Empfehlung: 17-03


zu dem Entwurf des Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Empfehlung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Seit 2014 ist das U?bereinkommen des Europarates zur Verhu?tung und Beka?mpfung von Gewalt gegen Frauen und ha?uslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) in Kraft. Zwar haben alle EU-Mitgliedstaaten es gezeichnet, aber erst 14 Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Bundesrepublik Deutschland muss die Istanbul-Konvention endlich vorbehaltlos ratifizieren und mit der Umsetzung ein deutliches Signal gegen Gewalt an Frauen und Ma?dchen setzen.

 

Ramona Pisal                            
Präsidentin                                                

Dagmar Freudenberg
Vorsitzende der Kommission Strafrecht

Sabine Overkämping
Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht