Stellungnahme: 20-06d


an den UN-Ausschuss zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Zuge der „List of Issues prior to Reporting“ vor der Berichterstattung Deutschlands (Neunter Bericht) vorgelegt durch den Deutschen Juristinnenbund

Stellungnahme vom

Die Vorschläge für die List of Issues Prior to Reporting werden vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eingereicht.

Das vorrangige Ziel des djb ist es, die materielle Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen und zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen beizutragen. Er wurde 1948 gegründet und bringt Frauen aus allen juristischen Berufen sowie aus der Volks- und Betriebswirtschaft zusammen. Der djb setzt sich gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in allen Bereichen der Gesellschaft, des Berufs- und Familienlebens ein, indem er rechtspolitische Analysen erarbeitet und Rechtsreformen vorantreibt, indem er Amicus-Curiae-Stellungnahmen beim Bundesverfassungsgericht einreicht, vor Menschenrechtsausschüssen berichtet, juristische Fortbildungen anbietet, den juristischen Nachwuchs fördert und Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenbringt.

Issues

  1. Politische Teilhabe von Frauen
  2. Digitalisierung
  3. Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt in Strafverfahren
  4. Bekämpfung von Geschlechterstereotypen
  5. Geflüchtete Frauen
  6. Zugang zum Arbeitsmarkt
  7. Steuerrecht und Steuerpolitik
  8. Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten
  9. Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung

Der djb schlägt dem CEDAW-Ausschuss vor, Deutschland zur Berichterstattung zu folgenden Themen aufzufordern:

1. Politische Teilhabe von Frauen

(a) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um tatsächliche politische Partizipation von Frauen durchzusetzen?
(b) Wann werden Fördermaßnahmen (temporary special measures) für Parlamentswahlen und weitere Wahlen auf Bundesebene eingeführt?

Mit den Wahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Bundestag auf nur noch 30,9 Prozent (von 36,5 Prozent in der vorangegangenen Legislaturperiode) und damit auf den niedrigsten Wert innerhalb der letzten 20 Jahre.[1] Nur die politischen Parteien, die sich in ihren Satzungen zu einer Geschlechterquote verpflichtet haben, erreichten einen angemessenen Prozentsatz.[2] In den Länderparlamenten reicht der Anteil von 21,8 Prozent bis 40,7 Prozent.[3] In den Kommunalvertretungen sind Frauen mit 25 Prozent vertreten; doch Frauen stellen nur 10 Prozent der Bürgermeister*innen.[4]

Die Landtage von Brandenburg und Thüringen haben 2019 Paritätsgesetze verabschiedet. In beiden Ländern müssen die Parteien ab der Landtagswahl 2024 ebenso viele weibliche wie männliche Kandidierende aufstellen (sogenanntes Reißverschlussprinzip).[5] Allerdings haben die Oppositionsparteien in diesen Landtagen inzwischen Klage gegen die Paritätsgesetze vor den jeweiligen Landesverfassungsgerichten erhoben. In anderen Bundesländern wurden Paritätsgesetze gefordert, aber nur Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben konkrete Schritte in Richtung Paritätsgesetzgebung unternommen.[6] Auf Bundesebene gibt es bislang keine konkreten Initiativen zur Schaffung eines Paritätsgesetzes.

2. Digitalisierung

Welche Maßnahmen werden ergriffen,
(a) um die Auswirkungen der digitalen Entwicklungen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten und Nachteile für Frauen in Bezug auf Erwerbsarbeit, die Verteilung von Betreuungsarbeit und soziale Sicherheit zu vermeiden;
(b) um einen wirksamen Schutz gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt zu gewährleisten;
(c) um geschlechtsspezifische Diskriminierung durch Algorithmen zu verhindern?

Die Digitalisierung wirkt sich auch auf die Gleichstellung der Geschlechter aus: Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2017 identifiziert zahlreiche Herausforderungen.[7] Der Bericht weist zudem darauf hin, dass die Auswirkungen der Digitalisierung auf Geschlechterverhältnisse bislang nicht berücksichtigt wurden.[8]

Der Bericht zeigt, dass die Digitalisierung erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Unter anderem wird festgestellt, dass die Digitalisierung die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot sowie die Organisation und die Strukturen in Betrieben und Unternehmen verändert.[9] Im Hinblick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt empfiehlt der Bericht, mobile Arbeit zu ermöglichen und zu regulieren.[10] Außerdem müssen digitale Plattformen besser reguliert werden, insbesondere im Bereich der sozialen und haushaltsbezogenen Dienstleistungen.[11] Jedes Arbeitsmarktmonitoring muss auch die Transformation des Arbeitsmarktes durch die Digitalisierung berücksichtigen.[12]

