangeboten. Auch die gesundheitliche Versorgung von Frauen kann durch einen Ausbau verlässlicher und qualitativ hochwertiger Angebote der digitalen Gesundheitsversorgung und Pflege profitieren. Der djb fordert in ländlichen Regionen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bundesmitteln und eine flächendeckende Breitbandversorgung.
Der djb fordert, Geschlechtergerechtigkeit in das Leitbild des StVG aufzunehmen. Die aktuelle Aufteilung des öffentlichen Raums geht zu Lasten von Klima- und Umweltgerechtigkeit und schafft und verschärft Geschlechter-Ungleichheiten. Die Stadtplanung orientiert sich immer noch stark an überholten Vorstellungen von Funktionstrennung zwischen Erwerbs- und Care-Arbeit. Hitze, Luft- und Lärmbelastung, ein schlechtes Nahverkehrsangebot, unsichere Fußwege und zu wenige sichere Radverkehrswege wirken sich geschlechtsspezifisch unterschiedlich aus und tragen vor allem den Bedarfen des Mobilitätsverhaltens von Frauen nicht ausreichend Rechnung.[380] Die schlichte Fortführung des Vorrangs für das Auto bei der Aufteilung des öffentlichen Raums einer geschlechtergerechten Mobilität, die auch lebensälteren Menschen und Kindern gerecht wird, nicht dienlich. Die jüngsten Reformen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung sind richtig, aber nicht ausreichend.
Die SPD will gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, ländliche Räume durch Breitbandinternet und nachhaltige Mobilität stärken sowie kleine Städte als Ankerpunkte für regionale Entwicklung nutzen. Hochwertige Dienstleistungen sollen unabhängig vom Wohnort zugänglich sein. Die Gesundheitsversorgung soll mit Telemedizin und Versorgungszentren ausgebaut und in Bildungsangebote investiert werden. Städtebauförderung und stationärer Einzelhandel sollen gestärkt werden. Beteiligung vor Ort will sie durch Bürgerforen und digitale Plattformen fördern. Mobilität ist für sie essenziell: (Ruf-)Busse und Bahnen sollen ausgebaut werden, auch wenn das Auto in ländlichen Regionen unverzichtbar bleibt.[381]Sie fordert eine umfassende Modernisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge und Wirtschaft, will in die Zukunft investieren und zugleich finanzielle Solidität wahren. Dafür sei ein gemeinsamer Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen nötig.[382] Das Straßenverkehrsrecht soll weiter reformiert, Vision Zero verankert und die Fahrradinfrastruktur mit Radschnellwegen und Parkhäusern gestärkt werden. Die Fußverkehrsstrategie des Bundes soll weiterentwickelt werden. Einheitliche Tickets und bessere Vernetzung von Mobilitätsdienstleistungen sind geplant.[383] Das Deutschlandticket soll dauerhaft angeboten und mit den Ländern finanziert werden.[384]
Die CDU/CSU betrachtet individuelle Mobilität als „Inbegriff von Freiheit“[385] und lehnt Fahrverbote, Parkplatzumwidmungen und ein generelles Tempolimit ab. Sie will das Verbrenner-Verbot rückgängig machen und den ÖPNV zukunftsfest ausbauen. Eine auskömmliche Finanzierung und mehr Transparenz im ÖPNV sind ihr wichtig. Die Deutsche Bahn soll verschlankt und neu aufgestellt werden, der Bund soll die Hauptfinanzierung übernehmen.[386] Städte und Kommunen sollen gestärkt, Ballungsräume durch besseren Nahverkehr entlastet werden.[387]
Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Deutschlandfonds für Investitionen in Schienen, Kitas und Schulen. Der privatwirtschaftliche Ausbau von Glasfaser und 5G soll durch schnellere Genehmigungen, alternative Verlegemethoden und Open Access erleichtert werden. Die Gigabitförderung für ländliche Regionen soll erhöht werden. Verbraucher*innenrechte auf schnelles Internet sollen durch höhere Mindestbandbreiten und vereinfachte Nachweise gestärkt werden.[388]
Die AfD will Infrastruktur durch Sanierung von Straßen, Schienen und Brücken modernisieren, Investitionen durch vereinfachte Genehmigungen beschleunigen und die digitale Verwaltung ausbauen. Sie fordert ein KMU-freundliches Weltraumgesetz.[389] Sie sieht den ländlichen Raum als Wohnort der Mehrheit der Deutschen und will dort Infrastruktur und ÖPNV bedarfsgerecht ausbauen.[390] Das Deutschlandticket soll zu einem „ehrlichen Preis“ angeboten werden, Subventionen sollen in Angebotsverbesserungen fließen. Sie will das „überkomplexe“ Europäische Signalsystem ETCS vereinfachen, um Kosten zu reduzieren und die Netzkapazität zu erhöhen.[391]
Die Linke fordert Investitionen in den ÖPNV, Produktionsstätten der Autoindustrie sollen vergesellschaftet und für kollektiven Verkehr umgebaut werden. Sie will das 9-Euro-Ticket wiedereinführen, für Schüler*innen, Azubis, Studierende und Senior*innen ein 0-Euro-Ticket schaffen.[392] Perspektivisch strebt sie einen kostenfreien ÖPNV an, mit stündlicher Anbindung aller Ortschaften auch nachts. Sie fordert eine „Bürgerbahn“[393], die barrierefrei und bezahlbar ist, den Fokus auf Streckensanierung und Reaktivierung legt und den Straßenbau auf Bestandssanierung beschränkt. Privatjets und Megayachten über 60 Meter sollen verboten werden.[394] Kommunen sollen soziale Infrastruktur sichern: Busse, Arztpraxen, Sportstätten und Jugendzentren sollen flächendeckend vorhanden sein. Kommunale Haushalte sollen von Sozialleistungen entlastet werden, die vollständig der Bund tragen soll.[395] Sie setzt sich für autofreie Innenstädte mit Ausnahmen und ein bundesweites Radverkehrsnetz ein. Grünflächen, öffentliche Toiletten und Wasserspender sollen ausgebaut werden. Sorgearbeit will sie vergesellschaften und leerstehende Gewerbeflächen in Sorgezentren umwandeln. Die Städtebauförderung soll auf Inklusion und Barrierefreiheit ausgerichtet werden, mit bezahlbarem Wohnraum für alle.[396]
Das BSW will Verkehrspolitik auf Sanierung und Ausbau der Infrastruktur ausrichten, mit mehr Geld für Straßenbau und Brücken.[397]Die Bahn soll sich auf Nah-, Fern- und Güterverkehr konzentrieren und nach Schweizer Vorbild getaktet werden. Es fordert eine Verkehrspolitik „für alle Verkehrsteilnehmer“ mit sicheren Radwegen, attraktivem ÖPNV und intakten Straßen.[398]Das Investitionsprogramm „Kinder und Bildung“ soll in Infrastruktur für Kinder- und Jugendeinrichtungen fließen, Kita- und Ganztagsplätze sollen überall verfügbar sein, um Frauen in der Erwerbsarbeit zu unterstützen. Sozial- und Erzieherberufe sollen aufgewertet werden.[399]
8.3 Aufenthalts- und Asylrecht
Das sogenannte „Ruanda-Modell“, bei dem nach britischem Vorbild Migrant*innen während der Prüfung ihres Asylantrags in ein ihnen fremdes Drittland abgeschoben werden, wird aus humanitären, rechtlichen, praktischen und fiskalischen Gründen von Expert*innen einhellig abgelehnt.[400] Dies gilt auch für andere Auslagerungsmodelle, wie beispielsweise das „Italien-Albanien-Modell“. Der djb lehnt die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten, auch sicheren Drittstaaten i.S.d. AsylG, ab.
Der djb fordert, Überlegungen von Auslagerungsmodellen im Asylrecht aufzugeben. Deutschland nimmt aktiv am internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte teil. Es ist notwendig, einen Blick auf die Arbeitskräfteeinwanderung auch aus gleichstellungspolitischer Sicht zu werfen, weil die Entscheidung, in ein bestimmtes Land zu migrieren, häufig in der Familie getroffen wird. Die Möglichkeit, zwei Gehälter zu erwirtschaften und damit die Basis für das Familieneinkommen zu verbreitern sowie eine „dual career“ zu verfolgen, ist für die meisten Erwerbsmigrant*innen ein wesentlicher Faktor für die Auswahl des Ziellandes geworden.[401] Der Familiennachzug hat außerdem nachweislich positive Auswirkungen auf die Integration im Zielland.[402]
Der djb fordert, den Familiennachzug zu Arbeitskräften aus Drittstaaten zu fördern. Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Eheleute und Familien mit minderjährigen Kindern voneinander durch gesetzliche Maßnahmen zu trennen verstößt gegen Menschenrechte. Der Familiennachzug hat außerdem nachweislich positive Auswirkungen auf die Integration.
Der djb fordert, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigen Menschen fortzuführen. Die Aufenthaltserlaubnis des nachziehenden Teils des Ehepaars ist von der Aufenthaltserlaubnis des anderen abhängig. Das lässt ein Machtgefälle – zumeist zuungunsten der Ehefrau – entstehen, was in Beziehungen ein enormes Missbrauchspotential zur Folge hat und Frauen in solchen Beziehungen dem*der Partner*in ausliefert. Die autonome Aufenthaltsposition muss als Mittel der Prävention gegen häusliche Gewalt gestärkt. Die „Bestandszeit“ der Ehe im Bundesgebiet vor Erteilung einer selbständigen Aufenthaltserlaubnis wird von drei Jahren lauf ein Jahr verkürzt. Die Übergangszeit, bevor die gewaltbetroffene Person die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen muss, wird von einem auf zwei Jahre verlängert. Für gewaltbetroffene Alleinerziehende mit Kindern wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis selbst dann, wenn der Lebensunterhalt nur teilweise gesichert wird, erleichtert. Die Ausschlussklausel für Partner*innen von Personen mit einem zweckgebundenen befristeten Aufenthaltsrecht wird gestrichen.
Der djb fordert, das selbständige Aufenthaltsrecht von gewaltbetroffenen Ehegatt*innen bedarfsgerecht zu stärken.
8.4 Effektiver Schutz vor Diskriminierung im Sozialrecht
Der Diskriminierungsschutz im Bereich des Sozialrechts erweist sich derzeit als grob lückenhaft, insbesondere fehlen effektive Rechtsschutzinstrumente. Die sozialrechtlichen Bestimmungen in § 19a SGB IV und § 33c SGB I sollten daher dahingehend überarbeitet werden, dass alle im AGG genannten Personengruppen auch im Sozialrecht umfassend geschützt sind. Insbesondere ist es erforderlich, § 33c SGB I um die Kategorie „Geschlecht“ zu ergänzen, um eine Angleichung an § 19a SGB IV zu erreichen.
Bestehende Unklarheiten bezüglich des Anwendungsbereichs und der Reichweite der Vorschriften müssen beseitigt werden, insbesondere in Bezug auf das Leistungsgewährungs- und Leistungserbringungsrecht.
Das SGB I enthält zudem keine spezifischen Regelungen über den Rechtsschutz bei einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte. Während der Bundesgesetzgeber im AGG ein eigenes Rechtsfolgenregime geschaffen hat, kann bei Diskriminierungen im Bereich des Sozialgesetzbuches Rechtsschutz nur durch die allgemeinen Vorschriften erlangt werden. Hier fehlt es aber insbesondere an einer Beweiserleichterung für die Betroffenen. Zudem mangelt es im Bereich des Diskriminierungsschutzes im Sozialrecht an wirksamen und verhältnismäßigen abschreckenden Sanktionen.
Der djb fordert daher die Schutzlücken bei Diskriminierungen im Bereich des Sozialrechts zu schließen. Dazu gehört insbesondere, § 33c SGB I um die Kategorie „Geschlecht“ zu erweitern und ein Rechtsfolgenregime für Diskriminierungen im Anwendungsbereich der Sozialgesetzbücher mindestens auf dem Niveau des AGG einzurichten.
9. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz reformieren
2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen von Menschen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Seitdem ist das Gesetz nur geringfügig geändert worden, obwohl dringender Reformbedarf besteht. Bereits 2016 hatte der djb den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden.33 Darüber hinaus beteiligt sich der djb als eine von 100 Organisationen an dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“,34 das eine umfassende Ergänzungsliste35 zum Gesetz und eine Stellungnahme36 mit elf zentralen Forderungen erarbeitet hat.
Der djb fordert, den Anwendungsbereich des AGG zu erweitern, denn Diskriminierung findet nicht nur zwischen Privaten, sondern auch in staatlichen Stellen statt. Ferner ist der Schutz vor sexueller Belästigung im Zivilrechtverkehr sicherzustellen. Um die Rechtsdurchsetzung nicht weiter zu erschweren, hält der djb zudem daran fest, dass die Geltendmachungsfristen von nur zwei Monaten (§§ 15 Abs. 4, 21 Abs. 5 AGG) auf mindestens ein Jahr zu erweitern ist und die Beweislastumkehr in § 22 AGG überarbeitet wird, damit Betroffene in Rechtsstreitigkeiten wissen, welche Tatsachen sie darlegen müssen, um die Beweislastumkehr zu begründen. Um nicht allein den Betroffenen das individuelle Klagerisiko aufzubürden, ist ein Verbandsklagerecht und ein Rechtshilfefonds einzuführen.
Die SPD hebt die Folgen von Diskriminierung umfassend hervor. Sie will mit einem „Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung“ Diskriminierung in allen Lebensbereichen bekämpfen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll modernisiert werden, um effektiven Diskriminierungsschutz gewährleisten zu können.[403] Dazu soll u.a. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiter gestärkt und zivilgesellschaftliche Beratungsangebote ausgebaut werden, damit Betroffene gezielte Unterstützung erhalten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll auch Anti-Feminismus in den Fokus nehmen, „um gezielt frauenfeindliche Diskriminierung zu verhindern“[404]. Der grundrechtliche Diskriminierungsschutz soll explizit auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitert werden.[405] Die SPD will dafür sorgen, „dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden“[406]. „Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften.“[407]
Bündnis 90/Die Grünen wollen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren. Dazu sollen der Anwendungsbereich auch auf Schutz gegen staatliche Stellen ausgeweitet, und die Schutzlücken geschlossen werden.[408] Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt sowie die Beratungsstellen und Selbstorganisationen langfristig abgesichert werden. Es soll ein Nationaler Aktionsplan Antidiskriminierung erstellt und eine wirksame Antidiskriminierungspolitik umgesetzt werden.Sie wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 GG verankern und Hasskriminalität gegen LSBTIQ* entschlossen bekämpfen. Dazu planen sie die Erfassung von queerfeindlichen Straftaten besser zu erfassen.[409]
Die FDP will „den Einzelnen gegen Diskriminierung verteidigen und den Bürgerinnen und Bürgern neue Räume der Selbstbestimmung eröffnen“[410]. Zudem soll der Aktionsplan „Queer leben“ umgesetzt werden[411], die Polizei soll LSBTI-feindliche Hasskriminalität bundesweit einheitlich erfassen und verfolgen. Artikel 3 GG will die FDP um die sexuelle Identität ergänzen[412]. Konkret hinsichtlich einer Reform des AGG wird das Thema nicht weiter vertieft.
Im Wahlprogramm der Linken wird eine Reform des AGG an verschiedenen Stellen angesprochen, z.B. beim Thema Inklusion, wenn gefordert wird, dass Diskriminierungsfreiheit für Menschen mit Behinderung hergestellt werden soll[413], u.a. durch die Verpflichtung von Privaten und die Einführung verbindlicher Regeln im AGG und ein Verbandsklagerecht. Auch zur Bekämpfung von Rassismus[414] soll das AGG „grundlegend“ reformiert werden und Klagefristen verlängert, ein Verbandsklagerecht eingeführt, die Diskriminierungsformen „Staatsangehörigkeit“, „Aufenthaltsstatus“, „familiärer Status“ und „sozialer Status“ normiert und auch staatliches Handeln einbezogen werden. Zum Diskriminierungsschutz von queeren Menschen beim Gehalt bedürfe es u.a. Arbeit von Beschwerdestellen nach dem AGG.[415]
In den Wahlprogrammen von CDU/CSU, BSW und AFD finden sich keine spezifischen Aussagen zur Reform der Antidiskriminierungsgesetzgebung.
Die AfD lehnt sog. „Antidiskriminierungsgesetze“ unter Berufung auf Selbstbestimmungs- und Vertragsfreiheit der Einzelnen ab.[416] Sie meint, „Instrumente der Zerstörung sind Globalisierung, Kulturrelativismus, Diversität und vermeintliche ‚Gendergerechtigkeit‘“.[417]
[1] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-37.
[2] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD_Programm_bf.pdf.
[3]Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU v. 17.12.2024, https://www.csu.de/common/download/Wahlprogramm_2025_von_CDU_und_CSU.pdf.
[4] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.2025, https://cms.gruene.de/uploads/assets/20250205_Regierungsprogramm_DIGITAL_DINA5.pdf.
[5] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, https://www.fdp.de/sites/default/files/2024-12/fdp-wahlprogramm_2025.pdf.
[6] Vgl. Programm der AfD für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag v. 12.01.2025, https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_druck.pdf.
[7] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, https://www.die-linke.de/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_Langfassung_Linke-BTW25_01.pdf.
[8]Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, https://bsw-vg.de/wp-content/themes/bsw/assets/downloads/BSW%20Wahlprogramm%202025.pdf.
[9] Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl.
[10]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 44.
[11] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 44.
[12] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 27.
[13] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 62.
[14] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 37.
[15] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 118.
[16] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[17] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[18] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 33 f.
[19] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 34.
[20] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-20.
[21] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-20.
[22] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-42.
[23] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 39.
[24] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 38.
[25] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 119.
[26] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[27] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 119.
[28] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 122.
[29] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 52 f.
[30]Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 4, 41.
[31] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[32] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 102.
[33] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 103.
[34] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 103.
[35] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 37.
[36] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-03.
[37] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 39.
[38] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 39.
[39] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 42.
[40] Vgl. Socialists & Democrats EU, Europäische Charta der Frauenrechte, https://www.socialistsanddemocrats.eu/sites/default/files/2023-05/eu_charter_of_womens_rights_de_230502_final_0.pdf
[41]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 39.
[42] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 4.
[43] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 115
[44] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 18.
[45] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 48.
[46]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 131.
[47] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 49.
[48]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 50.
[49] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 62.
[50] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 39 f.
[51] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st23-17.
[52] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 44.
[53] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-40.
[54] Beschluss vom 8.10.2024, 5 StR 382/24.
[55] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-39.
[56] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-39.
[57] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 44.
[58] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 38 f.
[59] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 6.
[60] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 4, 37.
[61] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 118.
[62]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 86.
[63] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 23.
[64] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[65] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[66]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 116.
[67] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[68] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[69] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 36.
[70] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 36.
[71] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-32.
[72] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 28.
[73] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[74] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-14 sowie https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st20-28.
[75]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 118.
[76]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 118.
[77]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 118 f.
[78]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025,. S. 19.
[79] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-22.
[80] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-61, https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm25-04, https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st25-04.
[81] Vgl. www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-42.
[82] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-29.
[83] Vgl. www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st20-28.
[84] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 41.
[85] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 38.
[86] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 38.
[87] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 37.
[88] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 37.
[89]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 118.
[90] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 118.
[91] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[92] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28 f.
[93] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[94] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 33.
[95] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 33 f.
[96] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 34.
[97] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-30.
[98] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 42.
[99] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 62.
[100]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 120.
[101] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 120.
[102] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[103]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 100.
[104]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 149.
[105]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 150.
[106]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 150.
[107]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 100.
[108] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[109] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 34.
[110] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-01.
[111] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 26.
[112]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 82.
[113] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[114] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[115] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[116] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-12.
[117] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-07.
[118] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 49.
[119] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 60.
[120] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 62.
[121]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 122.
[122] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 31.
[123] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16, 48.
[124]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 145.
[125] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 37.
[126]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 119f.
[127] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 48.
[128] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 63.
[129] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 20.
[130] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 30.
[131]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 148.
[132] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[133] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 27.
[134] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 27.
[135] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 61.
[136] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 34.
[137] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[138] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[139]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 33.
[140] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[141] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 27.
[142] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 14.
[143] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 31.
[144]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 83.
[145]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 99.
[146]Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 19.
[147]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 15.
[148] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 15.
[149] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[150] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 22.
[151] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 26.
[152] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 60.
[153] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 82.
[154] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[155] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[156] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 22.
[157] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 83.
[158] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 1.
[159] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 83.
[160] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[161] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 24 f.
[162] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 60.
[163]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 98.
[164] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[165]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 17.
[166]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[167]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 20.
[168] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 15.
[169] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 12.
[170] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 17.
[171] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[172] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S.33
[173]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 25.
[174]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 98.
[175] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[176]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[177] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 15.
[178] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 23.
[179] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 25.
[180] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 35.
[181]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 99
[182] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[183] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 15.
[184] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 23.
[185] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 25.
[186] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 33
[187]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 99.
[188]Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20
[189]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 62.
[190]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[191]Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025. 15.
[192]BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[193] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 30, 48.
[194] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 68.
[195] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 62.
[196] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 91.
[197] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 89 f.
[198] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 94.
[199] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 121.
[200] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 31.
[201] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[202] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[203] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 151.
[204] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 17 f.
[205] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 19.
[206] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 34.
[207] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 27.
[208]BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 27.
[209] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st25-01.
[210] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-09.
[211] Vgl. https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/160227_WAZG_Konzeption.pdf.
[212] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 47f.
[213]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 48.
[214]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 47.
[215]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 26.
[216]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 26.
[217]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 26.
[218]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 47.
[219]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 31.
[220]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 14.
[221]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 14.
[222] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 14.
[223] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 10.
[224] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 10.
[225] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 13.
[226] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 11.
[227] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 12.
[228] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 12.
[229] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 61.
[230]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 20.
[231]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 19.
[232]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 20.
[233]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 69.
[234]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 68
[235] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 69.
[236] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[237] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 30.
[238] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 17.
[239] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 17.
[240] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 8, 29.
[241]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 147.
[242] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 147.
[243] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16, 46.
[244] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[245] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 46.
[246] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 26.
[247] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 25.
[248] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 16.
[249] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 11.
[250] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-09.
[251] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-15.
[252] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-54.
[253] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 6.
[254] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025,, S. 11.
[255] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 11.
[256] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025,, S. 9.
[257] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 11.
[258] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 13.
[259] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 9.
[260] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 9.
[261] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 60.
[262] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 60.
[263] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 21.
[264] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 15.
[265] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 2.
[266] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 2.
[267] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 54.
[268] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 21.
[269] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 27.
[270] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 39 f.
[271] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 12.
[272] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 12 f.
[273] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 13.
[274] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 73.
[275] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 46.
[276] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 26.
[277] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 29.
[278] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 57.
[279] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 14.
[280] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 12.
[281] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[282] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 18.
[283] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-09.
[284] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 64.
[285]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 64
[286] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 63.
[287] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 63.
[288]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 48.
[289] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 13.
[290] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 2.
[291]Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 48.
[292]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 29.
[293]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 29.
[294]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 151.
[295]Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[296]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 94.
[297] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 25.
[298]BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 13
[299] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 13.
[300] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 153.
[301] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-24.
[302] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-23.
[303]Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 43.
[304] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 43.
[305] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 40.
[306] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 113.
[307] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 113.
[308] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 22.
[309]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 117ff.
[310] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 36.
[311] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-22.
[312] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 7.
[313] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 39.
[314] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 41.
[315] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 47.
[316]Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 3.
[317] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 27.
[318] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 30.
[319]Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 37f.
[320] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 38.
[321]Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 39.
[322]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 115.
[323] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 22.
[324] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 23.
[325] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 26.
[326] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 49.
[327] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 55.
[328] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 57
[329] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 24.
[330] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 39.
[331] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-07.
[332] Vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-21 und https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-07.
[333] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-03.
[334] Weiterhin aktuell auch in Bezug auf die aktuell in Kraft getretene KI-VO hier die Analysen in der djb-Stellungnahme 21-14, https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st21-14.
[335] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 3.
[336] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 28.
[337] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 29.
[338] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 38.
[339] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 23.
[340] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 9.
[341] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 10.
[342] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[343] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 50.
[344] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 19.
[345] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 57.
[346] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 43.
[347] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-22 und https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm24-08.
[348] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 15.
[349] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 64.
[350]Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 77.
[351] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 8.
[352] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 29.
[353] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 162.
[354] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 40.
[355] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 24.
[356] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 28.
[357] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 37.
[358] Vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-24.
[359] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 59.
[360] Socialists & Democrats EU, Europäische Charta der Frauenrechte, eu_charter_of_womens_rights_de_230502_final_0.pdf.
[361] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 23.
[362] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 23.
[363] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 23.
[364] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 44.
[365] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 51ff.
[366] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 68.
[367] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 17.
[368] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 28.
[369] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 30.
[370] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 47.
[371] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 27.
[372] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 16.
[373] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 56.
[374] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 33.
[375] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 21.
[376] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 48.
[377] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 27.
[378] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 46.
[379] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 137.
[380] Stefanie Killinger, Kristin Pfeffer, Anne-Sophie Ritter, Urbane Frauen und Klimaschutz – Zum Rechtsrahmen einer feministischen Verkehrspolitik, djbZ 2/2023, S. 59 ff, abrufbar unter https://www.researchgate.net/publication/371798487_Urbane_Frauen_und_Klimaschutz_-_Zum_Rechtsrahmen_einer_feministischen_Verkehrspolitik.
[381] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 52.
[382] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 16.
[383] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 36.
[384] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 35.
[385] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 71.
[386] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 73.
[387] Vgl. Wahlprogramm 2025 von CDU/CSU vom 17.12.2024, S. 74.
[388] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 35.
[389] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 16.
[390] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 41.
[391] Vgl. Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 47.
[392]Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 36.
[393] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 37.
[394] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 46.
[395] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 44.
[396] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 45.
[397] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 29.
[398] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025,. S 30.
[399] Vgl. BSW, Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 32.
[400] Siehe nur die Einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14.06.2022 im Verfahren N.S.K. ./. Großbritannien, App. No. 28774/2, welche die Abschiebung eines irakischen Staatsbürgers nach Ruanda stoppte. Anschließend ergingen Einstweilige Anordnungen in fünf gleich gelagerten Fällen. Vgl. auch Ergebnisse der Sachverständigenanhörung durch das deutsche Bundesinnenministeriums, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/mpk-asylantraege-drittstaaten-artikel.html#doc21231622bodyText2.
[401] Mathias Czaika, Christopher Parsons, High-skilled migration in times of global economic crisis, International Migration Institute (IMI) Working Paper, 2016, S. 12, abrufbar unter: https://www.migrationinstitute.org/imi-archive/news/high-skilled-migration-in-times-of-global-economic-crisis-new-working-paper.
[402] Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Deutsche Integrationsmaßnahmen aus der Sicht von Nicht-EU-Bürgern. Die Ergebnisse des Immigrant Citizens Survey für Deutschland, 2012, abrufbar unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2023/01/studie-ics_svr-fb_deutschland-8.pdf.
[403] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 41.
[404] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 47.
[405] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 49.
[406] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 49.
[407] Vgl. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025 v. 11.01.2025, S. 49.
[408] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 116.
[409] Vgl. Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025 v. 05.02.25, S. 121.
[410] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 20.
[411] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 25.
[412] Vgl. Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025 v. 18.12.2024, S. 25.
[413] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 54.
[414] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 53.
[415] Vgl. Wahlprogramm Die Linke Bundestagswahl 2025 v. 24.01.2025, S. 54.
[416]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 135.
[417]Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 v. 12.01.2025, S. 128.