Positionspapier: 17-04


djb zu EBD Konsultation. Politische Forderungen 2017/18

Positionspapier vom

Vorreiterin bleiben: Gleichstellung auf allen Ebenen!

Die Europäische Union bildet eine auf die Grund- und Menschenrechte gestützte Wertegemeinschaft. Artikel 2 EUV und Artikel 8 AEUV und die europäische Grundrechtecharta enthalten die fundamentalen Anforderungen an die Gleichstellung. Die EU muss wieder eine treibende Kraft werden bei der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, denn in vielen Fällen war und ist das europäische Recht ein wichtiger Motor für Geschlechtergleichstellung auf nationaler Ebene. Der Gerichtshof der Europäischen Union ermöglichte Frauen durch seine Rechtsprechung, sich Zugang zu bisher ma?nnerdominierten Berufen zu verschaffen, gleiches Arbeitsentgelt einzufordern und gleiche Arbeitsbedingungen sowie Rechte zu erzwingen, die man ihnen national noch verweigerte, und sich effektiv gegen Diskriminierung zu wehren. Die EU darf diese Vorreiterrolle nicht aufgeben.

Wir fordern: Die EU muss sich auch weiterhin deutlich zur Gleichstellung als einem der Grundwerte der EU bekennen, dies in allen Politiken herausstellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Wenn erforderlich, sind auch wirksame Sanktionsmechanismen zu etablieren. Die EU muss darauf hinwirken, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Ma?nnern von den Mitgliedstaaten auch in der Realität umgesetzt werden. So bedarf es einer Verknüpfung der Gleichstellung mit der Strategie Europa 2020. Darüber hinaus muss eine neue EU-Gleichstellungsstrategie entwickelt werden, die über die Schwerpunkte gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit sowie bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf hinausgeht.

Frauen sind häufiger als Männer von Gewalt betroffen. Seit 2014 ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) in Kraft. Zwar haben alle EU-Mitgliedstaaten es gezeichnet, aber erst 14 Mitgliedstaaten haben ratifiziert.

Wir fordern: Die Bundesrepublik Deutschland muss endlich die Istanbul-Konvention vorbehaltlos ratifizieren und mit der Umsetzung ein deutliches Signal gegen Gewalt an Frauen und Mädchen setzen.