Cyber Harassment birgt besondere Gefahren für Gesundheit und Selbstbestimmung; hier sind wirksame Schutzmechanismen notwendig.[13] Digitale Hassrede gegen Politikerinnen, Journalistinnen und Frauenrechtsaktivistinnen ist durch sexistische Beleidigungen und die Androhung geschlechtsspezifischer Gewalt gekennzeichnet und droht, Frauen aus dem digitalen öffentlichen Raum und politischen Leben zu verdrängen. Ein Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2019 hat eine Debatte über die Wirksamkeit des zivil- und strafrechtlichen Schutzes von Frauen in diesem Bereich angestoßen.[14] Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Rechtsextremismus vorgelegt,[15] allerdings ohne geschlechtsspezifische Perspektive.[16]

3. Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt in Strafverfahren

(a) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um zu verhindern, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt in Strafverfahren von Verteidiger*innen, Staatsanwält*innen oder Richter*innen re-traumatisiert oder anderweitig geschädigt werden, insbesondere durch geschlechtsspezifische Stereotypen und opferbeschuldigende Grundannahmen?
(b) Welche Maßnahmen werden angesichts der hohen Dunkelziffer ergriffen, um sicherzustellen, dass sexualisierte und andere geschlechtsspezifische Gewalt von den Betroffenen tatsächlich zur Anzeige gebracht wird?

Eine grundlegende Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2017 etablierte das Einverständnis bzw. fehlende Einverständnis als zentrales Element des Strafrechts gegen sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen (u.a. zur Umsetzung der Istanbul-Konvention). Trotz Gesetzesreformen, Forschung und öffentlicher Debatte über sexuelle Gewalt nehmen die Verfahrenseinstellungen in Deutschland weiter zu. Richter*innen und Staatsanwält*innen zeigen teils wenig Kenntnis über sexuelle Gewalt und ihre Folgen sowie über verschiedene Erscheinungsformen und Folgen von Traumatisierungen. Betroffene berichten, dass Gerichtsverfahren durch Geschlechterstereotype, Vergewaltigungsmythen, Schuldzuweisungen an die Betroffenen, sekundäre Viktimisierung und Behinderungen der Tätigkeit der Nebenklage, auf deren Unterstützung sie Anspruch haben, gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus scheinen Strafrichter*innen in einigen Fällen eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung weiblicher Opferzeuginnen durch Strafverteidiger*innen zu billigen, deren Verhalten weder durch die Unschuldsvermutung noch andere denkbare Rechte des Angeklagten gerechtfertigt werden kann. Betroffene, die aussagen müssen, werden eingeschüchtert, re-traumatisiert und müssen sich intimsten Fragen stellen, ohne dass ein Bezug zur erlittenen sexualisierten Gewalt erkennbar ist. In einem Fall wurde die Betroffene gezwungen, sich Videoaufnahmen ihrer eigenen Vergewaltigung im Beisein der Angeklagten anzusehen. Der Deutsche Strafverteidiger Verband e.V. hat ein Papier veröffentlicht, in dem die Glaubwürdigkeit von Opferzeuginnen bei Vergewaltigung grundsätzlich in Frage gestellt und der Begriff "mutmaßliche Opfer" durchgehend in Anführungszeichen gesetzt wird. Dieses Papier wurde an deutsche Strafrichter*innen geschickt. In diesem Zusammenhang wird auch eine sog. Konfliktverteidigung propagiert, deren primäres Ziel es zu sein scheint, das Strafverfahren zu beenden, indem die Betroffene zur Aufgabe gezwungen wird.

Nicht mehr als 5-10 Prozent aller (in der Regel strafbaren) Vorfälle von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen werden bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Gesamtzahl der Anzeigen ist nach der Sexualstrafrechtsreform von 1997/98 leicht gestiegen, aber der Prozentsatz ist tatsächlich rückläufig. Wissen über Geschehnisse vor Gericht (s.o.) ist einer der Hauptgründe für den Rückgang der Anzeigenzahl. Während etliche Richter*innen, Jurist*innen und Verteidiger*innen gegen wirksame Gesetze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vorgehen, werden von keiner staatlichen Stelle erkennbar Maßnahmen ergriffen, um Traumatisierungen und Opferbeschuldigungen vor Gericht zu unterbinden, sowohl die Rechte der Angeklagten als auch die Rechte der Opfer zu schützen, eine wirksame Verfolgung sexueller Gewalt zu gewährleisten und sexuelle Übergriffe, Belästigungen und Vergewaltigungen von vornherein zu verhindern.

4. Bekämpfung von Geschlechterstereotypen

(a) Welche strukturellen Maßnahmen (über isolierte Projekte hinaus) hat Deutschland auf Bundes- und Länderebene ergriffen, um Geschlechterstereotypen wirksam zu bekämpfen

(aa) in der frühkindlichen, der Schul- und Hochschulbildung sowie in der Berufsausbildung, auch in Bezug auf Bildungs- und Ausbildungsmaterialien (Schulbücher usw.); insbesondere: welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Umsetzung der Leitlinien für eine geschlechtersensible schulische Bildung zu überwachen;

(bb) in der Berufsberatung, auch für geflüchtete Frauen;

(cc) in den Medien, insbesondere in Fernsehprogrammen;

(dd) im Bereich der (sexistischen) Werbung?

(b) Könnte Deutschland im Hinblick auf Geschlechterstereotypen in der Werbung und im geschlechterspezifischen Marketing erklären, warum es rein kommerzielle Aktivitäten als primär durch die Meinungsfreiheit und nicht allein durch die Berufsfreiheit geschützt ansieht, und warum es der Auffassung ist, dass ein Interesse an gewerblicher Tätigkeit durch sexistische Werbung die Verpflichtung der Unternehmen, Frauen nicht zu diskriminieren, überwiegt?
(c) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf Geschlechterstereotypen in der Werbung Maßnahmen ergriffen, um die Wirksamkeit der Arbeit des Deutschen Werberates zu bewerten; hat sie dabei berücksichtigt, dass, Beschwerden möglicherweise deshalb ausbleiben, weil das Verfahren für wirkungslos gehalten wird? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Regierung aus diesen Ergebnissen gezogen? Falls nein, auf welcher Grundlage hat die Regierung beschlossen, keine Bewertung durchzuführen?
(d) Inwieweit ergreifen die Regierungen auf Bundes- und Länderebene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nicht derart ausgegeben werden, dass sie Unternehmen, die Geschlechtsstereotype verbreiten, zugutekommen?

Während des letzten Berichtszyklus wiederholte der CEDAW-Ausschuss seine Besorgnis darüber, dass in Deutschland Geschlechterstereotype weit verbreitet sind, dass stereotype und sexualisierte Frauenbilder in Medien und Wirtschaftswerbung weiterhin verwendet werden und dass stereotype Darstellungen von Frauen mit Migrationshintergrund in den Medien deren gesellschaftliche Integration untergraben.[17] Seitdem sind folgende Entwicklungen zu beobachten:

Bildung: Im Jahr 2016 beschlossen die Kultusministerkonferenz und die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder Leitlinien zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter durch eine geschlechtersensible schulische Bildung.[18] Seitdem wurde keine Analyse von Geschlechterstereotypen in Bildungsmaterialien veröffentlicht. Im Bereich der frühkindlichen Bildung hat der Bundesgesetzgeber 2018 ein Gesetz zur Verbesserung der Qualität von Kindertagesstätten verabschiedet.[19] Der Bund stellt Mittel für Maßnahmen der Länder in den genannten Bereichen zur Verfügung, wobei jedoch keine explizite Bekämpfung von Geschlechterstereotypen vorgesehen ist. Trotz einer Analyse von Geschlechterstereotypen in der juristischen Ausbildung,[20] die zu Diskussionen in den juristischen Fakultäten und der juristischen Berufswelt geführt hat, wurden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.

Medien: Nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder dürfen Werbespots in allen (öffentlichen und privaten) Fernseh- und Hörfunksendern keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts enthalten oder fördern.[21] Es gibt jedoch keine Bestimmung, welche die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten verpflichtet, in ihren Programmen auf die Förderung von Geschlechterstereotypen zu verzichten oder, besser noch, solche Stereotypen aktiv zu bekämpfen.

Werbung: 2017 verabschiedete das Land Bremen ein Gesetz, das sexistische Werbung auf landeseigenen Werbeflächen verbietet.[22] Im gleichen Jahr zog die Bundesregierung ihren Plan zur Einführung eines Gesetzes zum Verbot sexistischer Werbung zurück und beauftragte die NGO Pinkstinks mit der Überwachung sexistischer Werbung für zwei Jahre, also bis Ende Juli 2019.[23]

Integration in den Arbeitsmarkt: Im Jahr 2017 empfahl der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, geschlechtersensibles Schulungsmaterial für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen zu entwickeln.[24]

5. Geflüchtete Frauen

(a) Werden die Gender Guidelines zur Ermittlung geschlechtsspezifischer Verfolgung und geschlechtsspezifischer Schutzbedürfnisse herangezogen und wenn nein, warum nicht? 
(b) Welche Gesetzesänderungen sind geplant, um zu gewährleisten, dass geflüchtete Frauen und Migrantinnen uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern und allen anderen Formen der Unterstützung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt haben und dass sie in voller Autonomie über einen sicheren Aufenthaltsort entscheiden können?

