Stellungnahme: 14-11


zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gese

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Grundsätzlich ist die geplante zeitgerechte Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung aus Sicht des djb sehr zu begrüßen. Mit der Umsetzung wird der Schutz insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking, in denen noch immer weit überwiegend Frauen und Kinder als Opfer direkt oder indirekt betroffen sind, grenzüberschreitend gewährleistet.

Allerdings bedauert der djb sehr, dass die deutlich zu gering bemessene Strafdrohung in § 4 GewSchG nicht anlässlich dieses Gesetzgebungsverfahrens korrigiert, sondern sogar in § 23 des Referentenentwurfs fortgeschrieben wird. Schon mehrfach hat der djb angemahnt, dass der Verstoß gegen eine Schutzanordnung nicht mit einer Strafandrohung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr versehen werden darf, die unterhalb der Strafandrohung bei Fischwilderei oder – im Rechtsgut der Achtung von gerichtlichen Anordnungen vergleichbar – bei Verstößen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, § 145a StGB, liegt. Eine derart geringe Strafandrohung rückt den Verstoß gegen eine Schutzanordnung in der Gewichtung der Straftat in den Bereich der Bagatellstraftaten und signalisiert damit sowohl der gefährdenden als auch der geschützten Person, dass der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols solche für die Opfer zumeist psychisch sehr belastende Taten nicht ernst zu nehmen scheint. Eine Anhebung der Strafandrohung auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist aus Sicht des djb unverzichtbar.

Ramona Pisal
Präsidentin

Dagmar Freudenberg
Vorsitzende der Kommission Strafrecht