Seit 2015 ist die Zahl der weiblichen Asylsuchenden stetig gestiegen und beträgt derzeit über 43 Prozent.[25] Seit der Novellierung des Asylrechts im Jahr 2005 ist in § 3b Asylgesetz festgelegt, dass alle Formen geschlechtsspezifischer Verfolgung während des Asylverfahrens identifiziert werden müssen und Gründe für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus sind. Auch wenn speziell in geschlechtsspezifischen Fragen geschulte Entscheidungsträger*innen die Anhörungen von Geflüchteten durchführen sollen, wird geschlechtsspezifische Gewalt in den Befragungen oft nicht erkannt und geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren nicht anerkannt. Nur 1,74 Prozent der positiven Asylentscheidungen beruhen auf der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung.[26]

Zudem stellen die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit während des Asylverfahrens gemäß §§ 56, 60 AsylG und §§ 12a, 61 AufenthG ein wesentliches Hindernis für den Zugang zu einem wirksamen Schutz vor Gewalt dar. Geflüchtete Frauen, die von Gewalt durch Familienangehörige, Sozial- oder Sicherheitspersonal oder andere Geflüchtete betroffen sind, dürfen nicht in Frauenhäusern außerhalb der zugewiesenen Flüchtlingsunterkünfte Zuflucht suchen. Obwohl die Gesetzgebung zur "Residenzpflicht" Ausnahmen vorsieht, wird weder in der Gesetzgebung selbst noch in den Leitlinien zur Auslegung der Gesetze geschlechtsspezifische Gewalt als Grund für eine Ausnahme genannt. Wird ohne vorherige behördliche Genehmigung auf Grund akuter Gefährdung Schutz in einem Frauenhaus gesucht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, was den Zugang zum Schutz erschwert und weibliche Geflüchtete, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, stark gefährdet.

6. Zugang zum Arbeitsmarkt

(a) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die ausgeprägte geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes in Deutschland zu beseitigen?
(b) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Diskriminierung und Stereotypisierung von Frauen mit Behinderungen und Frauen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu beenden?
(c) Welche Strategie wird für eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt verfolgt? Inwieweit wird die Teilnahme von geflüchteten Frauen an Sprachkursen, bspw. mit Blick auf notwendige Kinderbetreuung, gefördert?
(d) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Diskriminierung muslimischer Frauen im Erwerbsleben zu bekämpfen?

Der deutsche Arbeitsmarkt ist immer noch stark geschlechtsspezifisch segregiert, d.h. dass viele Berufe weit überwiegend entweder von Frauen oder von Männern ausgeübt werden. Nur etwa 10 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem Beruf, in der Angehörige ihres Geschlechts nicht in der deutlichen Überzahl sind. Zu den frauendominierten Berufen gehören insbesondere die Sozialarbeit, das Gesundheitswesen, die Pflege, das Bildungswesen und die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen. Die von Frauen dominierten Berufe werden regelmäßig deutlich schlechter bezahlt als die von Männern dominierten Berufe.[27]

Frauen mit Behinderungen sind beim Zugang zum Arbeitsmarkt im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen überdurchschnittlich von Diskriminierung und Stereotypen betroffen.[28] Die Arbeitsmarktintegration von weiblichen Geflüchteten, die zu 78,8 Prozent arbeiten möchten, ist im Vergleich zu männlichen Geflüchteten weit weniger erfolgreich. Mit 11,5 Prozent im Jahr 2016 ist ihre Beschäftigungsquote besorgniserregend niedrig.[29] Darüber hinaus sind Frauen mit Migrationshintergrund bei der Arbeitssuche erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung hat 2015 seine Besorgnis über Deutschland zum Ausdruck gebracht, insbesondere über die Diskriminierung muslimischer Frauen beim Zugang zu Beschäftigung.[30] Sie werden deutlich seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen und haben insgesamt schlechtere Berufsaussichten. Generell ist der Anteil der Beschäftigten mit sehr geringer Wochenarbeitszeit bei Frauen mit Migrationshintergrund deutlich höher als bei Frauen ohne Migrationshintergrund. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sind bei Migrant*innen nach der Einwanderung nach Deutschland größer als im Herkunftsland.[31]

7. Steuerrecht und Steuerpolitik

(a) Wann und wie werden die durch das Steuersystem für Frauen geschaffenen Erwerbshürden beseitigt?
(b) Wie wird verhindert, dass künftige Steuerreformen Frauen diskriminieren, und wie wird gewährleistet, dass die Steuerpolitik aktiv zur tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter beiträgt?

Mit der Besteuerung durch das Ehegattensplitting, der unzureichenden Abzugsfähigkeit erwerbsbezogener Kinderbetreuungskosten und der Steuerfreiheit geringfügiger Beschäftigung behindert das deutsche Steuerrecht die existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere bei der Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase. Die durch das Steuerrecht geschaffenen Anreize verstärken traditionelle Geschlechterrollen und widersprechen damit den Zielen der Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit. Sie verfestigen oder verschärfen zudem die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Einkommen, Betreuungsarbeit und Alterssicherung. Trotz nationaler und internationaler Empfehlungen zur Überprüfung des Steuersystems und zur Einführung einer Individualbesteuerung weigert sich die Regierung, wirksame Änderungen auf den Weg zu bringen.[32]

Zudem haben die Steuerreformen der letzten Jahrzehnte nicht nur die soziale Umverteilungskraft des Steuersystems geschwächt. Die steigende steuerliche Belastung von Konsum einerseits und die sinkende Besteuerung von Kapitaleinkommen und hohen Einkommen andererseits haben die Steuerlast zunehmend weg von Männern und hin zu Frauen verlagert.[33] Die geplante Reform des Solidaritätszuschlags könnte diesen Effekt noch verstärken. Trotz der Verpflichtung zu einer gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung in Gesetzgebungsverfahren werden die distributiven und allokativen Auswirkungen von Steuerreformen auf Frauen und Männer jedoch weder untersucht noch angemessen berücksichtigt.[34]

8. Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten ohne ihre Zustimmung, ihr Wissen oder ihr Verständnis unverzüglich zu beenden?

Das deutsche Recht sieht in § 1905 BGB die Möglichkeit vor, Frauen mit Lernschwierigkeiten (sogenannte geistige Behinderung) mit Einwilligung des/der Betreuer*in und Genehmigung durch das Betreuungsgericht zu sterilisieren. Es sind noch immer jährlich etwa 30 bis 40 Fälle von Sterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten dokumentiert, aber die Zahl der nicht dokumentierten Fälle ist deutlich höher. 9 Prozent bis 18 Prozent der Frauen mit Behinderungen sind sterilisiert, im Vergleich zu 2 Prozent bis 6 Prozent der übrigen weiblichen Bevölkerung. Laut einer Studie über die Sterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten erklärte nur die Hälfte der Frauen, dass sie in ihre Sterilisation eingewilligt haben. In der anderen Hälfte der Fälle waren die entscheidenden Faktoren Überredung durch die Eltern, Ärzt*innen oder Pflegepersonal, mangelndes Wissen über Verhütung oder fehlende Perspektiven für ein Leben mit Kind.[35]

9. Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung

(a) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen für alle Frauen zu gewährleisten, insbesondere für Frauen, die in ländlichen Gebieten leben; und um diesen Zugang unter Achtung der Frauen als mündige Entscheidungsträgerinnen zu gewährleisten?
(b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um respektvolle und unterstützende Beratung für jede (ungewollt) schwangere Frau auf freiwilliger Basis anzubieten?
(c) Wann wird die Verbreitung objektiver Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, auch durch Ärzt*innen oder Kliniken, die entsprechende Leistungen anbieten, umfassend entkriminalisiert?
(d) Erwägt die Bundesregierung angesichts der deutschen Vergangenheit die Einführung eines Bußgeldes für die öffentliche Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbruch und Holocaust?
(e)Welche Maßnahmen werden ergriffen, um (ungewollt schwangere) Frauen vor Gehsteigbelästigung vor zugelassenen Beratungsstellen oder Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, effektiv zu schützen?

In ihrer Antwort auf die Abschließenden Bemerkungen lehnte die Bundesregierung alle Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ab, den Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten, ohne die Frauen einer obligatorischen Beratung und dreitägigen Wartezeit zu unterwerfen, und die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs über die Krankenversicherung zu erstatten. Die Bundesregierung verwies hierfür auf eine höchst umstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die vor über 25 Jahre ergangen ist, und auf einen angeblich fortdauernden gesellschaftlichen Konsens über den gesetzlichen Rahmen für Schwangerschaftsabbrüche.

In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche und damit verbundene medizinische Leistungen anbieten, von 2.050 auf 1.173, also um 40 Prozent, zurückgegangen.[36] Der Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch ist nicht mehr gewährleistet, insbesondere nicht für Frauen auf dem Land. Ferner ist es weiterhin eine Straftat, wenn Ärzt*innen öffentlich über die Methoden, Kosten und Umstände informieren, unter denen sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.[37] Derweil werden Abtreibungsgegner*innen nicht daran gehindert, Schwangerschaftsabbrüche in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien mit dem Holocaust gleichzusetzen.[38] Darüber hinaus postieren sich Abtreibungsgegner*innen teils monatelang vor staatlich anerkannten Beratungsstellen und belästigen mutmaßlich ungewollt schwangere Frauen, weitgehend, ohne dass die die deutschen Behörden eingreifen.

 

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Ausgewählte Daten und rechtswissenschaftliche Literatur
1. Politische Teilhabe von Frauen

Council of European Municipalities and Regions (CEMR): Women in Politics. Local and European Trends, 2019,          https://www.ccre.org/img/uploads/piecesjointe/filename/CEMR_Study_Women_in_politics_EN.pdf

Deutscher Juristinnenbund, Press Release of 31 January 2019, “Brandenburg schreibt Geschichte: Erstes Paritätsgesetz der Bundesrepublik”,     
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/pm19-05/

Deutscher Juristinnenbund, Press Release of 26 September 2017, “Nach der Wahl: Knapp 6 Prozent weniger Frauen im Deutschen Bundestag”,        
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/pm17-35/.

European Institute for Gender Equality (EIGE), Gender Statistics Database: Parliaments and assemblies in Germany,
https://eige.europa.eu/gender-statistics/dgs/indicator/wmidm_pol_parl__wmid_natparl/line/year:1999-Q3,2003-Q3,2004-Q2,2004-Q3,2004-Q4,2005-Q1,2005-Q2,2005-Q3,2005-Q4,2006-Q1,2006-Q2,2006-Q3,2006-Q4,2007-Q1,2007-Q2,2007-Q4,2008-Q1,2008-Q2,2008-Q3,2008-Q4,2009-Q1,2009-Q2,2009-Q3,2009-Q4,2010-Q1,2010-Q2,2010-Q3,2010-Q4,2011-Q1,2011-Q2,2011-Q3,2011-Q4,2012-Q1,2012-Q2,2012-Q3,2012-Q4,2013-Q1,2013-Q2,2013-Q3,2013-Q4,2014-Q1,2014-Q2,2014-Q3,2014-Q4,2015-Q1,2015-Q2,2015-Q3,2015-Q4,2016-Q1,2016-Q2,2016-Q3,2016-Q4,2017-Q1,2017-Q2,2017-Q3,2017-Q4,2018-Q1,2018-Q2,2018-Q3,2018-Q4,2019-Q1,2019-Q2,2019-Q3/geo:DE/sex:W/UNIT:PC/POSITION:MEMB_PARL/EGROUP:PARL_SINGLOW.

Federal Ministry for Family, Senior Citizens, Women and Youth, Digital Equality Atlas with figures on political participation for federal, state and local level,    
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner/gleichstellungsatlas.

Helene Weber Kolleg, Data on Women in Politics in Germany (parliaments, government, mayors), https://www.frauen-macht-politik.de/infothek.html.

2. Digitalisierung

Deutscher Gewerkschaftsbund, „Was bedeutet die Digitalisierung der Arbeitswelt für Frauen? Eine Beschäftigtenumfrage“, 2017 (Survey of the German Trade Union Confederation on the effects of digitisation on the employment of women), https://innovation-gute-arbeit.verdi.de/++file++58c0090b086c2602d72dfc7a/download/DGB-Index-Gute-Arbeit-Frauen-und-Digitalisierung.pdf

Deutscher Juristinnenbund, Policy Paper „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen“, 4 November 2019,           
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/.

Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Second Gender Equality Report of the Federal Government of 2017), https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html

3. Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt in Strafverfahren

Deutscher Juristinnenbund, djb-Policy Paper „Opferrechte im Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt“ of 22 November 2018, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Deutscher Juristinnenbund, Position Paper on the draft of an ... Act Amending the Criminal Code - Implementation of European Directives on Sexual Criminal Law of the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection of 25 July 2014,      
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/14-14/

Terre des Femmes, Sexual violence in Germany,     
https://www.frauenrechte.de/images/downloads/hgewalt/Sexuelle-Gewalt-in-Deutschland.pdf

Deutscher Juristinnenbund, Position Paper on the effective implementation of the Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence in Germany, 2018, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st18-02/

Kotlenga/Nägele/Nowak/Goergen, “Rechte und Bedarfe und Rechte von Opfern im Strafverfahren – Befunde einer Aktenanalyse und einer qualitativen Interviewstudie“, 2016, http://www.inasc.org/pdf/Opferschutz-Strafverfahren-Partnergewalt-Forschungsbericht2016.pdf.

bff (Federal Association of Women's Counselling Centres and Women's Emergency Calls), Sex offences as a dispute: facts and figures, https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/streitsache-sexualdelikte.html?file=files/userdata/downloads/studien/Dokumentation_bff_Kongress_Streitsache_Sexualdelikte.pdf

4. Bekämpfung von Geschlechterstereotypen

Bundesregierung, Zweiter Gleichstellungsbericht, 2017 (Second Gender Equality Report of the Federal Government of 2017), https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html, p. 227.

Dana-Sophia Valentiner, Stereotype in juristischen Ausbildungsfällen. Eine hamburgische Studie, in: Social Transformations. Research on Precarisation and Diversity, Vol 2, 2018, pp. 1-29, https://www.socialtrans.de/index.php/st/article/download/25/21

Berit Völzmann, Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung, Baden-Baden (Nomos) 2015.

5. Geflüchtete Frauen

Deutscher Juristinnenbund, Position Paper on the draft bill of the Federal Ministry of the Interior, for Building and Home Affairs on the draft law on the delimitation of the Integration Act, 2019, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-05/

Federal Office for Migration and Refugees, The Federal Office in numbers, 2018, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2018.html.

Dorothee Frings & Anne Pertsch, “Die Bedeutung der Istanbul-Konvention für geflüchtete Frauen“, djbZ 4/2018,   
https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2675/djbZ_4-2018_Fokus-IK-final.pdf.

6. Zugang zum Arbeitsmarkt

Timm Bönke, Astrid Harnack & Miriam Wetter (2019), „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit den frühen Jahren der Bundesrepublik bis heute“ (Who wins? Who loses? Developments on the German labour market from the early years of the Federal Republic to today), https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wer-gewinnt-wer-verliert-2/, https://www.bertelsmann-stiftung.de/index.php?id=12932

Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2018, Nürnberg, Juli 2019 (Federal Employment Agency, Report on the labour market situation of women and men in 2018),        
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/generische-Publikationen/Frauen-Maenner-Arbeitsmarkt.pdf

BMFSJ (2013), Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland (Federal Ministry of Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth, Report on the life situation and burdens of women with disabilities)    
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=199822.html.

Deutscher Juristinnenbund, Stellungnahme „Schlussfolgerungen des Deutschen Juristinnenbundes e.V. aus der Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes“ vom 07.07.2019 (djb Position Paper on the evaluation on the transparence of pay law)            
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-18/

Susanne Worbs & Tatjana Baraulina (2017), Female Refugees in Germany: Language, Education, and Employment, BAMF Brief Analysis,
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse7_gefluchetete-frauen.html.  

Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Second Gender Equality Report of the Federal Government of 2017), https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html

7. Steuerrecht und Steuerpolitik

Deutscher Juristinnenbund, Press Release of 10 September 2019, „Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem“,   
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/19-28/.

Bundesregierung, Antwort vom 30. August 2019 auf die Kleine Anfrage u.a. der Bundestagsfraktion Die Linke, BT-Drs. 19/12857,   
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/128/1912857.pdf.

European Parliament, Resolution of 15 January 2019 on gender equality and taxation policies in the EU, 2018/2095 (INI),  
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0014_EN.pdf.

Federal Ministry of Finance, „Zur Reform der Besteuerung von Ehegatten”, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, 2018,    
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2018-09-27-Gutachten-Besteuerung-von-Ehegatten-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Asa Gunnarsson, Margit Schratzenstaller & Ulrike Spangenberg, Gender equality and taxation in the European Union, Study for the FEMM Committee, Brussels 2017, pp. 20f., http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583138/IPOL_STU(2017)583138_EN.pdf.

8. Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten

Federal Ministry for Family, Senior Citizens, Women and Youth (2013), Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland,
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=199822.html.

Julia Zinsmeister, Zur Einflussnahme rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer auf die Verhütung und Familienplanung der Betreuten, in: BtPrax 2012, S. 227-232.

9. Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung

40% decline in number of doctors and clinics offering abortion services in Germany: ZeitOnline vom 23. August 2018, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/schwangerschaftsabbrueche-statistisches-bundesamt-arztpraxen-kliniken.

Gloria Berghäuser, Die Strafbarkeit des ärztlichen Anerbietens zum Schwangerschaftsabbruch im Internet nach § 219a StGB – eine Strafvorschrift im Kampf gegen die Normalität, in: Juristenzeitung 10/2018, S. 497-504.

Andrea Büchler, Reproduktive Autonomie und Selbstbestimmung – Dimensionen, Umfang und Grenzen an den Anfängen menschlichen Lebens, 2017.

Deutscher Juristinnenbund, Stellungnahme vom 26. Juli 2019 zum Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE Hessisches Gesetz zum Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch (Drs 20/384 vom 22.03.2019),            
https://www.djb.de/verein/djb-regional/hessen/pm-st/St19-07_LV-Hessen/.

Deutscher Juristinnenbund, Stellungnahme vom 31. Januar 2019 zum Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Informationen und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st19-03/.

Deutscher Juristinnenbund, Stellungnahme vom 26. Juni 2018 zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 27. Juni 2018 zu den Gesetzesentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/.

Administrative Court of Karlsruhe, judgment of 27 March 2019, 2 K 1979/19      
(http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27813).

Higher Criminal Court of Gießen, judgment of 12 October 2018, 3 Ns 406 Js 15031/15,            
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190006030.

Criminal Court of Gießen, judgment of 24. November 2017, 507 Ds 501 Js 15031/15,            
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190000405.

 


Anmerkungen

[1]    https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauen-in-deutschland/49418/frauenanteil-im-deutschen-bundestag.

[2]    D.h.. einen Prozentsatz von über 40%. Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung v. 26 September 2017, “Nach der Wahl: Knapp 6 Prozent weniger Frauen im Deutschen Bundestag”, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/pm17-35/.

[3]    http://kuerschners.com/verlag/aktuelles/thema/news/frauenanteil-in-parlamenten.html.

[4]    S. www.frauen-macht-politik.de/infothek.html. Für mehr Details bezüglich kommunaler Vertretungen (seit 2015), s.: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner/gleichstellungsatlas. Für eine genauere Aufschlüsselung in Bezug auf weibliche Bürgermeister s.: Helga Lukoschat & Jana Belschner (2014), Frauen führen Kommunen, S. 16, http://www.frauen-macht-politik.de/fileadmin/eaf/Dokumente/Schwerpunktthema/Studie_Frauen_fuehren_Kommunen.pdf. S. auch: Council of European Municipalities and Regions (CEMR): Women in Politics. Local and European Trends, 2019, https://www.ccre.org/img/uploads/piecesjointe/filename/CEMR_Study_Women_in_politics_EN.pdf, S. 75.

[5]    Spätestens dann werden die ersten Wahlen stattfinden, nachdem das Gesetz 2020 in Kraft tritt. S. DW (Deutsche Welle Radio Station), “Germany: Brandenburg approves law to get more women in parliament”, https://www.dw.com/en/germany-brandenburg-approves-law-to-get-more-women-in-parliament/a-47312321; Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung v. 31 Januar 2019, “Brandenburg schreibt Geschichte: Erstes Paritätsgesetz der Bundesrepublik”, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/pm19-05/. S. auch: https://www.frauen-macht-politik.de/die-ersten-paritaetsgesetze.html.

[6]    S. „Gesetzesinitiativen in den Bundesländern”, Helene Weber Kolleg, https://www.frauen-macht-politik.de/gesetzesinitiativen-in-den-bundeslaendern.html.

[7]    S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html.

[8]    S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 242.

[9]    S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 215 f..

[10]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 216.

[11]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 217 f.

[12]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 220.

[13]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html, S. 218 ff.

[14]  Landgericht Berlin, Beschluss vom 9. September 2019 - 27 AR 17/19, openjur.de/u/2180445.html.

[15]  Bundesregierung, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, 19. Dezember 2019, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Rechtsextremismus_Hasskriminalitaet.html.

[16]  Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung vom 17. Januar 2020, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/pm20-01/; siehe auch Deutscher Juristinnenbund, Policy Paper „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen“, vom 4. November 2019, https://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/4208/st19-23_HateSpeech.pdf.

[17]  CEDAW/C/DEU/CO/7-8, para. 21.

[18]  Diese verlangen u.a. Lehrpläne anzupassen, Schulbücher und anderes Lernmaterial zu überprüfen, Gender-Kompetenzen zu einer wesentlichen Anforderung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zu machen und die Überwindung von Geschlechterstereotypen zum Zweck der Lebensplanungs- und Berufsberatung zu machen. S.: „Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.10.2016/ Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vom 15./16.06.2016, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2016/2016_10_06-Geschlechtersensible-schulische_Bildung.pdf.

[19]  Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege („Gute-Kita-Gesetz“) v. 19. Dezember 2018, https://www.gesetze-im-internet.de/kiqutg/BJNR269610018.html.

[20]  Dana-Sophia Valentiner, Stereotype in juristischen Ausbildungsfällen. Eine hamburgische Studie, in: Social Transformations. Research on Precarisation and Diversity, Vol 2, 2018, S. 1-29, https://www.socialtrans.de/index.php/st/article/download/25/21.

[21]  Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV), § 7 Abs. 1 S. 1, https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf.

[22]  S. Zeitungsartikel v. 4. April 2017, https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schmuddelwerbung-bremen-geht-gegen-sexistische-plakate-vor/19614438.html.

[23]  https://pinkstinks.de/kommt-jetzt-ein-bundesweites-gesetz-gegen-sexistische-werbung/. Der Bericht ist nicht frei zugänglich. Die Diskussion über ein Gesetz zum Verbot sexistischer Werbung wurde angeregt durch die Dissertation von Berit Völzmann (2015), Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung, die von Frauenorganisationen aufgegriffen wurde.

[24]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html., S. 227.

[25]  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Das Bundesamt in Zahlen 2018, http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2018.html, S. 22.

[26]  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Das Bundesamt in Zahlen 2018, http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2018.html, S. 41.

[27]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html, S. 85.

[28]  BMFSJ (2013), Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland, http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=199822.html.

[29]  Susanne Worbs & Tatjana Baraulina (2017), Geflüchtete Frauen in Deutschland: Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt, BAMF-Kurzanalyse, http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Kurzanalysen/kurzanalyse7_gefluchetete-frauen.html.

[30]  UN Doc. CERD/C/DEU/CO/19–22, 15. Mai 2015, Rn.14.

[31]  S. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017, https://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html, S. 86.

[32]  Z.B. CEDAW (2017), Concluding Observations on the combined seventh and eighth periodic report of Germany, CEDAW/C/DEU/CO/7-8; Europäisches Parliament  (2018), Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter und die Steuerpolitik in der EU, 2018/2095 (INI); Bundesregierung (2019), Antwort auf Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 30.08.2019, BT-Drs. 19/12857.

[33]  Asa Gunnarsson, Margit Schratzenstaller & Ulrike Spangenberg (2017), Gender equality and taxation in the European Union, Studie für das FEMM Committee, Brussels, S. 20f., http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583138/IPOL_STU(2017)583138_EN.pdf.

[34]  Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung v. 10. September 2019, „Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem“, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/19-28/.

[35]  BMFSFJ (2013), Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland, http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=199822.html.

[36]  ZeitOnline vom 23. August 2018, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/schwangerschaftsabbrueche-statistisches-bundesamt-arztpraxen-kliniken.

[37]  § 219a StGB n.F., https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html.

[38]  Deutscher Juristinnenbund, Stellungnahme vom 31. Januar 2019 zum Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st19-03/.